Kategorien
Allgemein Bildung Zu Gast auf lydiaswelt

Barrierefrei bloggen auf WordPress

Seit ich einen eigenen Blog betreibe, beschäftigt mich das Thema Barrierefreiheit immer wieder. Durch meine Arbeit lerne ich stets interessante Blogger kennen, deren Beiträge ich gerne verfolge, liken oder kommentieren würde. Ein Blog, der mehr Bilder als Text beinhaltet, ist für mich quasi nicht wahrnehmbar. Ein Beitrag, der durch ein grafisches Captcha geschützt ist, kann von mir nicht kommentiert werden. Und ein Beitrag, der so richtig schön kontrastarm gestaltet ist, mag für normal sehende Leser wunderschön aussehen. Für Leser mit einer Sehbehinderung ist es nur anstrengend. Als blendempfindliche Leserin kann ich ein Lied davon singen.
Ich weiß, dass hier kein böser Wille dahinter steckt, sondern einfach Unwissenheit über unseren Personenkreis. Daher möchte ich versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Auf meine Nachfrage hin hat Domingos de Oliveira mir den folgenden Text zur Verfügung gestellt. Er arbeitet als Dozent, Berater und Speaker zur digitalen Barrierefreiheit. Als einer der wenigen blinden Experten für Barrierefreiheit schreibt er
auf seinem Blog über Blindheit und Technologie.

WordPress ist sicherlich das beliebteste Blogging-System überhaupt. Ganz nebenbei hat es sich auch für viele Website-Anbieter zum bevorzugten Redaktionssystem entwickelt. In diesem Artikel erkläre ich, wie man mit WordPress barrierefreier werden kann.

Die Wahl des Themes
WordPress lässt sich als Framework betrachten, das sich an unterschiedliche Ansprüche anpassen lässt. Das gilt insbesondere für das Layout. Die Wenigsten werden sich mit den Standard-Themes von WordPress begnügen. Sie sind allerdings relativ barrierefrei. Bei Pressengers findet ihr eine Auswahl barrierefreier Themes.
Bei Themes von Dritt-Anbietern müsst ihr selbst prüfen, ob sie barrierefrei sind. Ist euch eine Website bekannt, die das Theme bereits einsetzt, könnt ihr diese automatisch mit einem Tool wie WAVE oder manuell mit einem Prüfverfahren
wie dem BITV-Test prüfen. Fragt ruhig auch bei dem Entwickler nach, ob das Theme barrierefrei ist. Vor allem, wenn das Theme kostenpflichtig ist, sollte der Entwickler solche Anforderungen berücksichtigen. Außerdem schafft ihr so ein Bewusstsein dafür, dass eine Nachfrage nach barrierefreien Themes besteht.
Entwickelt ihr selber ein Theme, bietet WordPress selbst Infos zur Barrierefreiheit. Den Link findet ihr am Ende des Artikels.

Texte
Der WordPress-Texteditor TinyMCE bringt leider nicht alle nötigen Funktionen zur barrierefreien Texterstellung mit. Es fehlen zum Beispiel Befehle für Zwischenüberschriften oder Abkürzungen. Die Auszeichnung von Zwischenüberschriften, Listen und weiteren Elementen erleichtert es Blinden zu erkennen, welche Aufgabe das Element hat. Ihr seht einen fett gedruckten und abgesetzten Text und wisst, dass das eine Zwischenüberschrift ist. Blinde nehmen das nicht wahr. Für ihre Hilfssoftware wird die Information, welche Aufgabe ein Stück Text hat, über HTML-Auszeichnungen vermittelt. Außer Zwischenüberschriften können auch Listen, Zitate sowie Abkürzungen ausgezeichnet werden.
Um diese Auszeichnungen mit einem grafischen Editor zu erstellen, benötigt ihr das
Plugin TinyMCE Advanced.
Wenn ihr ein wenig HTML beherrscht, benötigt ihr keinen weiteren Editor. Schaltet den Texteditor auf HTML um und gebt die entsprechenden Auszeichnungen händisch ein. Die wenigen Auszeichnungsbefehle sind schnell erlernt.

