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Helft Menschen mit Behinderung in Palästina

Heute habe ich ein Anliegen in eigener Sache. Erinnert Ihr Euch an die palästinensische junge Frau Amal, die ein halbes Jahr in meinem Haushalt gelebt hat? Gemeinsam mit Eurer Hilfe konnte ich ihr ermöglichen Blindentechniken zu erlernen und ein paar Hilfsmittel mit in ihre Heimat zu nehmen. Ich habe in meiner Beitragsreihe mein Gastkind aus Palästina über ihre Fortschritte berichtet.

Amal und ich haben noch immer guten Kontakt. Sie hat sich so sehr für die deutsche Sprache begeistert, dass sie inzwischen die Prüfung für das Sprachniveau B2 gemacht hat. Ihr Wunsch war in Deutschland studieren zu dürfen. Ihr großer Traum war, eines Tages als Übersetzerin zu arbeiten.

Seit dem vergangenen Wochenende tobt ein erbitterter Krieg zwischen Israelis und Palästinensern. Ich will nicht auf die Hintergründe und die Schuldfrage eingehen. Dafür gibt es andere Kanäle und genug Organisationen und Personen mit und ohne ausreichendes Wissen, die sich die Köpfe heiß diskutieren.

Generell ist die Zivilbevölkerung der leidtragende Personenkreis. Frauen, Kinder, alte Menschen. Das findet sich in jedem Kriegsgefüge wieder. Besonders hart trifft es Menschen mit Behinderung. Sie haben keine Möglichkeit sich selbst zu helfen, und sind oft auf medizinische Versorgung angewiesen.

Ich möchte versuchen diesen Menschen zu helfen. Daher habe ich einen Spendenpool über PayPal mit dem Titel „Hilfe für Menschen mit Behinderung in Palästina“ eingerichtet, der bis zum 8. November 2023 läuft. Das dort gesammelte Geld geht über ein Netzwerk in die von Israel besetzten Gebiete, um für Menschen mit Behinderung verwendet zu werden.

Ich danke Euch jetzt schon für jeden einzelnen Euro, der auf dem Spendenpool ankommt. Dort könnt Ihr auch verfolgen wie viel Geld sich darin befindet.

Für diejenigen, die kein PayPal haben: schreibt mir eine E-Mail, und wir finden eine andere Lösung.

Dieser Blogpost darf auf allen Kanälen geteilt werden, damit wir gemeinsam möglichst viele Menschen erreichen. Bitte helft mit, den Menschen zu helfen, die in diesem Krieg das schwächste Glied in der Kette der Leidtragenden sind. Eure Lydia

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Allgemein Alltag unterwegs Zu Gast auf lydiaswelt

