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Kreuzfahrtanbieter diskriminiert blinde Fahrgäste

In diesem Jahr wollten wir eine andere Form von Urlaub ausprobieren, nämlich eine Woche Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer. Der Anbieter Costa Cruises wirbt damit, dass blinde Menschen mit dem Merkzeichen B eine Begleitperson kostenlos mitnehmen dürfen. Für diese Begleitung entstehen lediglich die Transfer- und flugkosten. Entsprechend wurden wir an der Hotline von einem Mitarbeiter beraten. Wir buchten für uns Erwachsene mit jeweils einem Kind als Begleitperson. Die Kinder waren zum Zeitpunkt siebzehneinhalb und fast 19 Jahre alt.
Vier Tage später kam die Ernüchterung. Unser Sohn wurde nicht als Begleitperson akzeptiert, da er noch nicht volljährig ist. Der Reiseanbieter verlangte von uns eine volljährige Begleitperson für jeden Blinden mitzunehmen, oder die Reise zu verschieben, bis unser Sohn volljährig sein wird.
Ich habe über einen Zeitraum von einer Woche mehrere E-Mails geschrieben, um die Mitarbeiter zum Umdenken zu bewegen. Danach habe ich die Reise storniert.
Costa Cruises verlangt für blinde, gehörlose und gehbehinderte Reisende eine volljährige und gesunde Begleitperson. Diese muss mit dem behinderten Gast gemeinsam in einer barrierefreien Kabine reisen. Der Anbieter begründet das wie folgt: Im Fall einer medizinischen Notausschiffung muss die Begleitperson in der Lage sein für den behinderten Reisenden die entsprechenden Dokumente zu unterzeichnen. Hier ein Einblick in die Reisebedingungen für Menschen mit Behinderung bei
Costa Cruises.

Welche Hilfe brauchen mein Mann und ich?

  • Hilfe beim Erlernen neuer Wegstrecken
  • Hilfe beim Zusammenstellen der Mahlzeit auf einem Büfett.
  • Hilfe beim Lesen von Aushängen.
  • Hilfe bei der Orientierung auf neuen Wegstrecken.

Bei diesen Aufgaben handelt die Begleitperson nach meinen Anweisungen. Sie trägt also keinerlei Verantwortung, die eine Volljährigkeit voraussetzt.
Meine Kinder mussten bisher noch nie Dokumente für meinen Mann und mich unterschreiben. Dürfen sie auch nicht. Es sei denn, sie haben eine entsprechende Vollmacht von uns. Ich brauche weder eine Betreuung, noch eine Pflegekraft. Ich brauche lediglich hin und wieder jemanden, der mir quasi ein Auge leiht.

Blinde werden diskriminiert.

Bei mir sind es nur die Augen, die nicht funktionieren. Ich weiß was ich kann, und wo meine Grenzen sind. Ich habe eine sichtbare Sinnesbehinderung, daher empfinde ich es als Diskriminierung, wenn mich der Reiseanbieter auf dieselbe Stufe stellt, wie ein minderjähriges Kind. Bei Senioren wird doch auch nicht gefragt, ob diese körperlich in guter Verfassung sind. Und was ist mit Passagieren, die ihre Erkrankung nicht angeben? Was ist mit Passagieren, die aufgrund von Alkohol- oder dem Einfluss von Medikamenten stehen?

Was ich gern möchte

Ich möchte gern an die Öffentlichkeit bringen, dass dieser Reiseanbieter zwar damit wirbt Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson zu gewähren, jedoch diese quasi entmündigt. Inklusion sieht anders aus.
Doch nicht nur Costa Cruises legt ein solches Verhalten an den Tag. Auch Der Anbieter TUI Cruises verbietet unserem Personenkreis das Tendern. Das heißt, dass blinde, gehörlose und körperlich eingeschränkte Passagiere an Bord bleiben müssen, wenn an kleineren Häfen angelegt wird, und der Umstieg auf kleinere Boote erforderlich ist. Hier kann man die Bedingungen zum
Landgang für Menschen mit Behinderung nachlesen. Auch hier besteht der Anbieter auf eine volljährige Begleitperson in der barrierefreien Kabine. Trotz mehrfacher Versuche den Anbieter zum Umdenken zu bewegen erweist auch er sich als hartnäckig lernresistent.