Bilder
WordPress bietet gute Möglichkeiten, Bilder mit alternativen Beschreibungen zu versehen. Das ist wichtig für Blinde oder Sehbehinderte, die das Bild nicht sehen oder nicht erkennen können.
Die Optionen zur Bildbeschreibung werden in der Mediathek in der rechten Spalte angezeigt. Ist das Bild ausgewählt, könnt ihr Alternativtext oder Titel festlegen.
Der Alternativtext wird Blinden vorgelesen. Der Titel wird angezeigt, wenn ihr mit dem Mauscursor über das Bild fahrt. Er richtet sich also eher an Sehbehinderte. Alternativtext und Titel dürfen identisch sein, da die Hilfssoftware von Blinden jeweils nur eines von beidem vorliest. Allerdings schlagen Plugins wie Access Monitor an, wenn die beiden Texte gleich sind. Das Tool geht in solchen Fällen davon aus, dass die Felder automatisch befüllt wurden.
Als Faustregel gilt: Blinde können das Bild nicht sehen und benötigen grundlegende Infos: Was ist überhaupt auf dem Bild zu sehen. Zum Beispiel „Das Diagramm zeigt die Geschäftsentwicklung 2015“. Die Werte dazu sollten natürlich in einer Tabelle oder im Fließtext stehen. Sehbehinderte haben eventuell Probleme, den Bild-Inhalt zu erkennen, ihnen hilft daher eine allgemeinere Beschreibung des Bildaufbaus. Zum Beispiel: „Das Säulendiagramm zeigt die Geschäftsentwicklung des Jahres 2015, die einzelnen Säulen bilden die Monate ab“. .

Plugins
Zuletzt möchte ich noch auf ein paar Plugins hinweisen, die eventuell hilfreich sind. Wer diese Plugins installiert, ist sicher nicht barrierefrei, umgekehrt muss man diese Plugins nicht installieren, um barrierefrei zu werden. Ich zeige lediglich, welche Möglichkeiten es gibt.Von allen genannten Plugins gibt es kostenlose Varianten. ReadSpeaker integriert eine Vorlesefunktion für eure Webseite. Die Sprachmelodie ist eher gewöhnungsbedürftig, es mag aber für manchen Lese- oder Sehbehinderten hilfreich sein. Es gibt eine kostenlose und eine kostenpflichtige Variante. Die kostenlose Variante ist beschränkt, was die Zahl der vorgelesenen Artikel angeht. Außerdem stehen weniger Optionen zur Verfügung. Der IT-Nachrichtendienst Heise Online bietet eine ähnliche Vorlesefunktion, ihr könnt sie dort ausprobieren.
Hurraki ist ein Wörterbuch, das Alltagsbegriffe in einfacher Sprache erläutert. Das
Plugin hurrakify ermöglicht es, sich zu einzelnen Begriffen aus einem Text Erläuterungen aus Hurraki anzeigen zu lassen. ,
Der
Access Monitor prüft eure WordPress-Inhalte auf Barrierefreiheit. Wie alle automatischen Testtools benötigt man Erfahrung mit digitaler Barrierefreiheit oder viel Zeit, um die einzelnen Fehlermeldungen nachvollziehen zu können. Das Tool kann euch auch nicht sagen, ob Bilder einen sinnvollen Alternativtext haben, das müsst ihr selbst entscheiden. Auch hier handelt es sich um ein Freemium-Modell. Es gibt eine kostenlose sowie eine kostenpflichtige Variante.
WP Accessibility rüstet eine Textvergrößerungsfunktion sowie eine Kontrastansicht für WordPress nach. Solche Funktionen waren früher der letzte Schrei in Barrierefreiheits-Kreisen, gelten aber seit einigen Jahren als unerwünscht. Es wird argumentiert, dass die Betriebssysteme, die Browser und die Hilfstechnik diese Aufgaben besser lösen als die fehleranfälligen Webseiten-Funktionen. Das ist sicherlich korrekt, aber es gibt tatsächlich noch Menschen, die nicht wissen, wie sie Text vergrößern oder eine kontrastreiche Ansicht aktivieren und sie sind dankbar für diese kleinen Hilfen. Und die Anderen nehmen auch keinen Schaden, solange die Regeln der Barrierefreiheit bei der Themegestaltung berücksichtigt wurden.