Zusammenspiel Fuß- und Radverkehr

Alltagsbegegnungen von blinden und sehbehinderten Menschen mit dem Radverkehr

Seit vielen Jahren sind vielerorts Bemühungen fehlgeschlagen, Radwege auf die Fahrbahn zu verlegen, das ist nicht nur für den Rad- und Fußverkehr allgemein von Nachteil, sondern besonders für blinde und sehbehinderte Personen, welche häufig alleine zu Fuß unterwegs sind.
Niveaugleiche Radwege, direkt angrenzend an den Gehweg stellen sich für blinde und sehbehinderte Menschen als eine sehr schwierige Situation dar. Taktil erkennbare Trennsteine sind in der Regel nicht vorhanden. Die Grenze Fuß- und Radweg ist nur optisch gekennzeichnet, taktil sind sie nicht wahrnehmbar. Blinde und häufig auch sehbehinderte Menschen können dadurch leicht versehentlich auf den Radweg geraten.
Schwierig sind aber auch Situationen, bei denen der Verkehrsraum gemeinsam genutzt werden muss, z. B. an Haltestellen und Kreuzungen, wo sich die Wege des Rad- und Fußverkehrs kreuzen, auf Bürgersteigen, die auch für den Radverkehr freigegeben sind. Im Normalfall regelt sich hier ja meist alles fast von selbst, man sieht sich und achtet gegenseitig aufeinander. Für blinde und sehbehinderte Menschen liegt aber genau hier die Gefahr: Weil der Radverkehr in der Regel nicht hörbar ist, können sie nur sehr begrenzt auf diesen reagieren und die Verkehrssituation nicht vorausschauend einschätzen.
Blinde und sehbehinderte Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass die Radler und Radlerinnen für die Vermeidung von Gefährdungen sorgen, für die es aber oftmals schwierig ist, die Erblindung oder Sehbehinderung von Passanten rechtzeitig zu erkennen. Sehbehinderte Menschen führen keinen weißen Stock oder Blindenführhund mit sich, sondern bewegen sich langsam und suchend, wobei sie häufig auf den Boden vor sich schauen.
Konkret sind es folgende Situationen, die der besonderen Aufmerksamkeit bedürfen:
Das Geräusch herannahender Fahrräder ist, wie erwähnt, für den blinden und sehbehinderten Personenkreis häufig nicht zu hören, sodass das Fahrrad erst in unmittelbarer Nähe bemerkt wird. Dies wird nicht selten als großer Schreckmoment wahrgenommen. Um dies zu vermeiden, ist ein frühzeitiges Klingeln oder ein Zuruf sehr nützlich. Allerdings ist zu bedenken, dass blinde Menschen dadurch nicht unbedingt den Weg frei machen, sondern evtl. einfach nur stehen bleiben. Sie wissen vielleicht gar nicht, in welche Richtung sie sich bewegen müssten, um den Radweg freizumachen, und würden durch das Tasten mit dem Langstock die Radler*innen und sich selbst gefährden. Beim Passieren sollte der blinde oder sehbehinderte Mensch angesprochen werden, damit er/sie weiß, dass das Fahrrad gerade vorbeifährt. Ggf. auch mit dem Hinweis, dass noch andere Fahrräder folgen.
Wichtig ist zudem, mit ausreichender Beleuchtung zu fahren, weil hierdurch ein Teil sehbehinderter Menschen das herannahende Fahrrad doch noch erkennt.
Bei Grünphasen für den Fußgängerverkehr an Kreuzungen fahren erfahrungsgemäß ggf. Radfahrer*innen vor Fußgängern in hoher Geschwindigkeit vorüber, obwohl auch der Radverkehr das Grün für den Fußgängerverkehr beachten sollte. Das ist für alle Fußgänger*innen unangenehm, für blinde und sehbehinderte Menschen, die sich beim Überqueren der Straße überdurchschnittlich konzentrieren müssen, stellt dies eine besondere Gefahr dar. Aber auch für die radelnde Person ist dies nicht ungefährlich: Kommt der Blindenstock zwischen die Speichen oder kommt es zu einer unmittelbaren Kollision ist oft kein Halten mehr. Schlimmstenfalls stürzen Beide und landen mit großer Wahrscheinlichkeit im Krankenhaus. Und selbst wenn „nur“ der Blindenstock kaputt ist, blinde Menschen haben dann keine Chance, ihren Weg selbständig fortzusetzen. Ein ähnliches Problem besteht, wenn Radfahrer*innen plötzlich auf den Gehweg ausweichen.
Steht eine blinde oder sehbehinderte Person am Straßenrand, ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Person das herannahende Fahrrad nicht bemerkt. Auch in dieser Situation muss der Radler oder die Radlerin sich akustisch bemerkbar machen, indem die Klingel benutzt wird und beim Vorbeifahren etwas gesagt wird.
Auch abgestellte Fahrräder können zum Problem werden.
Fahrräder sind mit dem Blindenlangstock schwierig zu erfassen. Bei einer Berührung kann das Fahrrad hinfallen und z. B. ein parkendes Auto beschädigen oder die Person verletzt sich z. B. an der Lenkstange.
Am Boden liegende Fahrräder sind noch gefährlicher, weil blinde Menschen über derartige Hindernisse schon häufig gestürzt sind und sich erheblich verletzt haben. Dieser Sachverhalt trifft auch auf andere abgestellte oder herumliegende Objekte wie z. B. E-Scooter zu.
Stehen Fahrräder oder E-Scooter an Blindenampeln, können die Ampeln von blinden und sehbehinderten Menschen nicht mehr genutzt werden, da sie direkt an den Drücker am Ampelpfosten kommen müssen, um die taktilen und akustischen Zusatzfunktionen zu aktivieren.
Blinde Menschen orientieren sich in der Regel an Leitlinien wie Bordsteinkanten, Häuserwänden oder Rasenkanten. Sind diese Leitlinien durch abgestellte Hindernisse unterbrochen, müssen sie sich jeweils neu orientieren und verlieren dann ggf. die Richtung.
Orientierungshilfen, also kontrastreiche Rippen- und Noppenplatten, die zu Haltestellen und Fußgängerquerungen leiten und an denen sie sich mit dem Stock oder den Füßen orientieren, sind unbedingt freizuhalten, ansonsten verlieren die Leitstrukturen ihren Nutzen.
Wir blinden und sehbehinderten Menschen brauchen die besondere Aufmerksamkeit von Radfahrern und Radfahrerinnen in diesen Situationen. Damit die Gefährdungen vermieden werden, benötigen wir die vorausschauende Einschätzung der Situation durch den Radverkehr.

Wir hoffen, dass dieser Artikel die Radlerinnen und Radler für die besonderen Probleme blinder und sehbehinderter Menschen sensibler machen wird. Die Ausführungen bestätigen aus Sicht des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V., dass die verstärkte Forderung nach separaten Radwegen oder Radspuren ebenso wichtig und notwendig ist, wie die Aufhebung der Benutzungspflicht für den Radverkehr auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen.

