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Zugänglichkeit und Datenschutz

Viele Kliniken, Ämter usw. nehmen den Datenschutz als Ausrede, wenn blinde Personen schriftliche Infos digital haben wollen.

Das Foto zeigt mich an meinem Schreibtisch. Vor mir ist ein Computerarbeitsplatz aufgebaut.

Ich habe schneller Deutsch gelernt als meine Eltern. Daher kümmerte ich mich bereits als Jugendliche um Formulare, die mich und meine Angelegenheiten angingen. Meine Eltern bat ich um dieses oder jenes Schreiben, oder darum etwas zu unterschreiben, was ich als Minderjährige noch nicht durfte. Ich denke, ich bin daran gewachsen, und habe gelernt mir Hilfe zu holen, wenn ich etwas nicht wusste. Und da ich schon immer gerne geschrieben habe, durfte ich später auch mal Schreiben an Behörden, Krankenkasse usw. verfassen. Anfangs schrieb ich mit der Schreibmaschine. Später zog dann ein PC mit Scanner und Drucker bei mir ein. Damit konnte ich mir Vorlagen für Briefe basteln, die ich mehrmals brauchte. Und ich konnte Briefe, die ich früher geschrieben hatte, ohne fremde Hilfe nachvollziehen.
Von der Wiege bis zur Bahre, begleiten uns Formulare.

In Zusammenhang mit schriftlichen Mitteilungen und Formularen taucht oft die Bemerkung auf: „Das kann Ihnen jemand vorlesen“. Oder „Ihr Mann sieht doch?“ Dabei handelt es sich um Ämter, die sich gern damit herausreden, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Information per E-Mail verschicken dürfen. Für mich ist das ein Widerspruch. Einerseits beruft man sich auf den Datenschutz, andererseits fordert man mich explizit dazu auf, den Brief oder das Formular einer dritten Person zugänglich zu machen.

Um das zu veranschaulichen, möchte ich eine Geschichte erzählen, die sich so zugetragen haben könnte.

Tina ist blind und Mutter eines Sohnes im Teenageralter. Dieser hatte sich in den vergangenen zwei Jahren in der Schule so unwohl gefühlt, dass er sehr oft die Schule versäumte. Von den unentschuldigten Fehlzeiten erfuhr Tina meist durch den Klassenlehrer, der ihr die Mitteilungen per E-Mail schickte. Diese konnte sie selbst mit Hilfe einer Sprachausgabe oder Braillezeile lesen und sofort reagieren. Bei Mitteilungen in gedruckter Form hätte sie diese erst einscannen und durch eine entsprechende Software wieder in Text umwandeln müssen. Und bei handschriftlichen Mitteilungen wäre sie auf sehende Hilfe angewiesen.

Aufgrund von hohen Fehlzeiten in der Schule, beantragte diese ein Busgeldverfahren gegen die Erziehungsberechtigten. Inzwischen war das nächste Schuljahr angebrochen. Johnas hatte die Klasse wiederholt und fühlte sich in der neuen Klassengemeinschaft gut integriert. Gemeinsam arbeiteten alle nun daran, dass Johnas wieder regelmäßiger zur Schule ging.

Zwei Monate später wurde den Eltern der Bußgeldbescheid zugestellt. Da Tina und ihr Mann das nicht zahlen wollten, beantragten sie eine Ersatzauflage, die durch das Kind abzuleisten war. Es ging fast ein halbes Jahr ins Land, bis Johnas und seine Eltern den Bescheid bekamen, dass Johnas 12 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung abzuleisten habe. Dies sollte bis Mitte Mai geschehen.

Dieser Bescheid ging den blinden Eltern und Johnas in Papierform zu. Der Absender war das zuständige Amtsgericht.

