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Allgemein Alltag blinde Eltern unterwegs

Sind blinde Eltern unverantwortlich?

Ich war vielleicht 25 Jahre alt, als ich einem Freund erzählte, dass ich gern einmal Kinder haben möchte. Jedenfalls wenn ich den Vater meiner Kinder gefunden habe. Im Laufe dieser Unterhaltung bekam ich zu hören, dass so manche blinde Eltern ihr sehendes Kind als Ersatz für einen Blindenführhund benutzen würden. Und das wünschte er keinem Kind. Ähnliche Äußerungen habe ich ganz oft gehört. Meist kamen diese von nicht blinden Eltern, die wie selbstverständlich davon ausgingen, dass Kinder blinder Eltern geboren werden, um die Eltern zu entlasten. Ich hörte viele Geschichten von netten Kindern, die ihre blinden Eltern überall hinführten, ihnen das Fleisch klein schnitten oder sie mit dem Auto zu Freunden und Veranstaltungen fuhren. Meist handelte es sich um blinde Personen der älteren Generation und deren erwachsene Kinder. Kurz, hier verglichen Leute Äpfel mit Birnen.
Babys sind erst mal klein und auf die Versorgung durch uns Eltern angewiesen. Ob die Eltern eine Behinderung haben oder nicht, spielt hier absolut keine Rolle. Denn in der Regel hat man während der Schwangerschaft ausreichend Zeit sich auf das Kind vorzubereiten, und sich bei Bedarf Hilfe zu organisieren. Meine effektivste Hilfe bestand aus einigen Müttern, die Kinder im selben Alter wie ich hatten. Diesen Kontakt hat meine nachsorgende Hebamme hergestellt, damit wir uns untereinander austauschen konnten. Beide Mütter hatten noch ältere Kinder. Und so durfte ich von deren Erfahrungen profitieren.
Solange meine Kinder noch nicht zuverlässig liefen, trug ich sie im Tragetuch am Körper, oder zog sie in einem Kinderwagen hinter mir her. Wenn das Licht gut genug war, um meinen Sehrest zu nutzen, konnte ich den Kinderwagen auch schon mal vor mir her schieben. Später liefen die Kinder bei mir an der Hand. Wir übten das erst mal in einer verkehrsberuhigten Gegend, bevor wir uns in den normalen Straßenverkehr trauten. Dabei habe ich viele Jahre mit dem Stock getastet. Denn kleine Kinder können noch nicht zuverlässig führen. Und die Verantwortung für ihre Sicherheit lag noch immer bei mir, und nicht umgekehrt.
Für meine Kinder war meine Sehbehinderung das normalste auf der Welt. Wir konnten kein Auto fahren, oder das Fußballspiel des Sohnes optisch verfolgen. Ebenso waren spontane Aktionen, wie mal eben auf einen Bauernhof oder zum Rodeln fahren nicht drin. Also brauchten wir alternative Lösungen, um den Kindern ein normales Aufwachsen zu ermöglichen.
Im Laufe der Jahre haben die Kinder gelernt sich sicherer im öffentlichen Nahverkehr zu bewegen als viele Kinder ihres Alters. Das konnte ich ihnen gut vermitteln. Doch es gab Dinge, die ich ihnen nicht zeigen konnte. Das fing mit der Ampel an. Ich suchte mir Personen, die meinen Kindern früh zeigten wohin sie bei einer Ampel schauen mussten. Auch die Anzeige für anfahrende Busse oder Bahnen ließ ich ihnen später von einer sehenden Assistenz zeigen. Und nachdem sie älter wurden, suchte ich mir jemanden, der ihnen erklärte wie man einen Fahrplan liest. Mein Ziel war, dass sie sich auch behelfen konnten, wenn ich mal nicht dabei war. Mit diesem Wissen war ich ruhiger, wenn sie mal alleine unterwegs waren. Denn auch Kinder behinderter Eltern brauchen mit zunehmendem Alter ihren Freiraum.

Unsere Urlaubsziele suchten wir uns nach der Zugänglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus. Das garantierte uns eine Unabhängigkeit von Assistenz oder Auto. Und wenn wir doch mal ins Ausland fuhren, plante ich den Ablauf sorgfältig. Als ich beispielsweise mit den Kindern nach Ägypten flog, waren sie 10 und 11 Jahre alt. Daher schickte ich eine E-Mail an das Hotel, und beschrieb welche Hilfestellungen ich als blinde Mutter brauchte. Ich fragte an was sie davon leisten können, und was das kostet. Und so bekam ich Hilfestellung am Büfett, Hilfe beim Ausfüllen des Anmeldebogens und einen festen Ansprechpartner, den ich jederzeit hätte anrufen können. Ich wusste, dass der Strand und die Pools beaufsichtigt wurden, was meine Nerven beruhigte. Ich begegnete vielen hilfsbereiten und wohlwollenden Mitarbeitern, die ohne Scheu mit mir sprachen. Erst recht, da ich arabisch spreche. Von diesem Urlaub erzählen die Kinder noch heute.