Dieser Artikel ist in einer Ausgabe der Zeitschrift Hessenecho des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. erschienen. Beim Lesen habe ich mich an eine Radfahrerin erinnert, die mir während der Grünphase buchstäblich in die Quere gekommen ist. Mein Stock verhakte sich in ihrer Fahrradkette und zerbrach in mehrere Teile. Zum Glück blieben wir beide unverletzt, so dass sie mich zu Fuß zu meinem Ziel begleiten konnte. Aber das ist nicht der Regelfall, wenn Radfahrer und blinde Menschen kollidieren.
Also, passt auf Euch und Eure Mitmenschen auf.
Welche Gedanken beschäftigen Euch bei diesem Thema? Schreibt es gern in die Kommentare.

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Allgemein Zu Gast auf lydiaswelt

Als ich nach einem Therapieplatz in einer Tagesklinik suchte

Meine heutige Gastautorin ist Jennifer Sonntag, die bereits die Beiträge Ich höre Eure Blicke nicht, Ehrenamt oder auch mal nicht und blind schminken für mich geschrieben hat. Auch diesmal greift sie ein Thema auf, welches gern totgeschwiegen oder bagatellisiert wird, nämlich die Suche nach einem Therapieplatz als blinde Frau.
Kliniken lehnten mich wegen meiner Blindheit ab

Triggerwarnung:
In diesem Beitrag geht es um schwere Depressionen und unterlassene Hilfe

