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Allgemein Sport und Freizeit

Blinde sollten selbstständig Sport treiben können 

Sportangebote gibt es heute genug. Fitnessstudios, Kurse für jedes Fitnesslevel und unzählige Trainingsvideos und Apps für zu Hause.

 

Eigentlich könnte man meinen, dass jeder problemlos die Möglichkeit hat, Sport zu treiben.

 

Eigentlich.

 

Denn wenn man blind oder sehbehindert ist, beginnt die Suche nach einem passenden Sportangebot oft mit ganz anderen Fragen. Werden die Übungen so erklärt, dass ich sie nachvollziehen kann? Kann ich selbstständig trainieren? Und manchmal stellt sich sogar die Frage: Bin ich dort überhaupt willkommen?

 

Ich weiß, wovon ich spreche.

 

Im Jahr 2016 wollten meine Kinder unbedingt in einem Fitnessstudio trainieren. Also ging ich mit und regelte zunächst die Verträge für meine damals noch minderjährigen Kinder. Irgendwann bekam ich selbst Lust, etwas für meine Fitness zu tun und vereinbarte ein Probetraining.

 

Das lief gut. Mir wurden die Geräte gezeigt und ich konnte sie ausprobieren. Fahrrad, Laufband und der Zirkel waren für mich ohne fremde Hilfe zugänglich. Bei einem weiteren Termin trainierte ich dann unter normalen Bedingungen. Ich fand selbstständig die Umkleide und die Geräte wieder. Zwei Übungen musste die Trainerin bei mir korrigieren – aber das tat sie auch bei anderen Trainierenden.

 

Nach dem Training sagte mir die Trainerin, dass sie kein Problem darin sehe, dass ich dort trainiere. Sie hatte erlebt, dass ich mich selbstständig zurechtfinde und trainieren kann.

 

Eigentlich hätte ich jetzt einfach einen Vertrag unterschreiben können.

 

Aber meine Mitgliedschaft musste noch vom Inhaber genehmigt werden.

 

Und plötzlich wurde aus einer einfachen Anmeldung eine Geschichte, die sich über Monate hinzog. Angeblich musste die Versicherung erst prüfen, ob ich dort überhaupt trainieren dürfte. Schließlich sei ich die erste Kundin mit einer Sehbehinderung.

 

Am Ende sollte ich nur unter besonderen Bedingungen trainieren dürfen. Man wollte eine Sondervereinbarung mit mir abschließen. Es gebe keine Kapazitäten, jemanden abzustellen, der mich herumführt. Außerdem könnten andere Mitglieder ja etwas auf dem Boden liegen lassen.

 

Dabei hatte ich längst gezeigt, dass ich mich selbstständig zurechtfinde. Und auch ein sehender Mensch kann über eine Hantel stolpern.

 

Spätestens da war für mich klar: Hier geht es nicht darum, ob ich trainieren kann. Hier geht es darum, welches Bild Menschen von blinden Menschen im Kopf haben.

 

Ich wollte keine Sonderbehandlung und keinen Aufpasser. Ich wollte einfach trainieren. So wie alle anderen auch.

 

Diese Erfahrung ist inzwischen einige Jahre her. Aber wenn ich heute über „Fitness zum Hören“ nachdenke, fällt sie mir wieder ein.

 

Denn das Problem beginnt nicht erst an der Tür eines Fitnessstudios.

 

Auch in herkömmlichen Sportkursen sind blinde und sehbehinderte Menschen nicht immer willkommen. Und selbst wenn sie teilnehmen dürfen, sind viele Angebote darauf ausgerichtet, dass man zuschaut.

 

Der Trainer macht eine Bewegung vor und sagt: „Jetzt macht ihr das genauso.“ Ein Video läuft und es heißt: „Schaut auf den Bildschirm.“

 

Aber wie soll man etwas nachmachen, das nur gezeigt und nicht erklärt wird?

 

Genau hier setzt „Fitness zum Hören“ an.

