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Allgemein Alltag

Zugänglichkeit und Datenschutz

Das Foto zeigt mich an meinem Schreibtisch. Vor mir ist ein Computerarbeitsplatz aufgebaut.

Ich habe schneller Deutsch gelernt als meine Eltern. Daher kümmerte ich mich bereits als Jugendliche um Formulare, die mich und meine Angelegenheiten angingen. Meine Eltern bat ich um dieses oder jenes Schreiben, oder darum etwas zu unterschreiben, was ich als Minderjährige noch nicht durfte. Ich denke, ich bin daran gewachsen, und habe gelernt mir Hilfe zu holen, wenn ich etwas nicht wusste. Und da ich schon immer gerne geschrieben habe, durfte ich später auch mal Schreiben an Behörden, Krankenkasse usw. verfassen. Anfangs schrieb ich mit der Schreibmaschine. Später zog dann ein PC mit Scanner und Drucker bei mir ein. Damit konnte ich mir Vorlagen für Briefe basteln, die ich mehrmals brauchte. Und ich konnte Briefe, die ich früher geschrieben hatte, ohne fremde Hilfe nachvollziehen.
Von der Wiege bis zur Bahre, begleiten uns Formulare.

In Zusammenhang mit schriftlichen Mitteilungen und Formularen taucht oft die Bemerkung auf: „Das kann Ihnen jemand vorlesen“. Oder „Ihr Mann sieht doch?“ Dabei handelt es sich um Ämter, die sich gern damit herausreden, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Information per E-Mail verschicken dürfen. Für mich ist das ein Widerspruch. Einerseits beruft man sich auf den Datenschutz, andererseits fordert man mich explizit dazu auf, den Brief oder das Formular einer dritten Person zugänglich zu machen.

Um das zu veranschaulichen, möchte ich eine Geschichte erzählen, die sich so zugetragen haben könnte.

Tina ist blind und Mutter eines Sohnes im Teenageralter. Dieser hatte sich in den vergangenen zwei Jahren in der Schule so unwohl gefühlt, dass er sehr oft die Schule versäumte. Von den unentschuldigten Fehlzeiten erfuhr Tina meist durch den Klassenlehrer, der ihr die Mitteilungen per E-Mail schickte. Diese konnte sie selbst mit Hilfe einer Sprachausgabe oder Braillezeile lesen und sofort reagieren. Bei Mitteilungen in gedruckter Form hätte sie diese erst einscannen und durch eine entsprechende Software wieder in Text umwandeln müssen. Und bei handschriftlichen Mitteilungen wäre sie auf sehende Hilfe angewiesen.

Aufgrund von hohen Fehlzeiten in der Schule, beantragte diese ein Busgeldverfahren gegen die Erziehungsberechtigten. Inzwischen war das nächste Schuljahr angebrochen. Johnas hatte die Klasse wiederholt und fühlte sich in der neuen Klassengemeinschaft gut integriert. Gemeinsam arbeiteten alle nun daran, dass Johnas wieder regelmäßiger zur Schule ging.

Zwei Monate später wurde den Eltern der Bußgeldbescheid zugestellt. Da Tina und ihr Mann das nicht zahlen wollten, beantragten sie eine Ersatzauflage, die durch das Kind abzuleisten war. Es ging fast ein halbes Jahr ins Land, bis Johnas und seine Eltern den Bescheid bekamen, dass Johnas 12 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung abzuleisten habe. Dies sollte bis Mitte Mai geschehen.

Dieser Bescheid ging den blinden Eltern und Johnas in Papierform zu. Der Absender war das zuständige Amtsgericht.

Die Geschichte hatte sich also fast ein Dreivierteljahr hingezogen. Inzwischen war Johnas gut in seiner Klasse aufgenommen, seine Leistungen hatten sich deutlich verbessert und bei ihm hatte ein Umdenken stattgefunden. Tina sprach mit ihrem Sohn darüber, der sich erst mal selbst darum kümmern wollte. Und so vergingen vier Wochen. Ein weiteres Gespräch ergab, dass Johnas sich zwar bemüht hatte, jedoch keine Stelle gefunden hatte, die ihn für zwölf Stunden beschäftigen wollte. Erschwerend dazu kam, dass Johnas nicht wollte, dass seine Freunde sahen, wie er jetzt irgendwo die Straße kehren musste oder so. Und Tina respektierte die Entscheidung. Schließlich handelte es sich hier um Altlasten aus dem Vorjahr. Die Beiden kamen überein, dass sie sich nach einer entsprechenden stelle erkundigen würde, die nicht an ihrem Wohnort liegt. Das konnte schließlich kein Hexenwerk sein.

