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Allgemein blinde Eltern unterwegs

Die Begleitperson muss nicht erwachsen sein

Gemeinsam mit unseren sehenden Kindern im Alter von siebzehneinhalb und fast neunzehn Jahren wollen wir eine Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer unternehmen. Der Reiseanbieter gewährt Menschen mit Behinderung, welche das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis haben, die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson. Entsprechend wurden wir an der Hotline beraten. Wir buchten also für uns blinde Eltern und zwei Begleitpersonen, nämlich unsere Kinder. Für letztere würden nur noch die Kosten für den Transfer und der übliche Kleinkram anfallen. Ebenso schickten wir eine Kopie der Schwerbehindertenausweise an den Reiseanbieter, und warteten auf die Bestätigung.
Vier Tage später kam die Ernüchterung. Die Zentrale in Italien habe unsere Buchung bestätigt. Allerdings wollte man uns die Ermäßigung für eine Begleitperson nicht gewähren. Als Grund wurde angegeben, dass der Sohn das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet habe, und mich somit also nicht begleiten dürfe. Für ihn würden also noch mal fast 700 € zusätzliche Kosten anfallen. Das wollte ich so nicht stehen lassen, und schrieb eine entsprechende E-Mail an den Anbieter. Ich erklärte ihm meinen Standpunkt und dass ich diese Reise unter diesen Bedingungen nicht antreten möchte. Eine Antwort habe ich noch nicht bekommen, werde jedoch gern in einem späteren Beitrag über den Ausgang berichten. Auch fand ich keine Altersangabe der Begleitperson in den AGBs des Reiseanbieters.
Das Merkzeichen B auf dem Schwerbehindertenausweis berechtigt den Inhaber zur Mitnahme einer Begleitperson. Daran sind hier in Deutschland keine Bedingungen geknüpft. Und das aus gutem Grund. Denn die Anforderung an eine Begleitperson ist bei jeder Behinderung unterschiedlich. Ich kann also die Begleitperson mitnehmen, die ich als Mensch mit Behinderung für geeignet halte. Im Idealfall überlege ich mir also welche Hilfestellung ich brauche, und wähle aus welche Begleitung ich mitnehmen möchte.
In der Praxis heißt das, dass ich als blinde Frau auf einem Kreuzfahrtschiff jemanden brauche, der mir die Wege, die ich brauche zeigt, mir bei einem Büfett hilft mein Essen zusammenzustellen, oder bei der Suche eines Liegestuhls hilft oder mal einen Aushang vorliest. Das sind Tätigkeiten, die auf meine Anweisung hin passieren. Gleiches gilt für Ausflüge, an denen ich teilnehmen möchte.
Die Begleitperson begleitet und assistiert. Sie hilft mir meine Sinnesbehinderung, also die Blindheit ein stückweit zu kompensieren. Sie trägt keinerlei Verantwortung für mein Handeln. Der Einzige, der Verantwortung trägt, bin ich. Und zwar sowohl für mich, als auch für mein noch minderjähriges Kind. Und ich kann das, was ich meinen Kindern zumute, sehr gut verantworten.
Auch wenn es mir nicht schmeckt, habe ich gelernt damit zu leben, dass das Weltbild nicht blinder Personen in Bezug auf unseren Personenkreis oft sehr viele Missverständnisse beinhaltet. Hieraus resultieren Entscheidungen von nicht betroffenen Verantwortlichen, die absolut ungerechtfertigt sind. Hier eine kleine Auswahl von Diskriminierungen im Alltag, welche darauf basieren, dass blinden Menschen kein eigenverantwortliches Handeln zugetraut wird:
– Blinde dürfen keine Fahrgeschäfte vieler Freizeitparks nutzen,
wie Freizeitparknutzung durch blinde Menschen
und Freizeitparks, Blinde müssen draußen bleigen.
– Fitnessstudios, die blinden die Mitgliedschaft verwehren,
wie in Blinde Neu-Isenburgerin fühlt sich von Fitnessstudio ausgeschlossen,
und Als ich versuchte in einem Fittnessstudio zu trainieren.
– Zutrittsverweigerung einer blinden Mutter ins Schwimmbad.