Die Geschichte hatte sich also fast ein Dreivierteljahr hingezogen. Inzwischen war Johnas gut in seiner Klasse aufgenommen, seine Leistungen hatten sich deutlich verbessert und bei ihm hatte ein Umdenken stattgefunden. Tina sprach mit ihrem Sohn darüber, der sich erst mal selbst darum kümmern wollte. Und so vergingen vier Wochen. Ein weiteres Gespräch ergab, dass Johnas sich zwar bemüht hatte, jedoch keine Stelle gefunden hatte, die ihn für zwölf Stunden beschäftigen wollte. Erschwerend dazu kam, dass Johnas nicht wollte, dass seine Freunde sahen, wie er jetzt irgendwo die Straße kehren musste oder so. Und Tina respektierte die Entscheidung. Schließlich handelte es sich hier um Altlasten aus dem Vorjahr. Die Beiden kamen überein, dass sie sich nach einer entsprechenden stelle erkundigen würde, die nicht an ihrem Wohnort liegt. Das konnte schließlich kein Hexenwerk sein.

Einen Tag später hatte Tina eine passende Stelle gefunden. Es war geplant, dass Johnas die Stunden während der Osterferien ableisten sollte. Und an sich war erst mal alles gut. Aber leider steckt man oft nicht drin. Kurz, es war während der Ferien nicht möglich. Möglich war allerdings, dass sich jetzt der eine Sachbearbeiter des Jugendamts für die Angelegenheit interessierte. Tina bekam somit ein Anschreiben, ebenfalls in Papierform, dass Johnas sich bei ihm melden solle, um eine Ersatzstelle für die Sozialstunden zu finden. Es brauchte einige Telefonate, bis Tina herausfand, dass das Jugendamt vom Amtsgericht  beauftragt worden war den Vorgang zu begleiten. Und es hatte ein paar Tage gedauert, bis Tina der Inhalt des Schreibens vorgelesen worden war. Denn trotz vorherrschender Meinung von Ämtern und Behörden legen auch Blinde Wert auf ein selbstbestimmtes Leben. Tina ist der Meinung, dass ihre Kinder nicht dazu da sind, um ihre Sehbehinderung zu kompensieren. Erst recht nicht, wenn es sich um offizielle Schriftstücke handelt.

In der darauf folgenden Woche rief sie zweimal bei dem Sachbearbeiter an und sprach beide Male auf den Anrufbeantworter. Jeweils ohne den gewünschten Rückruf zu bekommen. Eine andere Mitarbeiterin vom Jugendamt, die die Familie schon länger begleitet hatte, konnte ihr hier nicht weiterhelfen. Schreiben und Bescheide per E-Mail zu versenden sei ihr aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt. Sie solle sich an den Sachbearbeiter wenden.

Als hoffnungslose Optimistin dachte Tina sich, sie könne ja direkt beim Amtsgericht nachfragen. Aber wo in aller Welt war jetzt das Aktenzeichen von Johnas? Das stand in dem Brief. Und diesen hatte ihr Teenager unauffindbar verlegt. Gleiches galt für die Kopie, die Tina hatte. Da sie glaubte diese nicht mehr brauchen zu müssen, hatte sie ihre Vorlesekraft nicht darum gebeten ihr das Aktenzeichen zu diktieren. Eigene Blödheit.

Also rief Tina beim Amtsgericht an, und schilderte ihren Fall. Die Dame bei der Telefonzentrale meinte nach längeren Vorhaltungen, dass sie Tina zur Staatsanwaltschaft durchstellen würde. Die könnten ihr sicher helfen. Danach vergingen lange 45 Minuten in einer musikalisch untermalten Warteschleife. Also noch mal das Ganze von vorne. Nur mit dem Unterschied, dass Tina diesmal bei der Vorauswahl die Taste für eine Verbindung mit der Staatsanwaltschaft drückte.

Ein Herr meldete sich, und Tina schilderte ihre Situation. Sie war sich darüber im Klaren, dass man ihr nicht so einfach das erforderliche Aktenzeichen telefonisch durchgeben würde. Vielleicht ging es ja, wenn sie persönlich dort vorbeikommen könnte. Oder sie könnte eine E-Mail an den Sachbearbeiter schreiben. Aber nichts davon war möglich. Stattdessen riet ihr die Stimme am anderen Ende der Leitung bei den Nachbarn herumzufragen, ob jemand helfen könnte den verlegten Brief wiederzufinden. Eine andere Möglichkeit sähe er nicht.