Einen Tag später hatte Tina eine passende Stelle gefunden. Es war geplant, dass Johnas die Stunden während der Osterferien ableisten sollte. Und an sich war erst mal alles gut. Aber leider steckt man oft nicht drin. Kurz, es war während der Ferien nicht möglich. Möglich war allerdings, dass sich jetzt der eine Sachbearbeiter des Jugendamts für die Angelegenheit interessierte. Tina bekam somit ein Anschreiben, ebenfalls in Papierform, dass Johnas sich bei ihm melden solle, um eine Ersatzstelle für die Sozialstunden zu finden. Es brauchte einige Telefonate, bis Tina herausfand, dass das Jugendamt vom Amtsgericht  beauftragt worden war den Vorgang zu begleiten. Und es hatte ein paar Tage gedauert, bis Tina der Inhalt des Schreibens vorgelesen worden war. Denn trotz vorherrschender Meinung von Ämtern und Behörden legen auch Blinde Wert auf ein selbstbestimmtes Leben. Tina ist der Meinung, dass ihre Kinder nicht dazu da sind, um ihre Sehbehinderung zu kompensieren. Erst recht nicht, wenn es sich um offizielle Schriftstücke handelt.

In der darauf folgenden Woche rief sie zweimal bei dem Sachbearbeiter an und sprach beide Male auf den Anrufbeantworter. Jeweils ohne den gewünschten Rückruf zu bekommen. Eine andere Mitarbeiterin vom Jugendamt, die die Familie schon länger begleitet hatte, konnte ihr hier nicht weiterhelfen. Schreiben und Bescheide per E-Mail zu versenden sei ihr aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt. Sie solle sich an den Sachbearbeiter wenden.

Als hoffnungslose Optimistin dachte Tina sich, sie könne ja direkt beim Amtsgericht nachfragen. Aber wo in aller Welt war jetzt das Aktenzeichen von Johnas? Das stand in dem Brief. Und diesen hatte ihr Teenager unauffindbar verlegt. Gleiches galt für die Kopie, die Tina hatte. Da sie glaubte diese nicht mehr brauchen zu müssen, hatte sie ihre Vorlesekraft nicht darum gebeten ihr das Aktenzeichen zu diktieren. Eigene Blödheit.

Also rief Tina beim Amtsgericht an, und schilderte ihren Fall. Die Dame bei der Telefonzentrale meinte nach längeren Vorhaltungen, dass sie Tina zur Staatsanwaltschaft durchstellen würde. Die könnten ihr sicher helfen. Danach vergingen lange 45 Minuten in einer musikalisch untermalten Warteschleife. Also noch mal das Ganze von vorne. Nur mit dem Unterschied, dass Tina diesmal bei der Vorauswahl die Taste für eine Verbindung mit der Staatsanwaltschaft drückte.

Ein Herr meldete sich, und Tina schilderte ihre Situation. Sie war sich darüber im Klaren, dass man ihr nicht so einfach das erforderliche Aktenzeichen telefonisch durchgeben würde. Vielleicht ging es ja, wenn sie persönlich dort vorbeikommen könnte. Oder sie könnte eine E-Mail an den Sachbearbeiter schreiben. Aber nichts davon war möglich. Stattdessen riet ihr die Stimme am anderen Ende der Leitung bei den Nachbarn herumzufragen, ob jemand helfen könnte den verlegten Brief wiederzufinden. Eine andere Möglichkeit sähe er nicht.

