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Europapark – Kinder dürfen mehr als Blinde

Immer wieder werden Menschen mit Behinderung von Fahrgeschäften in Freizeitparks ausgeschlossen. Ungeachtet dessen, ob sie eine eigene Begleitperson mitbringen oder nicht. Darüber schreibt mein Gastautor Ramon Kathrein. Er ist seit Mai 2019 Stadtrat für die Liste Teilhabe und Inklusion im Freiburger Gemeinderat. Er ist seit seinem dritten Lebensjahr blind. Der Österreicher ist in Vorarlberg geboren und aufgewachsen. Den Magister in Politikwissenschaft erwarb er 2010 in Marburg. Seit 2008 lebt er in Freiburg und setzt sich dort auf kommunaler Ebene für die Themen Inklusion und Barrierefreiheit ein.

Diskriminierung blinder und mobilitätseingeschränkter Menschen bei Fahrgeschäften in deutschen Freizeitparks

Viele von euch kennen die Problematik bereits oder haben sie selbst schon erfahren müssen. In Deutschland gibt es kaum Freizeitparks, die Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen erlauben, ihre Attraktionen zu nutzen. Die Thematik ist sehr alt, ich persönlich habe mich deswegen bereits 2005 das erste Mal beschwert, viele weitere Beschwerden sind seither durch Blindenverbände, Behindertenbeauftragte, und nicht zuletzt durch Anwälte vorgebracht worden. Geändert hat sich an der Praxis dennoch wenig bis gar nichts. Der Europapark in Rust schreibt dazu auf seiner Webseite beispielsweise: „Aus Sicherheitsgründen hat uns der Technische Überwachungsverein (TÜV) nicht gestattet, die Beförderung von Menschen mit Gehbehinderungen und Blinden an folgenden Fahrgeschäften freizugeben: Abenteuer Atlantis, Alpenexpress „Enzian”, Alpenexpress Coastiality, Arthur, Atlantica SuperSplash, blue fire Megacoaster powered by Nord Stream 2, Euro-Mir, Eurosat – CanCan Coaster, Eurosat Coastiality, Fjord-Rafting, Fluch der Kassandra, Geisterschloss, Matterhorn-Blitz, Pegasus – Die YoungStar Achterbahn, Wasserachterbahn Poseidon, Poppy Towers, Schweizer Bobbahn, Silver Star, Volo da Vinci, Tiroler Wildwasserbahn, WODAN-Timburcoaster.
Wenn Sie in der Lage sind, optische Warnzeichen und Wegeleitsysteme wahrzunehmen, selbstständig zu laufen und hohe Treppenabstiege sicher zu bewältigen, dann dürfen Sie diese Fahrgeschäfte gerne nutzen.“

Nun wissen erfahrene Freizeitparkbesucher, dass es sich hier um eine ziemlich vollzählige Auflistung sämtlicher Fahrgeschäfte handelt, die für Menschen älter als drei Jahre interessant sind. Tatsächlich hatte ich in den letzten Jahren immer wieder von Menschen gehört, denen die Mitfahrt verweigert wurde, die nach stundenlangem Anstehen aus der Bahn geholt und teilweise sogar des Parks verwiesen wurden, wenn sie versuchten mit den Verantwortlichen zu diskutieren. Mir selber mag man nicht auf den ersten Blick ansehen, dass ich blind bin. Ich kennzeichne mich nicht und habe in der Regel keinen Stock dabei, wenn ich mich auf eine Begleitperson verlassen kann. Somit hatte ich bis dato mehr Glück und keinerlei Probleme, wenn ich den Europapark besuchte. Natürlich war aber auch für mich immer schon der größte Nervenkitzel abseits der Achterbahnen genau dieses stets über mir schwebende Damoklesschwert.

Ganz allgemein entspricht eine solche Regelung aber einfach längst nicht mehr den gesellschaftlichen Werten der heutigen Zeit. Auch behinderte Menschen haben längst die vielfältigen Möglichkeiten der Teilhabe an Freizeitaktivitäten bis hin zum Extremsport kennen und lieben gelernt. Längst erklimmen wir die höchsten Berge der Welt, segeln, surfen, raften oder klettern wir an allen möglichen und unmöglichen Orten, reisen, wandern skaten biken oder springen Fallschirm, kurzum, es gibt kaum etwas, was nicht in irgendeiner Form auch für blinde oder Rollstuhlfahrende möglich gemacht werden kann. Ein Verbot von Fahrgeschäften aus angeblichen Sicherheitsgründen mutet da einfach an, wie aus der Zeit gefallen und ist auch weltweit meines Wissens nur in Deutschland vorhanden.