Als ich nach einem Therapieplatz in einer Tagesklinik suchte, erhielt ich Aufgrund meiner Blindheit immer wieder Absagen. Dabei hätte ich wirklich dringend Hilfe gebraucht. „Oh, Sie sind blind!? Nein, dann können wir Sie nicht aufnehmen!“ Mit diesen Worten ließ man mich mehrfach ratlos am anderen Ende der Leitung zurück. Die Erklärungen waren immer ähnlich: Man habe nicht genug Personal, um mich als blinde Patientin zu betreuen. Ich könne viele therapeutische Angebote nicht wahrnehmen. Es gäbe zu viele Treppen in der Klinik. Durch Mobbing am Arbeitsplatz hatte sich bei mir eine schwere Depression entwickelt. Ich hatte psychische Erkrankungen zuvor nicht gekannt und versuchte lange, meinen Optimismus nicht zu verlieren. Ich konnte jedoch kaum noch Schlafen und Essen, fühlte mich wie in einer eisernen Klemme und in ständiger Todesangst. Auch wenn ich die Fassade so gut es ging für Außenstehende aufrechterhielt, für meine Lieben war ich nur noch ein Schatten meiner selbst.
Nach wiederholter Krankschreibung wurde ich vom Medizinischen Dienst (MDK) begutachtet. Man riet mir dringend, mir so schnell wie möglich einen Platz in einer Tagesklinik zu suchen. Ich war bereits zu krank für eine Psychotherapie, die nur einmal wöchentlich stattfinden würde und war auf tägliche psychologische Hilfe angewiesen. Auch wenn es zunächst ein Schock für mich war, dass es mich so schlimm erwischt hatte, flammte Hoffnung in mir auf. Vielleicht würde ich meinen Lebensmut zurückerlangen können und wieder gesund werden. Ich konnte nicht ahnen, dass ich im Hilfesystem dann auf so viele verschlossene Türen stoßen würde.
Ich begann verschiedene Einrichtungen abzutelefonieren und sah mich plötzlich mit massiven Berührungsängsten bezüglich meiner Blindheit konfrontiert. Immer wieder musste ich mich erklären, was meine Orientierung und Selbstständigkeit betraf. Als Sozialpädagogin hatte ich viele Jahre in einem helfenden Beruf gearbeitet. Nun war ich auf Hilfe angewiesen und bekam keine. Aufgrund einer unheilbaren Netzhauterkrankung bin ich schleichend erblindet. Ich komme damit im Alltag gut zurecht. Mein Problem war nicht die Blindheit, sondern meine Depression. Und mit jeder Absage wurde meine Verzweiflung größer.
Meine engen Vertrauten waren ratlos und hatten Angst, mich zu verlieren. Nach intensiver Suche begleitete mich mein Vater zu einem lang ersehnten Gespräch in eine teilstationäre Einrichtung, in der ich mich endlich als blinde Patientin vorstellen durfte. Ich ertastete die Umgebung, wir hatten ein gutes Gefühl. Doch einen Tag vor Therapiestart sagte man mir das lang ersehnte Bett wieder ab. Man habe nicht genug Kapazitäten für eine blinde Person im Haus. Meine Eltern konnten es nicht fassen. Sie waren für ein paar Tage verreist, da sie mich in sicheren Händen wähnten und auch etwas Kraft schöpfen wollten in der schweren Zeit. Obwohl ich innerlich längst am Strick hing, hieß es nun wieder warten, wieder auf ein Gespräch hoffen, wieder erklären, bitten, kämpfen.
Schließlich bekam ich dann doch noch den Platz, aber mir wurden viele Therapien verwehrt. Es gab spürbare Zerrissenheit in den Teams. Einige Therapeut*innen schickten mich konsequent weg, weil sie keine Ideen hatten, wie sie mich als blinde Patientin einbinden sollten. Einzelne waren wirklich kreativ und zeigten, dass es durchaus möglich war. Auch beim Pflegepersonal gab es einige offene Menschen, ein großer Teil war jedoch extrem befangen. Dabei bemühte ich mich trotz meiner schlimmen Situation, möglichst unkompliziert zu sein, um Vorurteile abzubauen. Das führte zur Überkompensation, denn wie alle anderen war ich krank und brauchte Hilfe. Manche vermieden es, mich zu führen oder mir etwas zu erklären, ich traute mich dann nicht zu fragen, weil ich nicht aufwändig sein wollte. Da ich so viele Therapien nicht mitmachen durfte, verbrachte ich viel Zeit auf meinem Zimmer und rutschte tiefer in die Depression. Nun war ich schon in diesem Auffangbecken und konnte kaum teilhaben. Tag für Tag wurde ich suizidaler, sprach aber nicht darüber. Ich hatte Angst, wegen meiner Blindheit wieder entlassen zu werden.
Das passierte dann auch, aber aus anderen Gründen. Leider gab es auf unserer Station einen Viruseinbruch. Das war vor Corona, hat aber für mich ähnlich weitreichende Folgen, wie für viele Betroffene heute Post Covid. Alle Patient*innen, die es erwischt hatte, wurden entlassen, um die anderen nicht anzustecken. Mich hatte es besonders schlimm getroffen, da ich als blinde Person viel mit den Fingerspitzen erfassen musste und daher intensiv mit den Infektionsquellen konfrontiert war. Meine Mitpatient*innen waren erschüttert, in welchem Zustand mich mein Partner aus der Klinik schleppte. Man hatte ihn angewiesen, zuhause keinen Notarzt zu rufen, da ich ja offiziell noch im Krankenhaus war. Aus heutiger Sicht ein Skandal! Aber auch meine Angehörigen hatten Angst etwas falsch zu machen und wollten den Klinikplatz nicht riskieren. Ich kollabierte mehrfach, zog mir schlecht heilende Schürfwunden zu, meine hoch angesetzten neurologischen Medikamente, auf die ich angewiesen war, blieben nicht im Körper, ich hatte heftige Entzugssymptome und keinen Tropf. Zu der schweren Depression gesellte sich nun noch ein komplizierter Virusverlauf.
Ich, die ewige Kämpferin, war nun wirklich am Ende angekommen. Ich war so verzweifelt, dass ich auf eine psychiatrische Intensivstation gebracht werden musste. Dort wurde ich mehrere Monate gut betreut. Allerdings waren die Torturen mit dem Viruseinbruch auch körperlich nicht ohne Folgen geblieben. Ich leide noch heute unter Fibromyalgie mit Fatigue, das ist eine schwere Schmerzerkrankung, die mit starker Erschöpfung einhergeht. Außerdem stellte sich ein heftiger Tinnitus ein, so dass ich im Anschluss einen Platz in einem Tinnituszentrum suchte. Erneut stieß ich auf Ablehnungen in mehreren Spezialeinrichtungen bei insgesamt fünf Trägern. Wieder sagte man mir, für Blinde sei das Zentrum nicht ausgestattet. Zum Glück fand ich irgendwann doch eine Verhaltenstherapeutin, die sich auf Tinnitus spezialisiert hatte und sich von meiner Blindheit nicht abschrecken ließ. Das zu erleben hat mir wieder Mut gemacht!
Seit einigen Jahren setze ich michals Inklusionsbotschafterin dafür ein, dass psychische Erkrankungen bei Menschen mit Behinderung nicht zu einer doppelten Ausgrenzung führen. Und ich möchte noch einen Schritt früher ansetzen und Mobbing gegenüber Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz sichtbar machen, welches oft Auslöser für Depressionen ist. Ich durfte inzwischen auch immer wieder inklusionsbereite Therapeut*innen kennenlernen. Leider werden Behinderte Menschen aber noch immer regelmäßig von Rehakliniken ganz verschiedener medizinischer Fachrichtungen abgelehnt, nicht nur in der Neurologie und Psychiatrie. Im Corona-Kontext haben viele Menschen mit Behinderung darum gekämpft, nicht im Rahmen einer Triage aussortiert zu werden. Aussortierung findet aus meiner Sicht bereits statt, wenn wir keinen Zugang zu medizinischer Versorgung bekommen. Mir ist das bereits passiert, als das Wort Triage noch niemand von uns kannte. Diese Erfahrung hat mich nachhaltig traumatisiert. Ich möchte über diese Missstände aufklären, damit anderen Menschen mit Behinderungen zukünftig hoffentlich solche schlimmen Erfahrungen erspart bleiben.