Ich kann mir gut vorstellen, dass so mancher Zeitgenosse den früheren Wortlaut, „Eine ständige Begleitung des Schwerbehinderten ist nachgewiesen“ oder so ähnlich verinnerlicht hat. Das wurde irgendwann geändert, nachdem unbegleiteten blinden Personen die Mitfahrt in manchen Bussen oder der Zutritt zu Einrichtungen verwehrt wurde. Manchmal scheint es, als habe die Ausgabestelle für gesunden Menschenverstand, Empathie und sozialer Kompetenz schon länger geschlossen.

So, Ihr kennt nun meine Sicht der Dinge. Jetzt bin ich gespannt auf Eure.

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Allgemein Bildung

Die Begriffe assistieren, betreuen, bevormunden

Elternabend im dritten Schuljahr. Da ich die manchmal Hand geschriebenen Informationen der Schule nicht selbst lesen kann, frage ich, ob mir jemand aus der Elternschaft bei der Informationsbeschaffung helfen kann. Ich stelle mir das so vor, dass ich einen Anruf oder eine E-Mail bekomme. Alternativ habe ich kein Problem damit regelmäßig selbst nachzufragen. Bevor sich jemand dazu äußern kann, merkt die Lehrkraft an, dass ich doch eine Betreuerin habe. Und die könne das machen. Nein habe ich nicht. Die Dame, die ich einmal zum Elterngespräch mitgebracht hatte, war eine von mir selbst finanzierte Assistentin, die einem meiner Kinder beim Lesen üben und beim Schreiben helfen sollte. Ich hatte sie mitgenommen, um die Inhalte mit der Lehrkraft abzustimmen.
„Mit uns und nicht über uns“ ist ein Slogan, der in den letzten Jahren immer mehr von den Behindertenverbänden gefordert wird. In diesem Zusammenhang tauchen auch die Worte „betreuen“, „assistieren“ und „bevormunden“ auf. Diese Begriffe möchte ich anhand eines Beispiels veranschaulichen. Denn sie bedeuten nicht dasselbe, wie viele Leute glauben.

Tina hat große Fenster, die sie aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht selbst putzen kann. Sie braucht Hilfe. Und diese könnte wie folgt aussehen.

Assistieren: Jemandem nach dessen Anweisungen zur Hand gehen.
Tina beauftragt eine dritte Person mit dem Säubern der Fenster. Diese bekommt Geld dafür. Dabei bestimmt Tina selbst welches Fenster geputzt wird, wann dies passiert und wer das für sie macht. Wird die Arbeit nicht zu ihrer Zufriedenheit ausgeführt, kann sie sich jederzeit für eine andere Assistenz entscheiden, welche die Arbeit besser ausführt. Das ist ihr gutes Recht. Denn schließlich bezahlt sie für diese Dienstleistung und kann ordentlich ausgeführte Arbeit erwarten. Sie ist Arbeitgeberin.

Betreuen: Tina hat eine Person, die ihr in Situationen hilft, die sie selbst überfordert. Ihre Betreuerin hat die Aufgabe ihr bei der Durchführung der Aktion „Fenster putzen“ zu helfen. Im Idealfall spricht sie die Durchführung mit Tina ab. Sie entscheiden gemeinsam, ob Tina es zusammen mit ihrer Betreuerin selbst versucht, oder eine außenstehende Person mit dem Putzen der Fenster beauftragt wird. Die Aufgabe der Betreuerin besteht darin, Tina ein selbstbestimmtes Handeln zu ermöglichen, ohne sie dabei zu bevormunden oder zu überfordern.

Bevormunden: wie einen Unmündigen behandeln, in eigenen Angelegenheiten nicht selbst entscheiden lassen.
Eine Person aus Tinas sozialem Umfeld findet, dass die Fenster geputzt werden müssen. Sie führt diese Tätigkeit eigenmächtig durch, oder beauftragt eine dritte Person. Und zwar so, wie sie selbst es für richtig hält. Sie entscheidet über den Zeitpunkt und die Art der Durchführung. Tinas Meinung dazu spielt für sie keine Rolle. Gefällt Tina irgendetwas an der Durchführung nicht, ist Konflikt mit der Bekannten vorprogrammiert. Denn diese wird Tina wahrscheinlich Undankbares Verhalten unterstellen.