Am 27.06.2020 war ich mit einer befreundeten Familie nach langer Zeit wieder einmal im Europapark. Auch dieses Mal war alles gut, bis ich die Tiroler Wildwasserbahn fuhr. Hier wurde ich, nachdem ich bereits mitgefahren war von einer Bediensteten angesprochen und als blind identifiziert. Sie hat uns daraufhin sehr deutlich klargemacht, dass das so nicht geht und ich das Fahrgeschäft nicht mehr benutzen dürfe. Auf eine Diskussion vor Ort habe ich verzichtet, da eine solche aus meiner Sicht das Problem nicht löst. Zur Erklärung, bei der Tiroler Wildwasserbahn handelt es sich um eine Bahn, die ab vier Jahren freigegeben ist. Man setzt sich dabei hintereinander in ein Boot, jeweils auf einen eigenen Sitz. Die ganze Fahrt besteht aus ein wenig rumschippern im Schritttempo und zwei Rampen, die das Boot nach unten fährt, um dann im Wasser aufzuplatschen. Für Kids ein riesen Spaß, für mich eher in der Kategorie gähn.

Nachdem ich also rausgeschmissen wurde, habe ich in der Woche danach eine Unterlassungsaufforderung an den Europapark formuliert da ich in diesen Vorschriften eine pauschale Diskriminierung blinder und mobilitätseingeschränkter Menschen sehe. Diese Unterlassungsaufforderung habe ich dem Europapark zugestellt und zeitgleich auf Facebook veröffentlicht. Ich habe sie auch an mehrere Hauptsponsoren gesendet, deren Namen unmittelbar mit den betroffenen Fahrgeschäften verbunden ist, darunter Mercedes Benz und Nordstream II. Nun war ich selbst erstaunt, welche Wirkung dieser Schritt vorerst entfaltet hat. Die lokale Presse hat sich umgehend bei mir gemeldet, Radio- Fernseh- und Zeitungsinterview folgten am nächsten Tag und auch die Parkleitung meldete sich. Mit dieser habe ich seither intensiven Email- und Telefonkontakt.

Die Parkleitung hat mir unmittelbar im ersten Telefonat zugesichert, dass bereits seit Längerem Möglichkeiten gesucht würden, diese Einschränkungen aufzuheben und, man höre und staune, die Benutzung durch blinde Menschen soll noch diesen Sommer ermöglicht werden. Mobilitätseingeschränkte Menschen sollen ab 2021 ebenfalls sukzessive zugelassen werden, hierfür sind Umbaumaßnahmen notwendig. Selbstverständlich werde ich nun in intensivem Kontakt mit der Parkleitung bleiben und über die weiteren Schritte gerne wieder berichten. Ich lasse sie nicht mehr vom Haken, versprochen! Dem Parkleiter habe ich angeboten, mit ihm meine erste offizielle Fahrt auf einem Fahrgeschäft seiner Wahl zu absolvieren, ich bin gespannt, ob er sich traut und ob er sich eher für den Silverstar oder lieber doch für die Geisterbahn entscheidet.

Natürlich erhoffen wir uns hier auch eine Signalwirkung für andere Freizeitparks. Wenn Ihr aber ähnliche Erfahrungen in anderen Parks gemacht habt, kann ich euch nur dazu raten, ebenfalls rechtliche Schritte zu prüfen. Auch der Europapark hätte bereits vor vielen Jahren seine Politik ändern können, die Betreiberfamilie Mack baut bereits seit etlichen Jahren barrierefreie Achterbahnen für den Weltmarkt, nur im eigenen Freizeitpark werden diese bislang nicht eingesetzt.

Ich danke Ramon für seinen Bericht, und hoffe, dass sich dahingehend etwas gegen diese Zustände tut. Habt Ihr ähnliches erlebt? Ich freue mich über Eure Beiträge in den Kommentaren.