Wir waren danach noch ein paar Mal zusammen im Ausland. Im vergangenen Sommer haben beide Kinder sogar einen eigenen Urlaub gemacht, und ihn komplett selbst organisiert. Das war für sie eine wichtige Erfahrung, wie viele Teenager sie machen dürfen.

Wenn wir heute zusammen unterwegs sind, lasse ich mich gern von meinen Kindern führen. Jetzt, wo sie beinahe erwachsen sind, kann ich mich blind auf sie verlassen. Wir machen das so, weil wir das wollen, und nicht weil wir das müssen.

Ich bin stolz darauf, dass meine Kinder mir kein verantwortungsloses Verhalten unterstellen. Denn das habe ich von so manchem gut meinenden Miterzieher schon zu hören bekommen. Aber mit diesem Problem befinde ich mich mit vielen nicht behinderten Eltern in guter Gesellschaft.

Also, liebe Miteltern, habt Mitleid mit Euren selbsternannten Miterziehern. Denn sie wissen nicht was sie tun, und tun es trotzdem. Und das mit einer bewundernswerten Ausdauer. Vor Allem diejenigen, die keine eigenen Kinder haben. Sie haben ihre Vorstellungen. Aber die wirklichen Experten seid Ihr. Macht Euch das immer wieder bewusst.

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Allgemein blinde Eltern unterwegs

Die Begleitperson muss nicht erwachsen sein

Gemeinsam mit unseren sehenden Kindern im Alter von siebzehneinhalb und fast neunzehn Jahren wollen wir eine Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer unternehmen. Der Reiseanbieter gewährt Menschen mit Behinderung, welche das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis haben, die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson. Entsprechend wurden wir an der Hotline beraten. Wir buchten also für uns blinde Eltern und zwei Begleitpersonen, nämlich unsere Kinder. Für letztere würden nur noch die Kosten für den Transfer und der übliche Kleinkram anfallen. Ebenso schickten wir eine Kopie der Schwerbehindertenausweise an den Reiseanbieter, und warteten auf die Bestätigung.
Vier Tage später kam die Ernüchterung. Die Zentrale in Italien habe unsere Buchung bestätigt. Allerdings wollte man uns die Ermäßigung für eine Begleitperson nicht gewähren. Als Grund wurde angegeben, dass der Sohn das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet habe, und mich somit also nicht begleiten dürfe. Für ihn würden also noch mal fast 700 € zusätzliche Kosten anfallen. Das wollte ich so nicht stehen lassen, und schrieb eine entsprechende E-Mail an den Anbieter. Ich erklärte ihm meinen Standpunkt und dass ich diese Reise unter diesen Bedingungen nicht antreten möchte. Eine Antwort habe ich noch nicht bekommen, werde jedoch gern in einem späteren Beitrag über den Ausgang berichten. Auch fand ich keine Altersangabe der Begleitperson in den AGBs des Reiseanbieters.
Das Merkzeichen B auf dem Schwerbehindertenausweis berechtigt den Inhaber zur Mitnahme einer Begleitperson. Daran sind hier in Deutschland keine Bedingungen geknüpft. Und das aus gutem Grund. Denn die Anforderung an eine Begleitperson ist bei jeder Behinderung unterschiedlich. Ich kann also die Begleitperson mitnehmen, die ich als Mensch mit Behinderung für geeignet halte. Im Idealfall überlege ich mir also welche Hilfestellung ich brauche, und wähle aus welche Begleitung ich mitnehmen möchte.
In der Praxis heißt das, dass ich als blinde Frau auf einem Kreuzfahrtschiff jemanden brauche, der mir die Wege, die ich brauche zeigt, mir bei einem Büfett hilft mein Essen zusammenzustellen, oder bei der Suche eines Liegestuhls hilft oder mal einen Aushang vorliest. Das sind Tätigkeiten, die auf meine Anweisung hin passieren. Gleiches gilt für Ausflüge, an denen ich teilnehmen möchte.
Die Begleitperson begleitet und assistiert. Sie hilft mir meine Sinnesbehinderung, also die Blindheit ein stückweit zu kompensieren. Sie trägt keinerlei Verantwortung für mein Handeln. Der Einzige, der Verantwortung trägt, bin ich. Und zwar sowohl für mich, als auch für mein noch minderjähriges Kind. Und ich kann das, was ich meinen Kindern zumute, sehr gut verantworten.
Auch wenn es mir nicht schmeckt, habe ich gelernt damit zu leben, dass das Weltbild nicht blinder Personen in Bezug auf unseren Personenkreis oft sehr viele Missverständnisse beinhaltet. Hieraus resultieren Entscheidungen von nicht betroffenen Verantwortlichen, die absolut ungerechtfertigt sind. Hier eine kleine Auswahl von Diskriminierungen im Alltag, welche darauf basieren, dass blinden Menschen kein eigenverantwortliches Handeln zugetraut wird:
– Blinde dürfen keine Fahrgeschäfte vieler Freizeitparks nutzen,
wie Freizeitparknutzung durch blinde Menschen
und Freizeitparks, Blinde müssen draußen bleigen.
– Fitnessstudios, die blinden die Mitgliedschaft verwehren,
wie in Blinde Neu-Isenburgerin fühlt sich von Fitnessstudio ausgeschlossen,
und Als ich versuchte in einem Fittnessstudio zu trainieren.
– Zutrittsverweigerung einer blinden Mutter ins Schwimmbad.

