Als mobilitätseingeschränkte Patientin bekomme ich das Taxi in die nächstgelegene Augenklinik bezahlt. Ist diese etwas weiter weg, muss der behandelnde Arzt diese Fahrt begründen und verordnen. In Meinem Fall reden wir über eine einfache Wegstrecke von etwa 300 km, also 600 km für die Hin- und Rückfahrt.
Die Alternativen, die von der Krankenkasse übernommen werden, sind die Fahrt mit dem Zug oder mit dem eigenen PKW.
Als meine Kinder noch kein Auto hatten, habe ich die Fahrt mit dem Zug und dem Taxi vom Bahnhof zur Klinik eingereicht. Das hatte zur Folge, dass die entsprechende Abrechnung mehrmals korrigiert werden musste. Denn es gab nur eine Fahrt mit dem Zug oder mit dem Taxi. Und da jede Komponente dieser Fahrt einzeln berechnet wurde, blieb ich auf den Zuzahlungen sitzen. Seitdem habe ich der Einfachheitshalber die Fahrt mit dem PKW berechnet.
Eine Fahrt mit dem Taxi ist für mich als blinde Patientin nur wenig hilfreich. Die Fahrt endet vor dem Klinikeingang, oder wenn der Fahrer besonders nett ist, beim Pförtner der Klinik. Und genau hier werde ich am Ende wieder abgeholt. Wer die Besuche in Augenkliniken kennt, weiß, dass es sich hier meist um eine Ganztagsveranstaltung handelt. Ich bin also für mehrere Stunden komplett auf mich allein gestellt. Ich kenne mich in der Klinik, in der es regelmäßig Veränderungen in den Räumlichkeiten gibt, nicht gut genug aus, um alleine von einem zum anderen Untersuchungsraum zu kommen. Dort werden Nummern gezogen, die auf einer optischen Anzeige erscheinen. Diese kann ich nicht ohne fremde Hilfe lesen. Und wenn ein Augenarzt eine Untersuchung ansetzt, die in einem anderen Stockwerk stattfindet, muss ich warten, bis jemand von den Mitarbeitern Zeit hat mich zu begleiten. Bei der langen Wartezeit habe ich dieselben Bedürfnisse wie andere Patienten auch. Einen Kaffee holen, zur Toilette zu gehen oder mich in das WLAN der Klinik einbuchen. Auch dafür brauche ich eine sehende Hilfe.
Anfangs war es so, dass ich mir eine Begleitung aus dem sozialen Umfeld mitnehmen konnte, die das für ein gutes Essen oder eine andere Anerkennung machte. Da ich aber immer öfter in diese Klinik musste, war das irgendwann nicht mehr möglich. Also ging ich dazu über die Menschen, die mich begleiteten mit 10 € je Stunde zu bezahlen. Diese reichte ich bei der Krankenkasse ein. Dazu bekam ich vom Augenarzt eine entsprechende Begründung für die Notwendigkeit einer Begleitperson in die Klinik.
Eine ganze Weile musste ich mich mit der Kasse um jede Fahrt streiten, bekam sie aber dann doch im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bezahlt. Vor etwa zwei Jahren bekam ich einen Anruf von einer Mitarbeiterin, die verstand warum ich diese Kosten geltend machte, und vermerkte in meinem Datensatz, dass ich diese Fahrten inklusive Begleitperson genehmigt bekomme.
Vor etwas mehr als einem Jahr setzte mich die DAK Gesundheit davon in Kenntnis, dass sie die Kosten für die Begleitperson nicht mehr übernehmen würde. Ein Widerspruch blieb erfolglos, und eine Klage hat keine Aussicht auf Erfolg. Denn ich habe nie eine schriftliche Zusage über diese Vereinbarung bekommen. Ich war naiv genug der DAK Gesundheit zu vertrauen. Das Taxi würde mir als blinde Patientin anstandslos bezahlt. Die sehende Begleitung, die nur einen Bruchteil dieses Betrags kosten würde, lehnt die Kasse ab. Ein solches Verhalten mir, die ich gelernt habe mit meinen und den mir anvertrauten Geldern achtsam umzugehen, einfach unbegreiflich. Für mich gehen die Bestimmungen eindeutig an den Bedürfnissen der Patienten vorbei.
Und, habt Ihr schon ähnliche Kuriositäten erlebt? Dann schreibt sie bitte in die Kommentare.