Zum Weiterlesen

Kategorien
Allgemein Alltag

Zugänglichkeit und Datenschutz

Das Foto zeigt mich an meinem Schreibtisch. Vor mir ist ein Computerarbeitsplatz aufgebaut.

Ich habe schneller Deutsch gelernt als meine Eltern. Daher kümmerte ich mich bereits als Jugendliche um Formulare, die mich und meine Angelegenheiten angingen. Meine Eltern bat ich um dieses oder jenes Schreiben, oder darum etwas zu unterschreiben, was ich als Minderjährige noch nicht durfte. Ich denke, ich bin daran gewachsen, und habe gelernt mir Hilfe zu holen, wenn ich etwas nicht wusste. Und da ich schon immer gerne geschrieben habe, durfte ich später auch mal Schreiben an Behörden, Krankenkasse usw. verfassen. Anfangs schrieb ich mit der Schreibmaschine. Später zog dann ein PC mit Scanner und Drucker bei mir ein. Damit konnte ich mir Vorlagen für Briefe basteln, die ich mehrmals brauchte. Und ich konnte Briefe, die ich früher geschrieben hatte, ohne fremde Hilfe nachvollziehen.
Von der Wiege bis zur Bahre, begleiten uns Formulare.

In Zusammenhang mit schriftlichen Mitteilungen und Formularen taucht oft die Bemerkung auf: „Das kann Ihnen jemand vorlesen“. Oder „Ihr Mann sieht doch?“ Dabei handelt es sich um Ämter, die sich gern damit herausreden, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Information per E-Mail verschicken dürfen. Für mich ist das ein Widerspruch. Einerseits beruft man sich auf den Datenschutz, andererseits fordert man mich explizit dazu auf, den Brief oder das Formular einer dritten Person zugänglich zu machen.

Um das zu veranschaulichen, möchte ich eine Geschichte erzählen, die sich so zugetragen haben könnte.

Tina ist blind und Mutter eines Sohnes im Teenageralter. Dieser hatte sich in den vergangenen zwei Jahren in der Schule so unwohl gefühlt, dass er sehr oft die Schule versäumte. Von den unentschuldigten Fehlzeiten erfuhr Tina meist durch den Klassenlehrer, der ihr die Mitteilungen per E-Mail schickte. Diese konnte sie selbst mit Hilfe einer Sprachausgabe oder Braillezeile lesen und sofort reagieren. Bei Mitteilungen in gedruckter Form hätte sie diese erst einscannen und durch eine entsprechende Software wieder in Text umwandeln müssen. Und bei handschriftlichen Mitteilungen wäre sie auf sehende Hilfe angewiesen.

Aufgrund von hohen Fehlzeiten in der Schule, beantragte diese ein Busgeldverfahren gegen die Erziehungsberechtigten. Inzwischen war das nächste Schuljahr angebrochen. Johnas hatte die Klasse wiederholt und fühlte sich in der neuen Klassengemeinschaft gut integriert. Gemeinsam arbeiteten alle nun daran, dass Johnas wieder regelmäßiger zur Schule ging.

Zwei Monate später wurde den Eltern der Bußgeldbescheid zugestellt. Da Tina und ihr Mann das nicht zahlen wollten, beantragten sie eine Ersatzauflage, die durch das Kind abzuleisten war. Es ging fast ein halbes Jahr ins Land, bis Johnas und seine Eltern den Bescheid bekamen, dass Johnas 12 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung abzuleisten habe. Dies sollte bis Mitte Mai geschehen.

Dieser Bescheid ging den blinden Eltern und Johnas in Papierform zu. Der Absender war das zuständige Amtsgericht.