Ich kann mir gut vorstellen, dass so mancher Zeitgenosse den früheren Wortlaut, „Eine ständige Begleitung des Schwerbehinderten ist nachgewiesen“ oder so ähnlich verinnerlicht hat. Das wurde irgendwann geändert, nachdem unbegleiteten blinden Personen die Mitfahrt in manchen Bussen oder der Zutritt zu Einrichtungen verwehrt wurde. Manchmal scheint es, als habe die Ausgabestelle für gesunden Menschenverstand, Empathie und sozialer Kompetenz schon länger geschlossen.

So, Ihr kennt nun meine Sicht der Dinge. Jetzt bin ich gespannt auf Eure.

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Allgemein Bildung

Die Begriffe assistieren, betreuen, bevormunden

Elternabend im dritten Schuljahr. Da ich die manchmal Hand geschriebenen Informationen der Schule nicht selbst lesen kann, frage ich, ob mir jemand aus der Elternschaft bei der Informationsbeschaffung helfen kann. Ich stelle mir das so vor, dass ich einen Anruf oder eine E-Mail bekomme. Alternativ habe ich kein Problem damit regelmäßig selbst nachzufragen. Bevor sich jemand dazu äußern kann, merkt die Lehrkraft an, dass ich doch eine Betreuerin habe. Und die könne das machen. Nein habe ich nicht. Die Dame, die ich einmal zum Elterngespräch mitgebracht hatte, war eine von mir selbst finanzierte Assistentin, die einem meiner Kinder beim Lesen üben und beim Schreiben helfen sollte. Ich hatte sie mitgenommen, um die Inhalte mit der Lehrkraft abzustimmen.
„Mit uns und nicht über uns“ ist ein Slogan, der in den letzten Jahren immer mehr von den Behindertenverbänden gefordert wird. In diesem Zusammenhang tauchen auch die Worte „betreuen“, „assistieren“ und „bevormunden“ auf. Diese Begriffe möchte ich anhand eines Beispiels veranschaulichen. Denn sie bedeuten nicht dasselbe, wie viele Leute glauben.

Tina hat große Fenster, die sie aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht selbst putzen kann. Sie braucht Hilfe. Und diese könnte wie folgt aussehen.

Assistieren: Jemandem nach dessen Anweisungen zur Hand gehen.
Tina beauftragt eine dritte Person mit dem Säubern der Fenster. Diese bekommt Geld dafür. Dabei bestimmt Tina selbst welches Fenster geputzt wird, wann dies passiert und wer das für sie macht. Wird die Arbeit nicht zu ihrer Zufriedenheit ausgeführt, kann sie sich jederzeit für eine andere Assistenz entscheiden, welche die Arbeit besser ausführt. Das ist ihr gutes Recht. Denn schließlich bezahlt sie für diese Dienstleistung und kann ordentlich ausgeführte Arbeit erwarten. Sie ist Arbeitgeberin.

Betreuen: Tina hat eine Person, die ihr in Situationen hilft, die sie selbst überfordert. Ihre Betreuerin hat die Aufgabe ihr bei der Durchführung der Aktion „Fenster putzen“ zu helfen. Im Idealfall spricht sie die Durchführung mit Tina ab. Sie entscheiden gemeinsam, ob Tina es zusammen mit ihrer Betreuerin selbst versucht, oder eine außenstehende Person mit dem Putzen der Fenster beauftragt wird. Die Aufgabe der Betreuerin besteht darin, Tina ein selbstbestimmtes Handeln zu ermöglichen, ohne sie dabei zu bevormunden oder zu überfordern.