Ich danke Dir, liebe Jenny, dass Du Deine Erfahrungen mit uns geteilt hast. Und ich lade Euch, liebe Leser, dazu ein in den Kommentaren darüber zu diskutieren.

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Allgemein Zu Gast auf lydiaswelt

Stoppt die Ablehnungspraxis der Krankenkassen

Heute begrüße ich Gastautorin Andrea, die schon einmal unter dem Titel Ich will mich nicht immer rechtfertigen zu Gast auf meinem Blog war. Diesmal geht es um ein Thema, welches alle Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und deren pflegende Angehörige oder andere Helfer angeht.

Stoppt die Blockade der Krankenkassen bei der Versorgung Schwerstbehinderter Menschen – eine längst überfällige Petition

Die meisten Menschen mit angeborenen oder erworbenen Behinderungen brauchen behinderungsbedingt medizinische oder technische Hilfsmittel, die sie bei den Krankenkassen beantragen können / müssen. Ich selbst bin von Geburt an blind und gehöre zu dieser Menschengruppe, die sich nach jeder Antragsstellung darauf einstellen muss, dass das beantragte Hilfsmittel zuerst einmal abgelehnt wird und es auf einen Rechtsstreit mit der Krankenkasse hinauslaufen kann. Das ist jedes Mal eine nervliche Zerreißprobe, die einem unter anderem auch schlaflose Nächte bereiten kann.
Dass es auch medizinische Hilfsmittel für Menschen mit Pflegebedarf gibt, die von den Krankenkassen übernommen werden müssen, darüber hatte ich mir keine Gedanken gemacht, bis mir eine Freundin erzählte, dass ihr kognitiv eingeschränkter Sohn Windeln trägt, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden müssen, die nur die Kosten für Billigwindeln übernehmen, die ihren Zweck nicht erfüllen. Möchte man qualitativ höhere Windeln, müsse man die Mehrkosten selbst tragen, so die Schilderungen inzwischen einiger Betroffener. Damals war ich schockiert darüber, dass man sich als Mutter eines behinderten Kindes sogar um die Qualität und die Kostenübernahme von Windeln mit den Krankenkassen auseinandersetzen muss. Ab diesem Zeitpunkt wurde mir klar, dass ich über meinen eigenen, bisher „nur“ blindheitsbezogenen Tellerrand hinausschauen möchte.
Mehr als ein Jahr später schrie mir eine Petition in meiner mittlerweile um etliche Facebook-Gruppen erweiterten Blase entgegen, die uns alle angeht: diejenigen, die, völlig unerheblich mit welcher Behinderung, mit oder ohne Assistenz, ein selbstbestimmtes Leben führen, diejenigen, die in einem Heim untergebracht sind, in einer betreuten WG wohnen und / oder in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, Arbeitslose, AkademikerInnen, PolitikerInnen und die vielen Angehörigen von behinderten Kindern, die keine Lobby haben und von außen kaum wahrgenommen werden. Diese Petition vereint uns alle, egal ob arm oder reich, und sie eröffnet uns allen die Chance, auf die ich persönlich schon lange gewartet hatte, nämlich die Option, uns gegen das seit Jahrzehnte herrschende Ungleichgewicht zwischen den Krankenkassen und uns, den KundInnen, zu wehren.

Hier ein paar Beispiele an Absurditäten, mit denen Antragsteller von medizinischen Hilfsmitteln von ihrer Krankenkasse schikaniert werden:
Eltern, die für ihr Kind, das sich behinderungsbedingt verbal nicht ausdrücken kann, einen „Talker“ beantragten, der dem Kind die Möglichkeit der unterstützten Kommunikation bieten würde, wurde das Gerät mit der Begründung, das Kind sei nur zu schüchtern zum Sprechen, abgelehnt.
Einem anderen Kind wurden sogenannte „Stubbies“, Schützer für die Beinstümpfe, mit denen sich das Kind frei bewegen könnte, nicht genehmigt, weil, wie sich später heraus stellte, der für das Kind zuständige Sachbearbeiter der Krankenkasse dieses Hilfsmittel nicht kannte. Dabei wäre es ein leichtes gewesen, zum Telefon zu greifen und bei den Eltern die Funktion von „Stubbies“ zu erfragen.

Viele Eltern pflegebedürftiger Jugendlicher und Erwachsener beklagen, dass deren eigene körperliche Unversehrtheit, die durch die Pflege ihrer Angehörigen in Mitleidenschaft gezogen wird, zu wenig in die Entscheidung zur Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln einbezogen wird, weshalb viele von ihnen an ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen. Burnout vorprogrammiert, sagen sie.