Die Geschichte hatte sich also fast ein Dreivierteljahr hingezogen. Inzwischen war Johnas gut in seiner Klasse aufgenommen, seine Leistungen hatten sich deutlich verbessert und bei ihm hatte ein Umdenken stattgefunden. Tina sprach mit ihrem Sohn darüber, der sich erst mal selbst darum kümmern wollte. Und so vergingen vier Wochen. Ein weiteres Gespräch ergab, dass Johnas sich zwar bemüht hatte, jedoch keine Stelle gefunden hatte, die ihn für zwölf Stunden beschäftigen wollte. Erschwerend dazu kam, dass Johnas nicht wollte, dass seine Freunde sahen, wie er jetzt irgendwo die Straße kehren musste oder so. Und Tina respektierte die Entscheidung. Schließlich handelte es sich hier um Altlasten aus dem Vorjahr. Die Beiden kamen überein, dass sie sich nach einer entsprechenden stelle erkundigen würde, die nicht an ihrem Wohnort liegt. Das konnte schließlich kein Hexenwerk sein.

Einen Tag später hatte Tina eine passende Stelle gefunden. Es war geplant, dass Johnas die Stunden während der Osterferien ableisten sollte. Und an sich war erst mal alles gut. Aber leider steckt man oft nicht drin. Kurz, es war während der Ferien nicht möglich. Möglich war allerdings, dass sich jetzt der eine Sachbearbeiter des Jugendamts für die Angelegenheit interessierte. Tina bekam somit ein Anschreiben, ebenfalls in Papierform, dass Johnas sich bei ihm melden solle, um eine Ersatzstelle für die Sozialstunden zu finden. Es brauchte einige Telefonate, bis Tina herausfand, dass das Jugendamt vom Amtsgericht  beauftragt worden war den Vorgang zu begleiten. Und es hatte ein paar Tage gedauert, bis Tina der Inhalt des Schreibens vorgelesen worden war. Denn trotz vorherrschender Meinung von Ämtern und Behörden legen auch Blinde Wert auf ein selbstbestimmtes Leben. Tina ist der Meinung, dass ihre Kinder nicht dazu da sind, um ihre Sehbehinderung zu kompensieren. Erst recht nicht, wenn es sich um offizielle Schriftstücke handelt.

In der darauf folgenden Woche rief sie zweimal bei dem Sachbearbeiter an und sprach beide Male auf den Anrufbeantworter. Jeweils ohne den gewünschten Rückruf zu bekommen. Eine andere Mitarbeiterin vom Jugendamt, die die Familie schon länger begleitet hatte, konnte ihr hier nicht weiterhelfen. Schreiben und Bescheide per E-Mail zu versenden sei ihr aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt. Sie solle sich an den Sachbearbeiter wenden.

Als hoffnungslose Optimistin dachte Tina sich, sie könne ja direkt beim Amtsgericht nachfragen. Aber wo in aller Welt war jetzt das Aktenzeichen von Johnas? Das stand in dem Brief. Und diesen hatte ihr Teenager unauffindbar verlegt. Gleiches galt für die Kopie, die Tina hatte. Da sie glaubte diese nicht mehr brauchen zu müssen, hatte sie ihre Vorlesekraft nicht darum gebeten ihr das Aktenzeichen zu diktieren. Eigene Blödheit.

Also rief Tina beim Amtsgericht an, und schilderte ihren Fall. Die Dame bei der Telefonzentrale meinte nach längeren Vorhaltungen, dass sie Tina zur Staatsanwaltschaft durchstellen würde. Die könnten ihr sicher helfen. Danach vergingen lange 45 Minuten in einer musikalisch untermalten Warteschleife. Also noch mal das Ganze von vorne. Nur mit dem Unterschied, dass Tina diesmal bei der Vorauswahl die Taste für eine Verbindung mit der Staatsanwaltschaft drückte.

Ein Herr meldete sich, und Tina schilderte ihre Situation. Sie war sich darüber im Klaren, dass man ihr nicht so einfach das erforderliche Aktenzeichen telefonisch durchgeben würde. Vielleicht ging es ja, wenn sie persönlich dort vorbeikommen könnte. Oder sie könnte eine E-Mail an den Sachbearbeiter schreiben. Aber nichts davon war möglich. Stattdessen riet ihr die Stimme am anderen Ende der Leitung bei den Nachbarn herumzufragen, ob jemand helfen könnte den verlegten Brief wiederzufinden. Eine andere Möglichkeit sähe er nicht.