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Als ich versuchte, in einem Fitnessstudio zu trainieren

Januar 2016. Meine Kinder, 15 und 16 Jahre alt, lagen mir damit in den Ohren, ins Fitnessstudio gehen zu dürfen. Also ging ich mit und regelte den Vertrag für meine noch minderjährige Tochter. Da ich ebenfalls Lust bekam, mich körperlich zu betätigen, vereinbarte ich einen Termin für ein eigenes Probetraining. Hier wurde mir alles gezeigt. Auch konnte ich die einzelnen Geräte ausprobieren. Dabei stellte ich fest, dass Fahrrad, Laufband und Zirkel für mich ohne fremde Hilfe zugänglich waren. Ich könnte also selbständig Sport treiben, ohne dass ich Hilfe beim Einstellen der einzelnen Geräte brauchte. Das ist nicht unbedingt der Standard. Viele Geräte lassen sich nur noch über den Bildschirm bedienen. Das einzige, was hier über Bildschirm lief, war der Timer. Und den konnte ich mir selbst mitbringen. Wozu gibt es schließlich Organizer mit Sprachausgabe, sprechende Uhren mit Timerfunktion oder Smartphones, die eine Sprachausgabe haben?
Mit der Trainerin vereinbarte ich einen zusätzlichen Termin, der unter realen Bedingungen stattfinden sollte. Im Klartext hieß das, dass ich selbständig in die Umkleide und an die mir bekannten Geräte ging. Das war alles kein Thema. Das einzige, was nicht ordentlich ausgeführt wurde, waren zwei Übungen, die die Trainerin bei mir korrigierte. Dasselbe tat sie auch bei anderen Trainierenden. Nachdem ich mich wieder umgezogen hatte, meinte sie, dass es von ihr aus kein Problem gäbe, da sie gesehen habe, dass ich mich gut zurechtfinde. Die Entscheidung über meine Aufnahme müsse jetzt der Inhaber treffen.
Da ich das für eine reine Formsache hielt, meldete ich mich zwischendurch, wurde jedoch vertröstet. Man konnte den Inhaber noch nicht fragen. Und so gingen ca. zweieinhalb Monate ins Land, ohne dass ich ein Ergebnis hatte.

Es war Mitte April als ich über Facebook einen Artikel über Diskriminierung teilte. Hier gab ich den bisherigen Verlauf als mein persönliches Erlebnis zu dieser Thematik wieder. Irgendjemand aus meiner Freundesliste teilte das dann in einer regionalen Facebookgruppe. Und hier löste das eine Diskussion zum Thema Gleichbehandlung aus. Daraufhin wurde die Frage an das Fitnessstudio herangetragen. Ein Anruf der Trainerin informierte mich darüber, dass der Inhaber zwar zugestimmt habe, die Versicherung jedoch noch prüfen müsse, ob das so in Ordnung sei. Denn schließlich sei ich die erste Kundin mit einer Sehbehinderung, die sich bei ihnen anmeldete. Und da ich keine Ahnung von der Materie hatte, akzeptierte ich das. Schließlich glaubte ich bis dahin noch immer an die Formsache.
Das war erst mal das letzte, das ich von dem Fitnessstudio hörte. Und da ich im Sommer am Fuß operiert wurde und an Sport nicht zu denken war, kümmerte ich mich nicht weiter drum.
Irgendwann im August suchte ich über eine regionale Gruppe in Facebook nach einer Laufbegleitung. Ich erwähnte beiläufig, dass sich meine Anmeldung im Fitnessstudio meiner Wahl wohl erledigt habe. Denn solange braucht keine Versicherung, um eine Entscheidung über eine Mitgliedschaft zu treffen.
Es war Ende November als mein Mann und mein fast 16jähriger Sohn ebenfalls dort hingingen. Mein Sohn wollte dort ebenfalls trainieren. Als mein Mann fragte was nun aus meiner Mitgliedschaft geworden sei, teilte man ihm mit, dass die Versicherung negativ beschieden hätte. Man habe mich informiert und ich hätte gesagt, dass sich das bereits erübrigt habe.
Also, dass ich dort nicht einfach so trainieren konnte, damit hatte ich mich abgefunden. Wer mich nicht will, der hat mich auch nicht verdient. Aber dass mir etwas in den Mund gelegt wurde, dass ich gar nicht gesagt habe, wollte ich nicht auf mir sitzen lassen. Außerdem hatte ich das Gefühl, dass man sich hier hinter versicherungsrechtlichen Floskeln versteckte.
Ich schilderte unserem Bürgermeister die Geschichte, der mir versprach nachzuhaken. Auf seine schriftliche Nachfrage erklärte das Fitnessstudio, es schließe mich nicht aus. Ich sei willkommen, sofern ich eine Sondervereinbarung unterschreiben würde. Außerdem räumte man ein, dass man mein Desinteresse aus Facebook bezogen habe. Ich war erst mal sprachlos.