 

Statt darauf angewiesen zu sein, Bewegungen zu sehen und nachzumachen, werden die Übungen so beschrieben, dass man sie hören, verstehen und selbstständig umsetzen kann. Im Mittelpunkt stehen die Bewegung und die eigene Körperwahrnehmung.

 

Und das Schöne daran ist: Dieses Angebot ist nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen geeignet.

 

Auch sehende Menschen können davon profitieren. Denn muss man beim Sport wirklich ständig auf einen Bildschirm schauen? Vielleicht möchte man sich lieber auf den eigenen Körper konzentrieren, die Bewegung spüren und auf die Atmung achten.

 

Wir verbringen ohnehin schon einen großen Teil unseres Tages vor Bildschirmen. Vielleicht ist es manchmal sogar ganz angenehm, ihn beim Sport einfach einmal auszuschalten.

 

Bei „Fitness zum Hören“ hört man zu und setzt die Übungen um. Das macht das Angebot interessant für blinde und sehbehinderte Menschen ebenso wie für sehende Menschen, die beim Training nicht schon wieder auf einen Bildschirm fokussiert sein möchten.

 

Für mich ist das echte Inklusion. Nicht ein Angebot nur für blinde Menschen und ein anderes für sehende Menschen, sondern eines, das unterschiedliche Menschen nutzen können.

 

Und genau deshalb finde ich „Fitness zum Hören“ so wichtig.

 

Für viele blinde und sehbehinderte Menschen ist die Möglichkeit, selbstständig Sport zu treiben, noch immer keine Selbstverständlichkeit. Dabei geht es nicht nur um Fitness. Es geht um Gesundheit, Selbstständigkeit, Lebensqualität und darum, dazuzugehören.

 

Doch genau dieses Angebot braucht jetzt Unterstützung.

 

Damit die App betreut und weiterentwickelt werden kann, werden jeden Monat rund 10.000 Euro benötigt. Deshalb wurde eine Crowdfunding-Kampagne gestartet.

 

Das Ziel ist einfach: Wenn 250 Menschen monatlich 40 Euro für eine Mitgliedschaft bezahlen würden, könnten damit die laufenden Kosten gedeckt werden.

 

Zurzeit gibt es bereits rund 80 Mitglieder. Viele zahlen allerdings noch den früheren Preis von 15 Euro oder nutzen ein kostenloses Probeangebot. Deshalb kommen derzeit nur rund 500 Euro im Monat zusammen.

 

Es fehlen also noch rund 9.500 Euro monatlich, damit die App langfristig erhalten bleiben kann.

 

Natürlich sind 40 Euro im Monat viel Geld. Der Betrag soll deshalb auch nicht dauerhaft so hoch bleiben. Zunächst geht es darum, das Überleben der App zu sichern. Danach sollen Wege gefunden werden, damit der monatliche Beitrag wieder sinken kann.

 

Und niemand muss eine Mitgliedschaft für 40 Euro abschließen. Wer bereits ein Abo hat oder sich diesen Betrag nicht leisten kann oder möchte, kann das Projekt auch mit einem kleineren Beitrag über die Crowdfunding-Kampagne unterstützen.

 

Oder ganz einfach, indem man anderen davon erzählt.

 

Denn manchmal hilft es schon, wenn eine gute Idee die richtigen Menschen erreicht.

 

Ich würde es schade finden, wenn ein Angebot verschwindet, das genau dort ansetzt, wo viele andere Sportangebote blinde und sehbehinderte Menschen noch immer ausschließen.

 

Wir reden viel über Barrierefreiheit und Inklusion. Aber am Ende zeigt sich beides im Alltag. Kann ich eine App nutzen? Kann ich einen Sportkurs besuchen? Bin ich in einem Fitnessstudio willkommen? Kann ich selbstständig trainieren?

 

Für viele Menschen sind diese Fragen selbstverständlich. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind sie es leider noch immer nicht.

 

Deshalb braucht es Angebote wie „Fitness zum Hören“.