Und wenn wir schon mal dabei sind, hier noch ein paar Begriffe, die im Zusammenhang mit Menschen mit einer Behinderung gern verwendet werden.

Helfen: Dabei unterstützen ein angestrebtes Ziel schneller zu erreichen.
Eine Freundin von Tina bietet ihr an, ihr beim Säubern der Fenster zur Hand zu gehen, und spricht die Aufgabenverteilung mit ihr ab. Tina hat die Wahl die Hilfe anzunehmen oder sie abzulehnen.

In meinen Beiträgen schreibe ich immer wieder, dass ich ein großer Freund davon bin, sich benötigte Hilfe einzukaufen. Denn diese garantiert uns Menschen mit Behinderung mehr selbstbestimmtes Handeln. Das ist bei Freunden und Familie nicht immer gegeben. Ich freue mich für jeden Menschen, der Assistenz von Freunden und Familie bekommt, ohne das Gefühl ein Bittsteller zu sein. Diesen Hilfeerbringern gilt mein großer Respekt, da hier eine Kommunikation auf Augenhöhe stattfindet.

Meine Erfahrungen waren oft dahingehend, dass ich schnell mal selbst ernannte Miterzieher für meine Kinder hatte. Und so etwas belastet die Beziehung zu sehr, als dass ich mir das dauerhaft geben wollte. Umso mehr schätze ich die Menschen, die mir ohne mich bevormunden zu wollen, zur Hand gehen. Daher finde ich es wichtig, dass man als Assistenznehmer die Wahl hat wessen Hilfeleistungen man in Anspruch nehmen möchte. Denn hier geht es um gegenseitiges Vertrauen und Empathie, und nicht um eine Dankbarkeitshaltung gegenüber dem Helfenden.

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Allgemein Sport und Freizeit

Als ich versuchte, in einem Fitnessstudio zu trainieren

Januar 2016. Meine Kinder, 15 und 16 Jahre alt, lagen mir damit in den Ohren, ins Fitnessstudio gehen zu dürfen. Also ging ich mit und regelte den Vertrag für meine noch minderjährige Tochter. Da ich ebenfalls Lust bekam, mich körperlich zu betätigen, vereinbarte ich einen Termin für ein eigenes Probetraining. Hier wurde mir alles gezeigt. Auch konnte ich die einzelnen Geräte ausprobieren. Dabei stellte ich fest, dass Fahrrad, Laufband und Zirkel für mich ohne fremde Hilfe zugänglich waren. Ich könnte also selbständig Sport treiben, ohne dass ich Hilfe beim Einstellen der einzelnen Geräte brauchte. Das ist nicht unbedingt der Standard. Viele Geräte lassen sich nur noch über den Bildschirm bedienen. Das einzige, was hier über Bildschirm lief, war der Timer. Und den konnte ich mir selbst mitbringen. Wozu gibt es schließlich Organizer mit Sprachausgabe, sprechende Uhren mit Timerfunktion oder Smartphones, die eine Sprachausgabe haben?
Mit der Trainerin vereinbarte ich einen zusätzlichen Termin, der unter realen Bedingungen stattfinden sollte. Im Klartext hieß das, dass ich selbständig in die Umkleide und an die mir bekannten Geräte ging. Das war alles kein Thema. Das einzige, was nicht ordentlich ausgeführt wurde, waren zwei Übungen, die die Trainerin bei mir korrigierte. Dasselbe tat sie auch bei anderen Trainierenden. Nachdem ich mich wieder umgezogen hatte, meinte sie, dass es von ihr aus kein Problem gäbe, da sie gesehen habe, dass ich mich gut zurechtfinde. Die Entscheidung über meine Aufnahme müsse jetzt der Inhaber treffen.
Da ich das für eine reine Formsache hielt, meldete ich mich zwischendurch, wurde jedoch vertröstet. Man konnte den Inhaber noch nicht fragen. Und so gingen ca. zweieinhalb Monate ins Land, ohne dass ich ein Ergebnis hatte.