Tina war erst mal absolut fassungslos. Wie stellte der sich das eigentlich vor? Sollte Tina jetzt in den Nachbarhäusern klingeln und darum bitten, dass jemand aus der Nachbarschaft ihr Haus nach diesem Brief durchsuchte? War das jetzt echt? Sie machte ihm klar, dass sie sich das hier nicht ausgesucht hatte, und keine Person des Vertrauens zur Verfügung habe, die zeitnah suchen helfen könnte. Nach längerer Diskussion bat er Tina in 15 Minuten noch mal anzurufen und gab ihr die Nummer. Er würde noch mal abklären inwieweit er ihr helfen könnte. Vor Aufregung hatte Tina vergessen sich den Namen des Mannes zu notieren. Als sie 20 Minuten später noch mal anrief, landete sie direkt in der Zentrale des Amtsgerichts. Und zwar bei der Dame, die sie vorher in die 45 Minütige Warteschleife geschickt hatte. Diese sagte ihr, es seien 300 Leute im Haus, sie könne nicht mehr für sie tun, als sie wieder in Richtung Staatsanwaltschaft durchzustellen. Tina wollte noch nach einer E-Mail-Adresse fragen. Aber da war sie schon in der Warteschleife. Und hier gab sie einfach auf. Die Barrieren des Amtsschimmels hatten sie genau da, wo sie sie hinhaben wollten, nämlich an ihren Grenzen.

Am Abend fand ihr Mann, der etwas besser sieht als Tina, das gesuchte Schreiben wieder. Er diktierte ihr das Aktenzeichen und die E-Mail-Adresse. Hier schrieb sie am kommenden Tag hin, und schilderte ihre Situation. Ihrer Bitte um Rückruf kam der Sachbearbeiter nach, und half ihr die Situation zu klären. Ein Telefonat, welches keine 10 Minuten lang währte. Und wie so oft fragte Tina sich: „Warum nicht gleich so“?

Überweisungen von einer dritten Person ausfüllen lassen

Lange bevor das Onlinebanking bei mir einzog, hatte ich mit meiner Hausbank die Vereinbarung, dass ich die Überweisungen per E-Mail schicken kann. Und zwar an einen bestimmten Bankberater. Ich sammelte die Überweisungen und schickte diese an zwei Terminen im Monat hin. Es war eine Lösung, mit der wir alle gut leben konnten. Denn die Homepage war für mich mit meinen Hilfsmitteln nicht zugänglich. Irgendwann wechselte dieser Berater. Sein Nachfolger stellte die Hilfe ein, ohne mir das zu sagen. Ich merkte das erst, als die erste Mahnung ins Haus flatterte. Auf meine Nachfrage erklärte er mir, dass dieser Service nicht länger für mich geleistet werden könne und ich mir jemanden suchen sollte, der die Überweisungen für mich ausfüllte. Als Beispiel könnte ich ja meine Kinder bitten. Ups, meinte der das ernst? Beide waren noch im Grundschulalter. Gut, letztendlich fanden wir eine Lösung.

Liebe Mitarbeiter von Ämtern, Behörden, Versicherungen!
Bitte behandelt uns blinde und sehbehinderte Menschen nicht wie Bittsteller, wenn wir Euch um eine zugängliche Mitteilungsform bitten. Uns liegt genauso wie Euch an einer schnellen und Nerven schonenden Abwicklung. Und das geht am besten, wenn wir Eure Mitteilungen ohne fremde Hilfe erfassen und bearbeiten können. Die blinde Person sagt Euch in der Regel was sie genau braucht.

Und jetzt lade ich Euch ein in den Kommentaren über diesen Beitrag zu diskutieren und über Eure Erfahrungen zu schreiben.

Von lydiaswelt

Ich bin blinde Mutter von zwei Kindern. Beiträge aus meinem Alltag und dem meiner Gastautoren finden hier eine Plattform.

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