 

Wenn ihr mehr über das Projekt und die aktuelle Crowdfunding-Aktion erfahren möchtet, schaut euch gerne dieses Video an:

 

Zum Video: „Crowdfunding – Helft uns die App Fitness zum Hören zu retten“⁠

 

Die Crowdfunding-Kampagne zu „Fitness zum Hören“ findet ihr hier:

 

Zur Crowdfunding-Kampagne „Fitness zum Hören“⁠

  Denn Sport gehört zum Leben. Und dazugehören sollte keine Frage des Sehens sein.

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Allgemein Sport und Freizeit Zu Gast auf lydiaswelt

Europapark – Kinder dürfen mehr als Blinde

Immer wieder werden Menschen mit Behinderung von Fahrgeschäften in Freizeitparks ausgeschlossen. Ungeachtet dessen, ob sie eine eigene Begleitperson mitbringen oder nicht. Darüber schreibt mein Gastautor Ramon Kathrein. Er ist seit Mai 2019 Stadtrat für die Liste Teilhabe und Inklusion im Freiburger Gemeinderat. Er ist seit seinem dritten Lebensjahr blind. Der Österreicher ist in Vorarlberg geboren und aufgewachsen. Den Magister in Politikwissenschaft erwarb er 2010 in Marburg. Seit 2008 lebt er in Freiburg und setzt sich dort auf kommunaler Ebene für die Themen Inklusion und Barrierefreiheit ein.

Diskriminierung blinder und mobilitätseingeschränkter Menschen bei Fahrgeschäften in deutschen Freizeitparks

Viele von euch kennen die Problematik bereits oder haben sie selbst schon erfahren müssen. In Deutschland gibt es kaum Freizeitparks, die Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen erlauben, ihre Attraktionen zu nutzen. Die Thematik ist sehr alt, ich persönlich habe mich deswegen bereits 2005 das erste Mal beschwert, viele weitere Beschwerden sind seither durch Blindenverbände, Behindertenbeauftragte, und nicht zuletzt durch Anwälte vorgebracht worden. Geändert hat sich an der Praxis dennoch wenig bis gar nichts. Der Europapark in Rust schreibt dazu auf seiner Webseite beispielsweise: „Aus Sicherheitsgründen hat uns der Technische Überwachungsverein (TÜV) nicht gestattet, die Beförderung von Menschen mit Gehbehinderungen und Blinden an folgenden Fahrgeschäften freizugeben: Abenteuer Atlantis, Alpenexpress „Enzian”, Alpenexpress Coastiality, Arthur, Atlantica SuperSplash, blue fire Megacoaster powered by Nord Stream 2, Euro-Mir, Eurosat – CanCan Coaster, Eurosat Coastiality, Fjord-Rafting, Fluch der Kassandra, Geisterschloss, Matterhorn-Blitz, Pegasus – Die YoungStar Achterbahn, Wasserachterbahn Poseidon, Poppy Towers, Schweizer Bobbahn, Silver Star, Volo da Vinci, Tiroler Wildwasserbahn, WODAN-Timburcoaster.
Wenn Sie in der Lage sind, optische Warnzeichen und Wegeleitsysteme wahrzunehmen, selbstständig zu laufen und hohe Treppenabstiege sicher zu bewältigen, dann dürfen Sie diese Fahrgeschäfte gerne nutzen.“

Nun wissen erfahrene Freizeitparkbesucher, dass es sich hier um eine ziemlich vollzählige Auflistung sämtlicher Fahrgeschäfte handelt, die für Menschen älter als drei Jahre interessant sind. Tatsächlich hatte ich in den letzten Jahren immer wieder von Menschen gehört, denen die Mitfahrt verweigert wurde, die nach stundenlangem Anstehen aus der Bahn geholt und teilweise sogar des Parks verwiesen wurden, wenn sie versuchten mit den Verantwortlichen zu diskutieren. Mir selber mag man nicht auf den ersten Blick ansehen, dass ich blind bin. Ich kennzeichne mich nicht und habe in der Regel keinen Stock dabei, wenn ich mich auf eine Begleitperson verlassen kann. Somit hatte ich bis dato mehr Glück und keinerlei Probleme, wenn ich den Europapark besuchte. Natürlich war aber auch für mich immer schon der größte Nervenkitzel abseits der Achterbahnen genau dieses stets über mir schwebende Damoklesschwert.