Tina war erst mal absolut fassungslos. Wie stellte der sich das eigentlich vor? Sollte Tina jetzt in den Nachbarhäusern klingeln und darum bitten, dass jemand aus der Nachbarschaft ihr Haus nach diesem Brief durchsuchte? War das jetzt echt? Sie machte ihm klar, dass sie sich das hier nicht ausgesucht hatte, und keine Person des Vertrauens zur Verfügung habe, die zeitnah suchen helfen könnte. Nach längerer Diskussion bat er Tina in 15 Minuten noch mal anzurufen und gab ihr die Nummer. Er würde noch mal abklären inwieweit er ihr helfen könnte. Vor Aufregung hatte Tina vergessen sich den Namen des Mannes zu notieren. Als sie 20 Minuten später noch mal anrief, landete sie direkt in der Zentrale des Amtsgerichts. Und zwar bei der Dame, die sie vorher in die 45 Minütige Warteschleife geschickt hatte. Diese sagte ihr, es seien 300 Leute im Haus, sie könne nicht mehr für sie tun, als sie wieder in Richtung Staatsanwaltschaft durchzustellen. Tina wollte noch nach einer E-Mail-Adresse fragen. Aber da war sie schon in der Warteschleife. Und hier gab sie einfach auf. Die Barrieren des Amtsschimmels hatten sie genau da, wo sie sie hinhaben wollten, nämlich an ihren Grenzen.

Am Abend fand ihr Mann, der etwas besser sieht als Tina, das gesuchte Schreiben wieder. Er diktierte ihr das Aktenzeichen und die E-Mail-Adresse. Hier schrieb sie am kommenden Tag hin, und schilderte ihre Situation. Ihrer Bitte um Rückruf kam der Sachbearbeiter nach, und half ihr die Situation zu klären. Ein Telefonat, welches keine 10 Minuten lang währte. Und wie so oft fragte Tina sich: „Warum nicht gleich so“?

Überweisungen von einer dritten Person ausfüllen lassen

Lange bevor das Onlinebanking bei mir einzog, hatte ich mit meiner Hausbank die Vereinbarung, dass ich die Überweisungen per E-Mail schicken kann. Und zwar an einen bestimmten Bankberater. Ich sammelte die Überweisungen und schickte diese an zwei Terminen im Monat hin. Es war eine Lösung, mit der wir alle gut leben konnten. Denn die Homepage war für mich mit meinen Hilfsmitteln nicht zugänglich. Irgendwann wechselte dieser Berater. Sein Nachfolger stellte die Hilfe ein, ohne mir das zu sagen. Ich merkte das erst, als die erste Mahnung ins Haus flatterte. Auf meine Nachfrage erklärte er mir, dass dieser Service nicht länger für mich geleistet werden könne und ich mir jemanden suchen sollte, der die Überweisungen für mich ausfüllte. Als Beispiel könnte ich ja meine Kinder bitten. Ups, meinte der das ernst? Beide waren noch im Grundschulalter. Gut, letztendlich fanden wir eine Lösung.

Liebe Mitarbeiter von Ämtern, Behörden, Versicherungen!
Bitte behandelt uns blinde und sehbehinderte Menschen nicht wie Bittsteller, wenn wir Euch um eine zugängliche Mitteilungsform bitten. Uns liegt genauso wie Euch an einer schnellen und Nerven schonenden Abwicklung. Und das geht am besten, wenn wir Eure Mitteilungen ohne fremde Hilfe erfassen und bearbeiten können. Die blinde Person sagt Euch in der Regel was sie genau braucht.

Und jetzt lade ich Euch ein in den Kommentaren über diesen Beitrag zu diskutieren und über Eure Erfahrungen zu schreiben.

Kategorien
Allgemein Alltag unterwegs

Wenn der Bus wo anders hält

Das Beitragsbild zeigt mich neben dem Schild einer Bushaltestelle.

Neu-Isenburg, Bushaltestelle Herzogstraße.
Es ist fast 19:00 Uhr, als ich dort ankomme. Außerdem regnet es. Zwei Gründe, warum hier kaum jemand steht. Außerdem verändert der Regen die Akustik so sehr, dass ich die Geräusche anders wahrnehme. Insgesamt ist es sehr laut, da momentan ziemlich zäher Verkehr auf der Straße herrscht. Vermutlich wird mein Bus einige Minuten Verspätung haben.