Tina war erst mal absolut fassungslos. Wie stellte der sich das eigentlich vor? Sollte Tina jetzt in den Nachbarhäusern klingeln und darum bitten, dass jemand aus der Nachbarschaft ihr Haus nach diesem Brief durchsuchte? War das jetzt echt? Sie machte ihm klar, dass sie sich das hier nicht ausgesucht hatte, und keine Person des Vertrauens zur Verfügung habe, die zeitnah suchen helfen könnte. Nach längerer Diskussion bat er Tina in 15 Minuten noch mal anzurufen und gab ihr die Nummer. Er würde noch mal abklären inwieweit er ihr helfen könnte. Vor Aufregung hatte Tina vergessen sich den Namen des Mannes zu notieren. Als sie 20 Minuten später noch mal anrief, landete sie direkt in der Zentrale des Amtsgerichts. Und zwar bei der Dame, die sie vorher in die 45 Minütige Warteschleife geschickt hatte. Diese sagte ihr, es seien 300 Leute im Haus, sie könne nicht mehr für sie tun, als sie wieder in Richtung Staatsanwaltschaft durchzustellen. Tina wollte noch nach einer E-Mail-Adresse fragen. Aber da war sie schon in der Warteschleife. Und hier gab sie einfach auf. Die Barrieren des Amtsschimmels hatten sie genau da, wo sie sie hinhaben wollten, nämlich an ihren Grenzen.

Am Abend fand ihr Mann, der etwas besser sieht als Tina, das gesuchte Schreiben wieder. Er diktierte ihr das Aktenzeichen und die E-Mail-Adresse. Hier schrieb sie am kommenden Tag hin, und schilderte ihre Situation. Ihrer Bitte um Rückruf kam der Sachbearbeiter nach, und half ihr die Situation zu klären. Ein Telefonat, welches keine 10 Minuten lang währte. Und wie so oft fragte Tina sich: „Warum nicht gleich so“?

Überweisungen von einer dritten Person ausfüllen lassen

Lange bevor das Onlinebanking bei mir einzog, hatte ich mit meiner Hausbank die Vereinbarung, dass ich die Überweisungen per E-Mail schicken kann. Und zwar an einen bestimmten Bankberater. Ich sammelte die Überweisungen und schickte diese an zwei Terminen im Monat hin. Es war eine Lösung, mit der wir alle gut leben konnten. Denn die Homepage war für mich mit meinen Hilfsmitteln nicht zugänglich. Irgendwann wechselte dieser Berater. Sein Nachfolger stellte die Hilfe ein, ohne mir das zu sagen. Ich merkte das erst, als die erste Mahnung ins Haus flatterte. Auf meine Nachfrage erklärte er mir, dass dieser Service nicht länger für mich geleistet werden könne und ich mir jemanden suchen sollte, der die Überweisungen für mich ausfüllte. Als Beispiel könnte ich ja meine Kinder bitten. Ups, meinte der das ernst? Beide waren noch im Grundschulalter. Gut, letztendlich fanden wir eine Lösung.

Liebe Mitarbeiter von Ämtern, Behörden, Versicherungen!
Bitte behandelt uns blinde und sehbehinderte Menschen nicht wie Bittsteller, wenn wir Euch um eine zugängliche Mitteilungsform bitten. Uns liegt genauso wie Euch an einer schnellen und Nerven schonenden Abwicklung. Und das geht am besten, wenn wir Eure Mitteilungen ohne fremde Hilfe erfassen und bearbeiten können. Die blinde Person sagt Euch in der Regel was sie genau braucht.

Und jetzt lade ich Euch ein in den Kommentaren über diesen Beitrag zu diskutieren und über Eure Erfahrungen zu schreiben.

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Allgemein Alltag blinde Eltern

Blinde Eltern, sehende Kinder, Teil 5, schriftliche Mitteilungen

Schriftliche Mitteilungen und Aushänge.