Ganz allgemein entspricht eine solche Regelung aber einfach längst nicht mehr den gesellschaftlichen Werten der heutigen Zeit. Auch behinderte Menschen haben längst die vielfältigen Möglichkeiten der Teilhabe an Freizeitaktivitäten bis hin zum Extremsport kennen und lieben gelernt. Längst erklimmen wir die höchsten Berge der Welt, segeln, surfen, raften oder klettern wir an allen möglichen und unmöglichen Orten, reisen, wandern skaten biken oder springen Fallschirm, kurzum, es gibt kaum etwas, was nicht in irgendeiner Form auch für blinde oder Rollstuhlfahrende möglich gemacht werden kann. Ein Verbot von Fahrgeschäften aus angeblichen Sicherheitsgründen mutet da einfach an, wie aus der Zeit gefallen und ist auch weltweit meines Wissens nur in Deutschland vorhanden.

Am 27.06.2020 war ich mit einer befreundeten Familie nach langer Zeit wieder einmal im Europapark. Auch dieses Mal war alles gut, bis ich die Tiroler Wildwasserbahn fuhr. Hier wurde ich, nachdem ich bereits mitgefahren war von einer Bediensteten angesprochen und als blind identifiziert. Sie hat uns daraufhin sehr deutlich klargemacht, dass das so nicht geht und ich das Fahrgeschäft nicht mehr benutzen dürfe. Auf eine Diskussion vor Ort habe ich verzichtet, da eine solche aus meiner Sicht das Problem nicht löst. Zur Erklärung, bei der Tiroler Wildwasserbahn handelt es sich um eine Bahn, die ab vier Jahren freigegeben ist. Man setzt sich dabei hintereinander in ein Boot, jeweils auf einen eigenen Sitz. Die ganze Fahrt besteht aus ein wenig rumschippern im Schritttempo und zwei Rampen, die das Boot nach unten fährt, um dann im Wasser aufzuplatschen. Für Kids ein riesen Spaß, für mich eher in der Kategorie gähn.

Nachdem ich also rausgeschmissen wurde, habe ich in der Woche danach eine Unterlassungsaufforderung an den Europapark formuliert da ich in diesen Vorschriften eine pauschale Diskriminierung blinder und mobilitätseingeschränkter Menschen sehe. Diese Unterlassungsaufforderung habe ich dem Europapark zugestellt und zeitgleich auf Facebook veröffentlicht. Ich habe sie auch an mehrere Hauptsponsoren gesendet, deren Namen unmittelbar mit den betroffenen Fahrgeschäften verbunden ist, darunter Mercedes Benz und Nordstream II. Nun war ich selbst erstaunt, welche Wirkung dieser Schritt vorerst entfaltet hat. Die lokale Presse hat sich umgehend bei mir gemeldet, Radio- Fernseh- und Zeitungsinterview folgten am nächsten Tag und auch die Parkleitung meldete sich. Mit dieser habe ich seither intensiven Email- und Telefonkontakt.

Die Parkleitung hat mir unmittelbar im ersten Telefonat zugesichert, dass bereits seit Längerem Möglichkeiten gesucht würden, diese Einschränkungen aufzuheben und, man höre und staune, die Benutzung durch blinde Menschen soll noch diesen Sommer ermöglicht werden. Mobilitätseingeschränkte Menschen sollen ab 2021 ebenfalls sukzessive zugelassen werden, hierfür sind Umbaumaßnahmen notwendig. Selbstverständlich werde ich nun in intensivem Kontakt mit der Parkleitung bleiben und über die weiteren Schritte gerne wieder berichten. Ich lasse sie nicht mehr vom Haken, versprochen! Dem Parkleiter habe ich angeboten, mit ihm meine erste offizielle Fahrt auf einem Fahrgeschäft seiner Wahl zu absolvieren, ich bin gespannt, ob er sich traut und ob er sich eher für den Silverstar oder lieber doch für die Geisterbahn entscheidet.