Ich habe mich neben das Bushaltestellenschild positioniert. Das ist für mich ein markanter Punkt. Damit verbinde ich auch die Hoffnung, dass ich schnell genug an die vordere Tür eines haltenden Busses gelangen kann. Denn die brauche ich, um den Busfahrer nach der Linie zu fragen. Schließlich halten hier vier Linien mit unterschiedlichen Fahrzielen.

Kategorien
Allgemein Zu Gast auf lydiaswelt

Brandschutz für blinde Menschen

Ich war sechs oder sieben Jahre alt, als mein ein Jahr jüngerer Bruder und ich im Wohnzimmer mit Streichhölzern und Papier zündelten. Eine ziemlich große Keksdose war unsere Feuerstelle, in die wir immer größere Fetzen Zeitungspapier warfen. Ich kann heute nicht mehr sagen wie es zugegangen ist. Auf einmal stand unsere kleine Feuerstelle samt der daneben liegenden Zeitung komplett in Flammen. Und wir waren damit komplett überfordert und total erschrocken. Zum Glück waren unsere Eltern sofort zur Stelle und konnten das Feuer löschen. Übrig blieb nur ein Brandloch im Teppich nebst der Erkenntnis, dass Feuer sich schneller ausbreiten kann als ich mir bisher vorstellen konnte.

Karl Matthias Schäfer schreibt heute bei mir einen Gastbeitrag zum Thema Brandschutz für blinde Menschen. Das Beitragsfoto zeigt ihn im karierten Hemd. Mit einer Hand bedient er ein Smartphone.

Was ist das Wichtigste am Brandschutz?

Dass man ihn thematisiert und die Menschen aufklärt. Viele Menschen können sich die Gewalt von Feuer, seine Auswirkungen und Zerstörungskraft überhaupt nicht vorstellen. Sehende Menschen können das Ausmaß einer Feuerkatastrophe und die Gefahren von Rauch, am Bildschirm verfolgen, wie z.B. jetzt wieder bei der Feuerkatastrophe in London. Menschen, die von Geburt an blind sind und die Ereignisse am Bildschirm nicht optisch verfolgen können, können sich die tatsächlichen Ausmaße eines Brandereignisses, nicht vorstellen. Also ist, besonders für diesen Personenkreis, Aufklärung unbedingt nötig.

Kategorien
Allgemein

Der Standardpatient ist nicht blind

Bild: Lydia während einer augenärztlichen Untersuchung.