Es war Mitte April als ich über Facebook einen Artikel über Diskriminierung teilte. Hier gab ich den bisherigen Verlauf als mein persönliches Erlebnis zu dieser Thematik wieder. Irgendjemand aus meiner Freundesliste teilte das dann in einer regionalen Facebookgruppe. Und hier löste das eine Diskussion zum Thema Gleichbehandlung aus. Daraufhin wurde die Frage an das Fitnessstudio herangetragen. Ein Anruf der Trainerin informierte mich darüber, dass der Inhaber zwar zugestimmt habe, die Versicherung jedoch noch prüfen müsse, ob das so in Ordnung sei. Denn schließlich sei ich die erste Kundin mit einer Sehbehinderung, die sich bei ihnen anmeldete. Und da ich keine Ahnung von der Materie hatte, akzeptierte ich das. Schließlich glaubte ich bis dahin noch immer an die Formsache.
Das war erst mal das letzte, das ich von dem Fitnessstudio hörte. Und da ich im Sommer am Fuß operiert wurde und an Sport nicht zu denken war, kümmerte ich mich nicht weiter drum.
Irgendwann im August suchte ich über eine regionale Gruppe in Facebook nach einer Laufbegleitung. Ich erwähnte beiläufig, dass sich meine Anmeldung im Fitnessstudio meiner Wahl wohl erledigt habe. Denn solange braucht keine Versicherung, um eine Entscheidung über eine Mitgliedschaft zu treffen.
Es war Ende November als mein Mann und mein fast 16jähriger Sohn ebenfalls dort hingingen. Mein Sohn wollte dort ebenfalls trainieren. Als mein Mann fragte was nun aus meiner Mitgliedschaft geworden sei, teilte man ihm mit, dass die Versicherung negativ beschieden hätte. Man habe mich informiert und ich hätte gesagt, dass sich das bereits erübrigt habe.
Also, dass ich dort nicht einfach so trainieren konnte, damit hatte ich mich abgefunden. Wer mich nicht will, der hat mich auch nicht verdient. Aber dass mir etwas in den Mund gelegt wurde, dass ich gar nicht gesagt habe, wollte ich nicht auf mir sitzen lassen. Außerdem hatte ich das Gefühl, dass man sich hier hinter versicherungsrechtlichen Floskeln versteckte.
Ich schilderte unserem Bürgermeister die Geschichte, der mir versprach nachzuhaken. Auf seine schriftliche Nachfrage erklärte das Fitnessstudio, es schließe mich nicht aus. Ich sei willkommen, sofern ich eine Sondervereinbarung unterschreiben würde. Außerdem räumte man ein, dass man mein Desinteresse aus Facebook bezogen habe. Ich war erst mal sprachlos.