Natürlich erhoffen wir uns hier auch eine Signalwirkung für andere Freizeitparks. Wenn Ihr aber ähnliche Erfahrungen in anderen Parks gemacht habt, kann ich euch nur dazu raten, ebenfalls rechtliche Schritte zu prüfen. Auch der Europapark hätte bereits vor vielen Jahren seine Politik ändern können, die Betreiberfamilie Mack baut bereits seit etlichen Jahren barrierefreie Achterbahnen für den Weltmarkt, nur im eigenen Freizeitpark werden diese bislang nicht eingesetzt.

Ich danke Ramon für seinen Bericht, und hoffe, dass sich dahingehend etwas gegen diese Zustände tut. Habt Ihr ähnliches erlebt? Ich freue mich über Eure Beiträge in den Kommentaren.

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Als ich versuchte, in einem Fitnessstudio zu trainieren

Januar 2016. Meine Kinder, 15 und 16 Jahre alt, lagen mir damit in den Ohren, ins Fitnessstudio gehen zu dürfen. Also ging ich mit und regelte den Vertrag für meine noch minderjährige Tochter. Da ich ebenfalls Lust bekam, mich körperlich zu betätigen, vereinbarte ich einen Termin für ein eigenes Probetraining. Hier wurde mir alles gezeigt. Auch konnte ich die einzelnen Geräte ausprobieren. Dabei stellte ich fest, dass Fahrrad, Laufband und Zirkel für mich ohne fremde Hilfe zugänglich waren. Ich könnte also selbständig Sport treiben, ohne dass ich Hilfe beim Einstellen der einzelnen Geräte brauchte. Das ist nicht unbedingt der Standard. Viele Geräte lassen sich nur noch über den Bildschirm bedienen. Das einzige, was hier über Bildschirm lief, war der Timer. Und den konnte ich mir selbst mitbringen. Wozu gibt es schließlich Organizer mit Sprachausgabe, sprechende Uhren mit Timerfunktion oder Smartphones, die eine Sprachausgabe haben?
Mit der Trainerin vereinbarte ich einen zusätzlichen Termin, der unter realen Bedingungen stattfinden sollte. Im Klartext hieß das, dass ich selbständig in die Umkleide und an die mir bekannten Geräte ging. Das war alles kein Thema. Das einzige, was nicht ordentlich ausgeführt wurde, waren zwei Übungen, die die Trainerin bei mir korrigierte. Dasselbe tat sie auch bei anderen Trainierenden. Nachdem ich mich wieder umgezogen hatte, meinte sie, dass es von ihr aus kein Problem gäbe, da sie gesehen habe, dass ich mich gut zurechtfinde. Die Entscheidung über meine Aufnahme müsse jetzt der Inhaber treffen.
Da ich das für eine reine Formsache hielt, meldete ich mich zwischendurch, wurde jedoch vertröstet. Man konnte den Inhaber noch nicht fragen. Und so gingen ca. zweieinhalb Monate ins Land, ohne dass ich ein Ergebnis hatte.