Früher dachte ich immer, dass Augenärzte und Augenkliniken auf blinde und hochgradig sehbehinderte eingestellt sind. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Der Standardpatient ist meist älter und kommt in sehender Begleitung. Außerdem ist er nicht unbedingt blind, sondern verfügt noch über einen ausreichenden Sehrest, der ihm erlaubt den standardmäßigen Sehtest zu durchlaufen, oder ohne Begleitung der Krankenhausmitarbeiter von a nach b zu kommen. Der blinde Patient, der wie ich auch mal ohne Begleitung unterwegs ist, weicht total vom Standard ab.
Kurz zur Klärung der Begriffe: Bis zu einem Sehvermögen von 2% sprechen wir von Blindheit, bis ca. 5 % von hochgradiger Sehbehinderung und bis zu einem Restsehen von 30% gilt man als sehbehindert. Ich bin dem Gesetz nach blind, da mein Sehrest ca. 2% beträgt. Durch meine Hornhautverkrümmung bin ich sehr blendempfindlich. Normales Tageslicht ist mir schon zu hell. Daher trage ich draußen eine Brille mit Kantenfiltergläsern. Die sorgen dafür, dass mich das Licht nicht so blendet, und ich mich draußen grob orientieren kann.
Ich bekam das zum ersten Mal 1998 zu spüren, als mein behandelnder Augenarzt Urlaub hatte, und ich wegen eines akuten Problems seine Vertretung aufsuchte. Die Mitarbeiter der Praxis gaben direkt zu, dass sie mich nicht optimal versorgen konnten. Ich musste eine Weile suchen, bis ich einen Arzt gefunden habe, der auch vom Standard abweichende Patienten versorgen konnte.
Von meinen behandelnden Ärzten kannte ich das bisher so, dass Termine telefonisch oder persönlich mit mir vereinbart wurden. Nicht so bei der Augenklinik meines Vertrauens. Hier bekam ich die Termine grundsätzlich schriftlich mitgeteilt. Und zwar nicht per E-Mail, wie ich es gern gehabt hätte, sondern per Briefpost.
Es gab nur eine Ausnahme, nämlich vor einer kleinen Operation. Hier bekam ich einen Anruf, bei welchem der Termin mit mir vereinbart wurde. Die Bestätigung erhielt ich dann per Briefpost. Per E-Mail, so sagte man mir, dürfe man Termine nicht verschicken.
Manchmal habe ich mir vorgestellt, dass ich Kliniken und anderen Einrichtungen, die auf Briefpost bestehen, den anfallenden Schriftverkehr in Brailleschrift zukommen lassen würde.
Am besagten Tag war ich also pünktlich zur stationären Aufnahme um 9:00 Uhr in der Klinik. Dann durchlief ich das Prozedere mit Nummer ziehen und warten. In einem anderen Beitrag hatte ich bereits über dieses Thema geschrieben.
Auf Station angekommen wurde ich von einer Krankenschwester in Empfang genommen. Diese zeigte mir mein Zimmer und wies mir das Bett am Fenster zu, da noch eine Rollstuhlfahrerin erwartet wurde, für die das andere Bett besser passte. Okay, das hätten wir schon mal geklärt. Den Rest des Zimmers würde ich mir dann erarbeiten. Groß auspacken brauchte ich auch nicht, da ein Aufenthalt von zwei Tagen vorgesehen war. Es lebe der praktische Rucksack.
Irgendwann klopfte es, und ein auszubildender Krankenpfleger betrat das Zimmer. Er versorgte mich mit einem Kaffee und ging den Aufnahmebogen mit mir durch. Von ihm lernte ich auch wie das Bett einzustellen war und – ganz wichtig für mich – wo sich eine Steckdose befand.
Eine junge Ärztin holte mich ab und machte die Erstuntersuchung. Dabei bekam ich noch mal dieselben Fragen gestellt, die sich im Aufnahmebogen befanden. Leute, wo bleibt die Vernetzung? Anschließend ging es wieder zurück aufs Zimmer, wo inzwischen meine Mitpatientin eingetroffen war. Sie war älter, schwerhörig und wurde von ihrer Tochter begleitet. Sie war sehr kommunikativ und dabei etwas verwirrt. Wenn ich mich ihr mitteilen wollte, dann müsste ich beinahe schreien, um mich ihr verständlich zu machen. Das nenne ich Inklusion im Krankenhaus.
Ich atmete auf, als ich in die Augenambulanz gerufen wurde. Hier waren für heute diverse Untersuchungen für den morgigen Eingriff geplant. Als erstes kam eine Gesichtsfelduntersuchung. Ich erklärte der Mitarbeiterin, dass das bei mir nur Sinn macht, wenn ich Kontraste habe. Das Gerät war für meine Verhältnisse hell erleuchtet, und das Deckenlicht an. Für meine Lichtempfindlichen Augen problematisch. Damit war die Dame überfordert, weil das vom Standard abwich. Sie erklärte mir, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen im Dunkelfeld untersuchen dürfe. Letztendlich konnte ich sie davon überzeugen sich das Okay von woher auch immer zu holen, und alles war gut.
Als ich wieder zurück auf Station war, stand mein Mittagessen wahrscheinlich seit einer ganzen Weile auf dem Tisch. Ich hatte einfach nur Hunger. Deshalb war es mir so was von egal. Meine Zimmernachbarin hingegen versuchte mir immer wieder klarzumachen, dass es kalt sei. Und ich mit meinen inzwischen weit getropften Pupillen wollte einfach nicht reden. Also sah ich zu, dass ich nach dem Essen das Zimmer wieder verließ. Ich fand den Aufenthaltsraum und jemanden, der mir die dortige Kaffeemaschine erklärte. Nach dem Kaffee begann ich auf dem Krankenhausflur auf und ab zu gehen. Alles war besser als zu meiner Zimmernachbarin zurückzugehen. Normalerweise bin ich für ein Schwätzchen zu haben. Aber nicht mit weit getropften Pupillen. Da bin ich gestresst, und ziehe mich dann am liebsten etwas zurück, bis es wieder etwas besser geworden ist. Aber eben das konnte ich der Dame nicht so vermitteln, dass sie es verstand.
Endlich war der Oberarzt auf Station und wollte sich meine Augen ansehen. Anschließend wollte er noch eine Sache abklären, für die ich noch mal zur Augenambulanz begleitet werden musste. Das sollte durch die Pflegekräfte gemacht werden. Ich wartete also erst mal auf dem Flur, bis eine Krankenschwester mit einem Rollstuhl kam, und mich in einem keinen Widerspruch duldenden Ton aufforderte mich da reinzusetzen. Ich traute meinen Ohren nicht. Als ich ihr erklärte, dass ich laufen möchte, argumentierte sie damit, dass es so schneller ginge, und sie noch ganz viel anderes zu tun hätte. Nein, Freunde, nicht mit mir. Und erst recht nicht in diesem Ton. Kurz und gut, es endete damit, dass wir zu Fuß gingen. Ich hoffe, dass die Dame begriffen hat, dass blind und nicht ortskundig nicht mit gehbehindert gleichzusetzen ist.
Es war eine gute Stunde später, als ich wieder auf meinem Zimmer war. Inzwischen war es Abend geworden. Meine Zimmernachbarin erzählte mir, dass ihre Tochter sie nachher wieder abholen würde, da sie doch nicht operiert werden wollte. Also würde ich heute Nacht in den Genuss eines Einzelzimmers kommen.