Unser Bürgermeister wollte der Sache auf den Grund gehen, und Lud die Trainerin, den Inhaber des Fitnessstudios und mich zu einem persönlichen Gespräch ein. Hier bestand der Inhaber auf eine Sondervereinbarung, welche er auch gleich vorlegte. Er erklärte, dass man keine Kapazitäten habe, jemanden abzustellen, der mich die ganze Zeit herumführen könne. Und Gäste lassen auch schon mal was am Boden liegen. Unser Bürgermeister erklärte dem Inhaber, dass diese Haltung absolut diskriminierend sei. Und wenn die Versicherung nach wie vor darauf besteht, dann sollte er sich doch einen kompetenteren Versicherungsberater suchen. Denn schließlich würde man andere Trainierende auch nicht fragen, ob sie regelmäßig trinken, unter Wahrnehmungsstörungen leiden oder auch mal unvorhergesehen umfallen. Stattdessen stellt man mich auf eine Stufe mit einem Kind unter 16 Jahren, welches nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen trainieren darf.
Als sich die Presse dieses Themas annahm, bekam ich einen Anruf vom Fitnessstudio. Der Inhaber erklärte er, dass ich doch mit einem meiner Kinder trainieren könne. Alternativ würde man versuchen, mir eine Aufsicht zur Seite zu stellen. Beides lehnte ich aus Prinzip ab. Weder sind meine Kinder für mich verantwortlich, noch unterliege ich einer Aufsichtspflicht.
Als der Presseartikel erschien, bekam ich einen Anruf. Ich könne sofort anfangen, dort zu trainieren. Aber inzwischen wollte ich das nicht mehr.
Dieses Fitnessstudio kommt künftig nicht mehr für mich in Frage. Denn ich werde mein Geld ganz sicher nicht in einer Einrichtung ausgeben, welche Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung hat und sich hinter versicherungstechnischen Floskeln versteckt. Ich habe sehr schnell zwei Einrichtungen gefunden, die mich sofort zu einem kostenlosen Probetraining eingeladen haben. Beide hatten kein Problem damit, mich ohne irgendwelche Sondervereinbarungen trainieren zu lassen.
Im Übrigen steht nirgendwo geschrieben, dass jemandem aufgrund seiner Einschränkung die Mitgliedschaft verwehrt werden darf. Alle Welt spricht von Inklusion und Gleichbehandlung. Und dennoch tauchen immer wieder Fälle in den Medien auf, wo Menschen mit einer Behinderung der Zutritt ins Schwimmbad, Fitnessstudio oder Sauna verwehrt wird. Angeblich weil diese eine höhere Eigengefährdung oder Fremdgefährdung darstellen. Die Erfahrung zeigt, dass diejenigen, die solche Entscheidungen treffen, kaum Berührungspunkte mit unserem Personenkreis haben. Und hier gibt es die rechtlichen Grundlagen dazu, die ich der Seite von RBM, Rechte behinderter Menschen, entnommen habe.
Mir geht es nicht darum, die Geschichte von der armen Blinden und dem bösen Fitnessstudio zu erzählen. Mir geht es vielmehr darum, anhand dieses konkreten Beispiels zu erklären, dass auch Menschen mit einer Sehbehinderung erwachsen werden und genauso auch behandelt werden möchten. Wenn also ein blinder Mensch durch ein Fitnessstudio läuft, dann hat er genau zwei Optionen. Entweder sein Sehrest ist ausreichend, um Gegenstände am Boden auszumachen und sie zu umlaufen, oder er nimmt einen Blindenstock in die Hand, mit dessen Hilfe er nicht darüber stolpert. Von einem erwachsenen Menschen erwartet man, dass er für sich selbst die Verantwortung trägt. Und das gilt auch für sehbehinderte Menschen. Oder würde man bei einem normal sehenden anders verfahren, nur weil er mal in die Luft geschaut hat und über eine herumliegende Hantel gestolpert ist? Ich glaube nicht!

Ich lade alle ein, in den Kommentaren über diesen Artikel zu diskutieren.

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Allgemein Alltag unterwegs Zu Gast auf lydiaswelt

Hauptstadtdschungel: Ein Tag mit einem weißen Stock in Berlin

Denise Evers (Titelbild) ist blind und schreibt heute auf meinem Blog. Wir dürfen sie einen Tag lang auf ihren Wegen durch Berlin begleiten.

„Lieber Leser, liebe Leserin,

bevor du dich mit mir in den Großstadtdschungel stürzt, lass mich dir Eines sagen.

Bitte betrachte meinen Bericht mit der obligatorischen Portion Humor und verliere nicht deine Hilfsbereitschaft durch mein Nörgeln.

Es verhält sich hier, wie mit den Nachrichten. Nur die besonders kuriosen Fälle finden Gehör.

All die zahlreichen Menschen, die mir täglich auf freundliche, hilfsbereite und offenherzige Art und Weise begegnen, sind viel zu normal und unspektakulär, um hier Erwähnung zu finden. Ein trauriger Zug der Geschichte.

Frei nach dem großen Voltaire:

„Die Geschichte ist nur ein Gemälde von Verbrechern und Drangsalen.

Die Menge unschuldiger und friedlicher Menschen tritt auf diesem ungeheuren Schauplatz fast immer in den Hintergrund.

Die Hauptpersonen sind nur ehrgeizige Schurken.“

Und jetzt, lieber Leser, liebe Leserin, komm einen Tag mit mir nach Berlin.