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Die Begleitperson muss nicht erwachsen sein

Gemeinsam mit unseren sehenden Kindern im Alter von siebzehneinhalb und fast neunzehn Jahren wollen wir eine Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer unternehmen. Der Reiseanbieter gewährt Menschen mit Behinderung, welche das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis haben, die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson. Entsprechend wurden wir an der Hotline beraten. Wir buchten also für uns blinde Eltern und zwei Begleitpersonen, nämlich unsere Kinder. Für letztere würden nur noch die Kosten für den Transfer und der übliche Kleinkram anfallen. Ebenso schickten wir eine Kopie der Schwerbehindertenausweise an den Reiseanbieter, und warteten auf die Bestätigung.
Vier Tage später kam die Ernüchterung. Die Zentrale in Italien habe unsere Buchung bestätigt. Allerdings wollte man uns die Ermäßigung für eine Begleitperson nicht gewähren. Als Grund wurde angegeben, dass der Sohn das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet habe, und mich somit also nicht begleiten dürfe. Für ihn würden also noch mal fast 700 € zusätzliche Kosten anfallen. Das wollte ich so nicht stehen lassen, und schrieb eine entsprechende E-Mail an den Anbieter. Ich erklärte ihm meinen Standpunkt und dass ich diese Reise unter diesen Bedingungen nicht antreten möchte. Eine Antwort habe ich noch nicht bekommen, werde jedoch gern in einem späteren Beitrag über den Ausgang berichten. Auch fand ich keine Altersangabe der Begleitperson in den AGBs des Reiseanbieters.
Das Merkzeichen B auf dem Schwerbehindertenausweis berechtigt den Inhaber zur Mitnahme einer Begleitperson. Daran sind hier in Deutschland keine Bedingungen geknüpft. Und das aus gutem Grund. Denn die Anforderung an eine Begleitperson ist bei jeder Behinderung unterschiedlich. Ich kann also die Begleitperson mitnehmen, die ich als Mensch mit Behinderung für geeignet halte. Im Idealfall überlege ich mir also welche Hilfestellung ich brauche, und wähle aus welche Begleitung ich mitnehmen möchte.
In der Praxis heißt das, dass ich als blinde Frau auf einem Kreuzfahrtschiff jemanden brauche, der mir die Wege, die ich brauche zeigt, mir bei einem Büfett hilft mein Essen zusammenzustellen, oder bei der Suche eines Liegestuhls hilft oder mal einen Aushang vorliest. Das sind Tätigkeiten, die auf meine Anweisung hin passieren. Gleiches gilt für Ausflüge, an denen ich teilnehmen möchte.
Die Begleitperson begleitet und assistiert. Sie hilft mir meine Sinnesbehinderung, also die Blindheit ein stückweit zu kompensieren. Sie trägt keinerlei Verantwortung für mein Handeln. Der Einzige, der Verantwortung trägt, bin ich. Und zwar sowohl für mich, als auch für mein noch minderjähriges Kind. Und ich kann das, was ich meinen Kindern zumute, sehr gut verantworten.
Auch wenn es mir nicht schmeckt, habe ich gelernt damit zu leben, dass das Weltbild nicht blinder Personen in Bezug auf unseren Personenkreis oft sehr viele Missverständnisse beinhaltet. Hieraus resultieren Entscheidungen von nicht betroffenen Verantwortlichen, die absolut ungerechtfertigt sind. Hier eine kleine Auswahl von Diskriminierungen im Alltag, welche darauf basieren, dass blinden Menschen kein eigenverantwortliches Handeln zugetraut wird:
– Blinde dürfen keine Fahrgeschäfte vieler Freizeitparks nutzen,
wie Freizeitparknutzung durch blinde Menschen
und Freizeitparks, Blinde müssen draußen bleigen.
– Fitnessstudios, die blinden die Mitgliedschaft verwehren,
wie in Blinde Neu-Isenburgerin fühlt sich von Fitnessstudio ausgeschlossen,
und Als ich versuchte in einem Fittnessstudio zu trainieren.
– Zutrittsverweigerung einer blinden Mutter ins Schwimmbad.

Ich kann mir gut vorstellen, dass so mancher Zeitgenosse den früheren Wortlaut, „Eine ständige Begleitung des Schwerbehinderten ist nachgewiesen“ oder so ähnlich verinnerlicht hat. Das wurde irgendwann geändert, nachdem unbegleiteten blinden Personen die Mitfahrt in manchen Bussen oder der Zutritt zu Einrichtungen verwehrt wurde. Manchmal scheint es, als habe die Ausgabestelle für gesunden Menschenverstand, Empathie und sozialer Kompetenz schon länger geschlossen.

So, Ihr kennt nun meine Sicht der Dinge. Jetzt bin ich gespannt auf Eure.