Der Eingriff sollte am Mittag stattfinden. Theoretisch hätte ich also ausschlafen können. Aber Krankenhausalltag sei Dank wurde ich genauso früh geweckt wie alle anderen Patienten auf Station. Anschließend bekam ich eine ältere neue Mitpatientin. Sie war genauso klar im Kopf wie ich. Dennoch sprach die Krankenschwester die meiste Zeit nicht mit ihr, sondern mit ihrer Tochter über sie. Bei der gestrigen Bettnachbarin hatte ich das deren verwirrten Zustand zugeschrieben. Aber hier hätte die Krankenpflege direkt mit der Patientin sprechen können. Nicht nur Menschen mit Behinderung werden schon mal übergangen, sondern auch ältere Menschen.
Ich war schon einmal stationär in dieser Klinik. Und da hatte ich am Service absolut nichts auszusetzen. Diesmal habe ich viel Schulungsbedarf bei den Pflegekräften gesehen. Der Einzige, der uns alle mit zuvorkommender Freundlichkeit und intuitiv richtig behandelt hat, das war der auszubildende Krankenpfleger, der zu Beginn schon den Aufnahmebogen mit mir durchgegangen war. Auf Nachfrage erklärte er mir, dass ich die erste blinde Patientin sei, die er näher kennen lernt.
Natürlich drängt sich bei einigen die Frage auf, warum ich trotzdem immer wieder diese Klinik aufsuche, obwohl mir bestimmte Dinge Missfallen. Nun, ich gehe hin, weil ich mit deren augenärztlicher Behandlung sehr zufrieden bin, und deren Gründlichkeit schätze.
Dieselbe Beobachtung habe ich schon bei diversen Augenärzten und Augenkliniken gemacht. Die meisten Einrichtungen sind nicht auf blinde oder hochgradig sehbehinderte Patienten eingestellt. Dabei sollte man meinen, dass gerade die Mitarbeiter einer Augenarztpraxis oder Augenklinik mit unserem Personenkreis umgehen können. Aber darauf wird wahrscheinlich während des Studiums oder der Ausbildung sehr unzureichend eingegangen.
Dabei wäre es so einfach, wenn die Mitarbeiter uns Patienten fragen, wenn sie unsicher sind. Auch das habe ich schon in Kliniken erlebt, und es auch positiv vermerkt. Bei meinem vorletzten Aufenthalt in der Augenklinik wurde ich beispielsweise gefragt ob ich Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen und so weiter brauche. Das fand ich super. Denn wer fragt vermeidet Missverständnisse und Fettnäpfchen.