Unser Bürgermeister wollte der Sache auf den Grund gehen, und Lud die Trainerin, den Inhaber des Fitnessstudios und mich zu einem persönlichen Gespräch ein. Hier bestand der Inhaber auf eine Sondervereinbarung, welche er auch gleich vorlegte. Er erklärte, dass man keine Kapazitäten habe, jemanden abzustellen, der mich die ganze Zeit herumführen könne. Und Gäste lassen auch schon mal was am Boden liegen. Unser Bürgermeister erklärte dem Inhaber, dass diese Haltung absolut diskriminierend sei. Und wenn die Versicherung nach wie vor darauf besteht, dann sollte er sich doch einen kompetenteren Versicherungsberater suchen. Denn schließlich würde man andere Trainierende auch nicht fragen, ob sie regelmäßig trinken, unter Wahrnehmungsstörungen leiden oder auch mal unvorhergesehen umfallen. Stattdessen stellt man mich auf eine Stufe mit einem Kind unter 16 Jahren, welches nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen trainieren darf.
Als sich die Presse dieses Themas annahm, bekam ich einen Anruf vom Fitnessstudio. Der Inhaber erklärte er, dass ich doch mit einem meiner Kinder trainieren könne. Alternativ würde man versuchen, mir eine Aufsicht zur Seite zu stellen. Beides lehnte ich aus Prinzip ab. Weder sind meine Kinder für mich verantwortlich, noch unterliege ich einer Aufsichtspflicht.
Als der Presseartikel erschien, bekam ich einen Anruf. Ich könne sofort anfangen, dort zu trainieren. Aber inzwischen wollte ich das nicht mehr.
Dieses Fitnessstudio kommt künftig nicht mehr für mich in Frage. Denn ich werde mein Geld ganz sicher nicht in einer Einrichtung ausgeben, welche Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung hat und sich hinter versicherungstechnischen Floskeln versteckt. Ich habe sehr schnell zwei Einrichtungen gefunden, die mich sofort zu einem kostenlosen Probetraining eingeladen haben. Beide hatten kein Problem damit, mich ohne irgendwelche Sondervereinbarungen trainieren zu lassen.
Im Übrigen steht nirgendwo geschrieben, dass jemandem aufgrund seiner Einschränkung die Mitgliedschaft verwehrt werden darf. Alle Welt spricht von Inklusion und Gleichbehandlung. Und dennoch tauchen immer wieder Fälle in den Medien auf, wo Menschen mit einer Behinderung der Zutritt ins Schwimmbad, Fitnessstudio oder Sauna verwehrt wird. Angeblich weil diese eine höhere Eigengefährdung oder Fremdgefährdung darstellen. Die Erfahrung zeigt, dass diejenigen, die solche Entscheidungen treffen, kaum Berührungspunkte mit unserem Personenkreis haben. Und hier gibt es die rechtlichen Grundlagen dazu, die ich der Seite von RBM, Rechte behinderter Menschen, entnommen habe.
Mir geht es nicht darum, die Geschichte von der armen Blinden und dem bösen Fitnessstudio zu erzählen. Mir geht es vielmehr darum, anhand dieses konkreten Beispiels zu erklären, dass auch Menschen mit einer Sehbehinderung erwachsen werden und genauso auch behandelt werden möchten. Wenn also ein blinder Mensch durch ein Fitnessstudio läuft, dann hat er genau zwei Optionen. Entweder sein Sehrest ist ausreichend, um Gegenstände am Boden auszumachen und sie zu umlaufen, oder er nimmt einen Blindenstock in die Hand, mit dessen Hilfe er nicht darüber stolpert. Von einem erwachsenen Menschen erwartet man, dass er für sich selbst die Verantwortung trägt. Und das gilt auch für sehbehinderte Menschen. Oder würde man bei einem normal sehenden anders verfahren, nur weil er mal in die Luft geschaut hat und über eine herumliegende Hantel gestolpert ist? Ich glaube nicht!

Ich lade alle ein, in den Kommentaren über diesen Artikel zu diskutieren.