Die Mutter eines 16jährigen Jugendlichen, der das Angelmannsyndrom hat (eine körperliche und geistige Einschränkung mit Gleichgewichtsstörungen, Epilepsie, Inkontinenz und atypischem Autismus), musste ihren 85 Kilogramm schweren Sohn, der sich seit mehreren Hüftoperationen nicht mehr selbstständig auf den Beinen halten kann, morgens vom Bett in den Rollstuhl und abends wieder ins Bett zurück heben, weil ein Patientenlifter nicht genehmigt worden war. Weil der Sohn zu schwer wurde, schlief die Mutter mit ihm zwei Jahre lang im Wohnzimmer. Die Familie badete den jungen Mann in einem Schlauchboot und duschte ihn mit einer Gießkanne ab. Es ist für mich völlig unverständlich, dass mitten in Deutschland eine Familie durch die Versäumnisse einer Krankenkasse auf eine solche Weise improvisieren muss.

Eine andere Mutter erzählt, dass für ihr Kind notwendige Therapien abgelehnt werden, die zuvor mehrmals genehmigt worden waren, mit der Begründung, es sei wissenschaftlich nicht erwiesen, dass die Therapie überhaupt etwas bringt. Und das, obwohl die Eltern Fortschritte beim Kind wahrnehmen. Durch die Verzögerung der Therapie baut das Kind allerdings erworbene Kompetenzen wieder ab.

Das sind nur wenige Beispiele der Alltagswidrigkeiten, die pflegenden Angehörigen von behinderten Kindern und Jugendlichen widerfahren.

Auch wir blinden und sehbehinderten Menschen, die ein weitgehend selbstständiges Leben führen können, müssen uns unter diesen erschwerten Bedingungen durch den Alltagswahnsinn kämpfen. Einer Dame wurde der Blindenführhund mit der Begründung, sie könne sich in einem Radius von 500 Metern mit dem Blindenlangstock gut orientieren, was für die Erfüllung der Grundbedürfnisse ausreiche. Erst nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde ihr der Blindenführhund zugesprochen.

Der jüngste von vier Kindern der Familie Lechleuthner ist drei Jahre und nach Hirnschäden unklarer Ursache schwerstbehindert. Der Kleine braucht vielerlei Hilfsmittel, und bei nahezu allen Anträgen kam es zu zeitlichen Verzögerungen bis zur Genehmigung. Letztlich wollte dies die Familie nicht länger hinnehmen und startete eine Online-Petition, um eine Änderung der derzeitigen Gesetzeslage zu erwirken. Ein Artikel des Donaukurier verdeutlicht die Situation der Familie. Beide Eltern sind Ärzte und möchten unter anderem nicht länger dabei zusehen, dass medizinisch nicht ausgebildete Krankenkassenmitarbeiter über eine verordnete Therapie entscheiden dürfen. Der medizinische Dienst, der aus ärztlichen, jedoch fachfremden Mitarbeitern besteht, wird von den Krankenkassen zu einer Begründung von Hilfsmittel-Ablehnungen herangezogen.
Die ärztlichen Mitarbeiter fertigen ihre Gutachten meistens nur nach Aktenlage an, ohne den jeweiligen Betroffenen jemals gesehen zu haben, was sehr oft zur Ablehnung des beantragten Hilfsmittels führt. Ein Rollstuhl, ein Pflegebett, eine Braille-Zeile, ein Blindenführhund oder ein Hörgerät wird also mit praxisfremden Begründungen abgelehnt, oder es werden vom Antragsteller nacheinander schriftliche Erklärungen für den schon längst plausibel begründeten Antrag auf das jeweilige Hilfsmittel eingefordert, die von Ärzten, Mobilitätstrainern oder Hilfsmittelfirmen erst einmal formuliert und vom Antragssteller nachgereicht werden müssen, während der einer enormen psychischen Belastung unterliegt und ohne sein Hilfsmittel nur eingeschränkt am öffentlichen Leben teilhaben kann.

Wir, die wir monatlich ordnungsgemäß unseren Versicherungsbeitrag bezahlen, werden von unseren Krankenkassen nicht wie Kunden oder Patienten, sondern wie Bittsteller behandelt.

Das sind Alltagsdiskriminierungen, die die Petitionsstarter und deren Unterstützer nicht länger hinnehmen wollen.

Mit der Petition “Stoppt die Blockade der Krankenkassen bei der Versorgung Schwerstbehinderter Kinder und Erwachsener” fordern sie

• keine systematische Infragestellung ärztlich eingeleiteter Therapien oder Verordnungen durch Krankenkassen
• direkte Kostenübernahme verordneter Hilfsmittel
• ausnahmslose Kostenübernahme fachärztlich verordneter Medikamente
• keine fachfremden Gutachten durch den MDK
• keine Gutachten nur nach Aktenlage
• keine Verzögerung der Therapien durch lange Bearbeitungszeiten der Krankenkassen
• Reformierung des MDK (Interessenskonflikt bei vollständiger Finanzierung durch Kranken- und Pflegekassen!)