Bevormunden: wie einen Unmündigen behandeln, in eigenen Angelegenheiten nicht selbst entscheiden lassen.
Eine Person aus Tinas sozialem Umfeld findet, dass die Fenster geputzt werden müssen. Sie führt diese Tätigkeit eigenmächtig durch, oder beauftragt eine dritte Person. Und zwar so, wie sie selbst es für richtig hält. Sie entscheidet über den Zeitpunkt und die Art der Durchführung. Tinas Meinung dazu spielt für sie keine Rolle. Gefällt Tina irgendetwas an der Durchführung nicht, ist Konflikt mit der Bekannten vorprogrammiert. Denn diese wird Tina wahrscheinlich Undankbares Verhalten unterstellen.

Und wenn wir schon mal dabei sind, hier noch ein paar Begriffe, die im Zusammenhang mit Menschen mit einer Behinderung gern verwendet werden.

Helfen: Dabei unterstützen ein angestrebtes Ziel schneller zu erreichen.
Eine Freundin von Tina bietet ihr an, ihr beim Säubern der Fenster zur Hand zu gehen, und spricht die Aufgabenverteilung mit ihr ab. Tina hat die Wahl die Hilfe anzunehmen oder sie abzulehnen.

In meinen Beiträgen schreibe ich immer wieder, dass ich ein großer Freund davon bin, sich benötigte Hilfe einzukaufen. Denn diese garantiert uns Menschen mit Behinderung mehr selbstbestimmtes Handeln. Das ist bei Freunden und Familie nicht immer gegeben. Ich freue mich für jeden Menschen, der Assistenz von Freunden und Familie bekommt, ohne das Gefühl ein Bittsteller zu sein. Diesen Hilfeerbringern gilt mein großer Respekt, da hier eine Kommunikation auf Augenhöhe stattfindet.

Meine Erfahrungen waren oft dahingehend, dass ich schnell mal selbst ernannte Miterzieher für meine Kinder hatte. Und so etwas belastet die Beziehung zu sehr, als dass ich mir das dauerhaft geben wollte. Umso mehr schätze ich die Menschen, die mir ohne mich bevormunden zu wollen, zur Hand gehen. Daher finde ich es wichtig, dass man als Assistenznehmer die Wahl hat wessen Hilfeleistungen man in Anspruch nehmen möchte. Denn hier geht es um gegenseitiges Vertrauen und Empathie, und nicht um eine Dankbarkeitshaltung gegenüber dem Helfenden.

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Allgemein Alltag unterwegs Zu Gast auf lydiaswelt

Hauptstadtdschungel: Ein Tag mit einem weißen Stock in Berlin

Denise Evers (Titelbild) ist blind und schreibt heute auf meinem Blog. Wir dürfen sie einen Tag lang auf ihren Wegen durch Berlin begleiten.

„Lieber Leser, liebe Leserin,

bevor du dich mit mir in den Großstadtdschungel stürzt, lass mich dir Eines sagen.

Bitte betrachte meinen Bericht mit der obligatorischen Portion Humor und verliere nicht deine Hilfsbereitschaft durch mein Nörgeln.

Es verhält sich hier, wie mit den Nachrichten. Nur die besonders kuriosen Fälle finden Gehör.

All die zahlreichen Menschen, die mir täglich auf freundliche, hilfsbereite und offenherzige Art und Weise begegnen, sind viel zu normal und unspektakulär, um hier Erwähnung zu finden. Ein trauriger Zug der Geschichte.

Frei nach dem großen Voltaire:

„Die Geschichte ist nur ein Gemälde von Verbrechern und Drangsalen.

Die Menge unschuldiger und friedlicher Menschen tritt auf diesem ungeheuren Schauplatz fast immer in den Hintergrund.

Die Hauptpersonen sind nur ehrgeizige Schurken.“

Und jetzt, lieber Leser, liebe Leserin, komm einen Tag mit mir nach Berlin.

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Allgemein Alltag Sport und Freizeit unterwegs

Wie führt man einen Blinden?

Auf dem Bild sieht man mich mit dem Blindenstock in der rechten Hand. Meine Linke liegt auf dem Ellenbogen eines sehenden Mannes, der mit mir über die Straße läuft.
Frankfurt Konstablerwache. Wer die dortige Station etwas besser kennt, weiß, dass es einen kleinen Spalt zwischen Tür und Bahnsteig gibt. Mit dem Blindenstock kann ich diesen mühelos erfühlen. Ich will gerade aus der SBahn aussteigen und strecke meinen Stock aus, um eben diesen Spalt zu ertasten. Ich habe es gefunden und mache einen Schritt nach draußen. Plötzlich fasst mich jemand am Arm und schiebt. Da ich den einen Fuß noch nicht aufgesetzt habe, gerate ich erst mal ins Schwanken. Ich verdanke es meinen Reflexen, dass ich nicht der Länge nach auf den Boden knalle oder der Fuß in den Spalt gerät.