Es ist mal wieder Elternabend im Kindergarten. Nachdem die Vorstellungsrunde abgehakt ist, melde ich mich zu Wort. Ich habe heute was ganz besonderes auf dem Herzen. Nämlich, dass wichtige Sachen den Eltern nur noch per Aushang mitgeteilt werden. Ich fand schon die Elternpost nicht besonders prickelnd, konnte aber gezielt nachfragen, wenn ich einen Zettel im Fach meines Kindes gefunden habe. Jetzt gibt es diese Zettel nicht mehr und ich brauche eine Lösung, um an die Elterninformationen zu kommen. Das Einfachste wäre, die bereits am Computer erstellten Infos per E-Mail an mich weiterzuleiten, ,aber das hat in der Vergangenheit nicht funktioniert. Also frage ich mal spontan in die Elternrunde, wer von den anderen Eltern so nett sein könnte, mir bei der Informationsbeschaffung zu helfen. Diese könnte per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

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Allgemein Alltag Bildung

Blind am Computer, Teil 1

Auf dem Foto ist ein handelsübliches Notebook zu sehen. Das einzige Merkmal welches mein Gerät von anderen unterscheidet ist die Braillezeile unterhalb des Rechners. Das ist ein Ausgabegerät, welches mir den Text auf dem Bildschirm in Braille ausgibt. Eine Maus sucht man an meinem Arbeitsplatz vergebens. Auch das Touchpad, welches sich an meinem Notebook befindet, stört mich nur. Daher habe ich es einfach abgeschaltet. Ich bediene meinen Computer ausschließlich über die Tastatur. Eine Maus kommt nur dann kurzfristig zum Einsatz, wenn mal ein Nichtblinder an diesem Arbeitsplatz sitzt.
Damit das möglich ist, läuft eine Software im Hintergrund, die ständig nach Textelementen auf dem Bildschirm sucht und mir diese in Sprache umwandelt. Das nennt man Screen Reader. Die Sprache kann ich nach meinen Bedürfnissen anpassen, also Stimme, Geschwindigkeit, Betonung, und so weiter. Das ist so wie das Schriftbild auf dem Bildschirm, welches sich ein sehender Nutzer so einstellt, dass das Arbeiten angenehm ist.
Ich werde oft gefragt wie ich das mit dem Schreiben mache. Denn ich kann die Tasten schließlich nicht sehen. Eine der am häufigsten gestellten Fragen ist, ob es sich um eine spezielle Blindentastatur handelt. Nein, tut es nicht. Diese gibt es. Aber ich brauche sie nicht. Jede gelernte Schreibkraft schreibt blind. Denn ab einer bestimmten Schreibgeschwindigkeit kann das Auge den Fingerbewegungen nicht mehr folgen. Hinsehen würde also die Fehlerquote erhöhen. Zu meiner Schulzeit hatte ich ab dem 5. Schuljahr Maschinenschreiben als Pflichtfach. Und ab der 7. Klasse gehörte eine mechanische Schreibmaschine nebst einer Schreibmaschine für Braille zu meiner Grundausstattung für die Schule. Auf dieser Maschine mussten ab dem 9. Schuljahr sämtliche ‚Arbeiten‘ getippt werden. Die Ausnahmen bildeten die Naturwissenschaften. Der Grundgedanke war, dass blinde in der Lage sein mussten auch mit normal sehenden schriftlich zu kommunizieren, ohne dass diese die Brailleschrift beherrschten. Dementsprechend wurden auch Tippfehler in Arbeiten negativ gewertet. Spätestens jetzt strengte man sich in diesem Fach etwas mehr an. 😊
In der Schule gab es auch einen Raum, der mit elektrischen Schreibmaschinen ausgestattet war. Auch an diesen wurden wir unterrichtet. Ich kam damit lange nicht zurecht, da der Anschlag doch ein ganz anderer ist als auf der mechanischen Schreibmaschine. An einem PC habe ich zum ersten Mal geschrieben, nachdem ich mein Abitur bereits hatte. Das erste was ich tat war den Anschlag auf hart einzustellen. 6 Jahre auf der mechanischen Schreibmaschine hinterlassen schließlich ihre Spuren.
Eines der ersten Dinge, die ich zu schätzen gelernt habe war die Braillezeile, die das Korrekturlesen wesentlich erleichterte, und die Möglichkeit sich den getippten Text nochmal per Sprache ausgeben zu lassen. Durch die schnellere Sprechgeschwindigkeit kann ich mir auch während des Schreibens ansagen lassen was ich geschrieben habe und sofort korrigieren, wenn ich das für nötig halte.