Die Petition wird u.a. von, der Sprecherin für Behindertenpolitik und Bürgerangelegenheiten der Grünen-Bundestagsfraktion Corinna Rüffer, unterstützt, tausende haben sich bereits angeschlossen. Derzeit werden über 20.000 Unterschriften gezählt, angestrebt werden 50.000, um eine öffentliche Debatte im Deutschen Bundestag beantragen zu können.
Hier ist der Link zur Petition, deren Fortgang Ihr auf dem dazugehörigen Blog verfolgen könnt.

Danke Dir, Andrea, für diesen Beitrag, der in abgewandelter Form auf Kobinet-Nachrichten erschienen ist.

Ich wünsche mir, dass möglichst viele Unterschriften zusammenkommen. Bitte unterschreibt, wenn Ihr unser Herzensprojekt mit unterstützen wollt. Und natürlich dürft Ihr diesen Beitrag teilen, rebloggen oder auf andere Weise weiterempfehlen. Oder Ihr schreibt Euren eigenen Beitrag über dieses Thema. Wichtig ist, dass wir es schaffen möglichst viele Unterstützer zu gewinnen, damit diejenigen, die ein Hilfsmittel brauchen, dieses ohne ständige Rechtfertigungen, Bürokratie oder fachfremde Ablehnungen bekommen.

Ansonsten freue ich mich auf eine fruchtbare Diskussion in den Kommentaren.

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Allgemein Sport und Freizeit Zu Gast auf lydiaswelt

Europapark – Kinder dürfen mehr als Blinde

Immer wieder werden Menschen mit Behinderung von Fahrgeschäften in Freizeitparks ausgeschlossen. Ungeachtet dessen, ob sie eine eigene Begleitperson mitbringen oder nicht. Darüber schreibt mein Gastautor Ramon Kathrein. Er ist seit Mai 2019 Stadtrat für die Liste Teilhabe und Inklusion im Freiburger Gemeinderat. Er ist seit seinem dritten Lebensjahr blind. Der Österreicher ist in Vorarlberg geboren und aufgewachsen. Den Magister in Politikwissenschaft erwarb er 2010 in Marburg. Seit 2008 lebt er in Freiburg und setzt sich dort auf kommunaler Ebene für die Themen Inklusion und Barrierefreiheit ein.

Diskriminierung blinder und mobilitätseingeschränkter Menschen bei Fahrgeschäften in deutschen Freizeitparks

Viele von euch kennen die Problematik bereits oder haben sie selbst schon erfahren müssen. In Deutschland gibt es kaum Freizeitparks, die Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen erlauben, ihre Attraktionen zu nutzen. Die Thematik ist sehr alt, ich persönlich habe mich deswegen bereits 2005 das erste Mal beschwert, viele weitere Beschwerden sind seither durch Blindenverbände, Behindertenbeauftragte, und nicht zuletzt durch Anwälte vorgebracht worden. Geändert hat sich an der Praxis dennoch wenig bis gar nichts. Der Europapark in Rust schreibt dazu auf seiner Webseite beispielsweise: „Aus Sicherheitsgründen hat uns der Technische Überwachungsverein (TÜV) nicht gestattet, die Beförderung von Menschen mit Gehbehinderungen und Blinden an folgenden Fahrgeschäften freizugeben: Abenteuer Atlantis, Alpenexpress „Enzian”, Alpenexpress Coastiality, Arthur, Atlantica SuperSplash, blue fire Megacoaster powered by Nord Stream 2, Euro-Mir, Eurosat – CanCan Coaster, Eurosat Coastiality, Fjord-Rafting, Fluch der Kassandra, Geisterschloss, Matterhorn-Blitz, Pegasus – Die YoungStar Achterbahn, Wasserachterbahn Poseidon, Poppy Towers, Schweizer Bobbahn, Silver Star, Volo da Vinci, Tiroler Wildwasserbahn, WODAN-Timburcoaster.
Wenn Sie in der Lage sind, optische Warnzeichen und Wegeleitsysteme wahrzunehmen, selbstständig zu laufen und hohe Treppenabstiege sicher zu bewältigen, dann dürfen Sie diese Fahrgeschäfte gerne nutzen.“

Nun wissen erfahrene Freizeitparkbesucher, dass es sich hier um eine ziemlich vollzählige Auflistung sämtlicher Fahrgeschäfte handelt, die für Menschen älter als drei Jahre interessant sind. Tatsächlich hatte ich in den letzten Jahren immer wieder von Menschen gehört, denen die Mitfahrt verweigert wurde, die nach stundenlangem Anstehen aus der Bahn geholt und teilweise sogar des Parks verwiesen wurden, wenn sie versuchten mit den Verantwortlichen zu diskutieren. Mir selber mag man nicht auf den ersten Blick ansehen, dass ich blind bin. Ich kennzeichne mich nicht und habe in der Regel keinen Stock dabei, wenn ich mich auf eine Begleitperson verlassen kann. Somit hatte ich bis dato mehr Glück und keinerlei Probleme, wenn ich den Europapark besuchte. Natürlich war aber auch für mich immer schon der größte Nervenkitzel abseits der Achterbahnen genau dieses stets über mir schwebende Damoklesschwert.

Ganz allgemein entspricht eine solche Regelung aber einfach längst nicht mehr den gesellschaftlichen Werten der heutigen Zeit. Auch behinderte Menschen haben längst die vielfältigen Möglichkeiten der Teilhabe an Freizeitaktivitäten bis hin zum Extremsport kennen und lieben gelernt. Längst erklimmen wir die höchsten Berge der Welt, segeln, surfen, raften oder klettern wir an allen möglichen und unmöglichen Orten, reisen, wandern skaten biken oder springen Fallschirm, kurzum, es gibt kaum etwas, was nicht in irgendeiner Form auch für blinde oder Rollstuhlfahrende möglich gemacht werden kann. Ein Verbot von Fahrgeschäften aus angeblichen Sicherheitsgründen mutet da einfach an, wie aus der Zeit gefallen und ist auch weltweit meines Wissens nur in Deutschland vorhanden.

Am 27.06.2020 war ich mit einer befreundeten Familie nach langer Zeit wieder einmal im Europapark. Auch dieses Mal war alles gut, bis ich die Tiroler Wildwasserbahn fuhr. Hier wurde ich, nachdem ich bereits mitgefahren war von einer Bediensteten angesprochen und als blind identifiziert. Sie hat uns daraufhin sehr deutlich klargemacht, dass das so nicht geht und ich das Fahrgeschäft nicht mehr benutzen dürfe. Auf eine Diskussion vor Ort habe ich verzichtet, da eine solche aus meiner Sicht das Problem nicht löst. Zur Erklärung, bei der Tiroler Wildwasserbahn handelt es sich um eine Bahn, die ab vier Jahren freigegeben ist. Man setzt sich dabei hintereinander in ein Boot, jeweils auf einen eigenen Sitz. Die ganze Fahrt besteht aus ein wenig rumschippern im Schritttempo und zwei Rampen, die das Boot nach unten fährt, um dann im Wasser aufzuplatschen. Für Kids ein riesen Spaß, für mich eher in der Kategorie gähn.

Nachdem ich also rausgeschmissen wurde, habe ich in der Woche danach eine Unterlassungsaufforderung an den Europapark formuliert da ich in diesen Vorschriften eine pauschale Diskriminierung blinder und mobilitätseingeschränkter Menschen sehe. Diese Unterlassungsaufforderung habe ich dem Europapark zugestellt und zeitgleich auf Facebook veröffentlicht. Ich habe sie auch an mehrere Hauptsponsoren gesendet, deren Namen unmittelbar mit den betroffenen Fahrgeschäften verbunden ist, darunter Mercedes Benz und Nordstream II. Nun war ich selbst erstaunt, welche Wirkung dieser Schritt vorerst entfaltet hat. Die lokale Presse hat sich umgehend bei mir gemeldet, Radio- Fernseh- und Zeitungsinterview folgten am nächsten Tag und auch die Parkleitung meldete sich. Mit dieser habe ich seither intensiven Email- und Telefonkontakt.

Die Parkleitung hat mir unmittelbar im ersten Telefonat zugesichert, dass bereits seit Längerem Möglichkeiten gesucht würden, diese Einschränkungen aufzuheben und, man höre und staune, die Benutzung durch blinde Menschen soll noch diesen Sommer ermöglicht werden. Mobilitätseingeschränkte Menschen sollen ab 2021 ebenfalls sukzessive zugelassen werden, hierfür sind Umbaumaßnahmen notwendig. Selbstverständlich werde ich nun in intensivem Kontakt mit der Parkleitung bleiben und über die weiteren Schritte gerne wieder berichten. Ich lasse sie nicht mehr vom Haken, versprochen! Dem Parkleiter habe ich angeboten, mit ihm meine erste offizielle Fahrt auf einem Fahrgeschäft seiner Wahl zu absolvieren, ich bin gespannt, ob er sich traut und ob er sich eher für den Silverstar oder lieber doch für die Geisterbahn entscheidet.

Natürlich erhoffen wir uns hier auch eine Signalwirkung für andere Freizeitparks. Wenn Ihr aber ähnliche Erfahrungen in anderen Parks gemacht habt, kann ich euch nur dazu raten, ebenfalls rechtliche Schritte zu prüfen. Auch der Europapark hätte bereits vor vielen Jahren seine Politik ändern können, die Betreiberfamilie Mack baut bereits seit etlichen Jahren barrierefreie Achterbahnen für den Weltmarkt, nur im eigenen Freizeitpark werden diese bislang nicht eingesetzt.

Ich danke Ramon für seinen Bericht, und hoffe, dass sich dahingehend etwas gegen diese Zustände tut. Habt Ihr ähnliches erlebt? Ich freue mich über Eure Beiträge in den Kommentaren.