Heute möchte ich meinen Computer auf keinen Fall mehr missen. Er verleiht mir eine Unabhängigkeit, die für mich sehr wichtig ist. Ich schreibe meinen Text, Brief oder was auch immer dann wenn ich es möchte, und nicht wenn jemand da ist, der das für mich tun könnte. Ein handelsüblicher Drucker sorgt dafür, dass ich eben diesen Brief ausdrucken kann. Geht es darum einen Briefumschlag zu adressieren, so habe ich einen kleinen Etikettendrucker. Die Adresse schreibe ich über den Computer, Drucke sie aus und kann den Briefumschlag direkt damit bekleben.
Ein weiterer Schritt in die Unabhängigkeit kam für mich 2003, als ich meine erste E-Mail-Adresse einrichtete. Jetzt konnte ich schriftliche Dinge direkt über den PC verschicken, ohne diese vorher umständlich ausdrucken, adressieren und wegbringen zu müssen. Eine wesentliche Erleichterung ist es für mich, wenn man mir Informationen per E-Mail schickt. Diese werden direkt von meinem Computer vorgelesen und können daher schneller bearbeitet werden.
Wie viele Menschen auf dieser Welt meide ich den Papierkrieg so gut es eben geht. Aber nur ein Teil meiner Phobie kann ich mit Faulheit begründen. Papier ist geduldig. Es hat auch damit zu tun, dass es für mich mit Zeitaufwand verbunden ist mir den Inhalt eines Schreibens zugänglich zu machen.
Während ein normalsehender Leser einfach mal den Brief aufmacht und draufschaut, muss ich technische Hilfsmittel einsetzen, um mir das entsprechende Schreiben zugänglich zu machen. Der ein oder Andere hat vielleicht schon mal davon gehört, dass es Vorlesesysteme für Blinde gibt. So etwas Ähnliches nutze ich auch. Das Blatt wird auf einen Scanner gelegt und fotografiert. Dieses Bild wird an den Computer übertragen und an eine OCR-Software geschickt. Dieses Programm macht aus dem Bild wieder Text, der vom Screen Reader vorgelesen werden kann. Je besser der Ausdruck des Briefes, desto weniger Fehler macht die Texterkennung. Und um mir einen Brief zugänglich zu machen, brauche ich ein Vielfaches an Zeit als ein normalsehender Briefempfänger.
Bei handschriftlichen Eintragungen funktioniert das leider nicht. Denn das lässt sich bisher noch nicht in vordefinierte Raster einordnen. Wenn meine Krankenversicherung schreibt, bekomme ich manchmal Formulare mit Feldern, die teilweise angekreuzt wurden. Ich bekomme von der Texterkennung die Namen der Formularfelder vorgelesen, jedoch nicht den Inhalt. Barrierefrei ist etwas anderes. Hier bin ich auf die Hilfe einer sehenden Vorlesekraft angewiesen.
Ein weiteres Beispiel aus meinem Alltag sind die schriftlichen Mitteilungen aus der Grundschule. Die Lehrkraft schreibt sie von Hand in das Heft, und die Eltern sollen diese abzeichnen. Das hat beides bei mir nicht funktioniert. Nach drei Jahren habe ich es aufgegeben die Lehrkraft um Mitteilungen per Mail oder telefonisch zu bitten. Zwei Mütter aus der Klasse meiner Tochter haben mich dann mit den relevanten Informationen per E-Mail versorgt. In der weiterführenden Schule hingegen gab es diese handschriftlichen Mitteilungen nicht mehr. Dafür hatte ich von einigen Lehrern den Luxus von Informationen per E-Mail. Und das bedeutet für mich Unabhängigkeit und damit auch mehr Lebensqualität.
Seit mehr als zehn Jahren arbeite ich mit Computern, die man mitnehmen kann. Denn ich möchte nicht nur an meinem Schreibtisch arbeiten können, sondern gerade wo ich bin. Ich möchte die Wahl haben im Urlaub, im Zug oder auf einem Seminar meinen Computer zur Verfügung zu haben. Und so habe ich meinen Arbeitsplatz so konzipiert, dass ich die wesentlichen Komponenten, also Notebook und Braillezeile, transportbereit habe. Alles andere steckt in einer Dockingstation.