Es war Mitte April als ich über Facebook einen Artikel über Diskriminierung teilte. Hier gab ich den bisherigen Verlauf als mein persönliches Erlebnis zu dieser Thematik wieder. Irgendjemand aus meiner Freundesliste teilte das dann in einer regionalen Facebookgruppe. Und hier löste das eine Diskussion zum Thema Gleichbehandlung aus. Daraufhin wurde die Frage an das Fitnessstudio herangetragen. Ein Anruf der Trainerin informierte mich darüber, dass der Inhaber zwar zugestimmt habe, die Versicherung jedoch noch prüfen müsse, ob das so in Ordnung sei. Denn schließlich sei ich die erste Kundin mit einer Sehbehinderung, die sich bei ihnen anmeldete. Und da ich keine Ahnung von der Materie hatte, akzeptierte ich das. Schließlich glaubte ich bis dahin noch immer an die Formsache.
Das war erst mal das letzte, das ich von dem Fitnessstudio hörte. Und da ich im Sommer am Fuß operiert wurde und an Sport nicht zu denken war, kümmerte ich mich nicht weiter drum.
Irgendwann im August suchte ich über eine regionale Gruppe in Facebook nach einer Laufbegleitung. Ich erwähnte beiläufig, dass sich meine Anmeldung im Fitnessstudio meiner Wahl wohl erledigt habe. Denn solange braucht keine Versicherung, um eine Entscheidung über eine Mitgliedschaft zu treffen.
Es war Ende November als mein Mann und mein fast 16jähriger Sohn ebenfalls dort hingingen. Mein Sohn wollte dort ebenfalls trainieren. Als mein Mann fragte was nun aus meiner Mitgliedschaft geworden sei, teilte man ihm mit, dass die Versicherung negativ beschieden hätte. Man habe mich informiert und ich hätte gesagt, dass sich das bereits erübrigt habe.
Also, dass ich dort nicht einfach so trainieren konnte, damit hatte ich mich abgefunden. Wer mich nicht will, der hat mich auch nicht verdient. Aber dass mir etwas in den Mund gelegt wurde, dass ich gar nicht gesagt habe, wollte ich nicht auf mir sitzen lassen. Außerdem hatte ich das Gefühl, dass man sich hier hinter versicherungsrechtlichen Floskeln versteckte.
Ich schilderte unserem Bürgermeister die Geschichte, der mir versprach nachzuhaken. Auf seine schriftliche Nachfrage erklärte das Fitnessstudio, es schließe mich nicht aus. Ich sei willkommen, sofern ich eine Sondervereinbarung unterschreiben würde. Außerdem räumte man ein, dass man mein Desinteresse aus Facebook bezogen habe. Ich war erst mal sprachlos.

Unser Bürgermeister wollte der Sache auf den Grund gehen, und Lud die Trainerin, den Inhaber des Fitnessstudios und mich zu einem persönlichen Gespräch ein. Hier bestand der Inhaber auf eine Sondervereinbarung, welche er auch gleich vorlegte. Er erklärte, dass man keine Kapazitäten habe, jemanden abzustellen, der mich die ganze Zeit herumführen könne. Und Gäste lassen auch schon mal was am Boden liegen. Unser Bürgermeister erklärte dem Inhaber, dass diese Haltung absolut diskriminierend sei. Und wenn die Versicherung nach wie vor darauf besteht, dann sollte er sich doch einen kompetenteren Versicherungsberater suchen. Denn schließlich würde man andere Trainierende auch nicht fragen, ob sie regelmäßig trinken, unter Wahrnehmungsstörungen leiden oder auch mal unvorhergesehen umfallen. Stattdessen stellt man mich auf eine Stufe mit einem Kind unter 16 Jahren, welches nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen trainieren darf.
Als sich die Presse dieses Themas annahm, bekam ich einen Anruf vom Fitnessstudio. Der Inhaber erklärte er, dass ich doch mit einem meiner Kinder trainieren könne. Alternativ würde man versuchen, mir eine Aufsicht zur Seite zu stellen. Beides lehnte ich aus Prinzip ab. Weder sind meine Kinder für mich verantwortlich, noch unterliege ich einer Aufsichtspflicht.
Als der Presseartikel erschien, bekam ich einen Anruf. Ich könne sofort anfangen, dort zu trainieren. Aber inzwischen wollte ich das nicht mehr.
Dieses Fitnessstudio kommt künftig nicht mehr für mich in Frage. Denn ich werde mein Geld ganz sicher nicht in einer Einrichtung ausgeben, welche Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung hat und sich hinter versicherungstechnischen Floskeln versteckt. Ich habe sehr schnell zwei Einrichtungen gefunden, die mich sofort zu einem kostenlosen Probetraining eingeladen haben. Beide hatten kein Problem damit, mich ohne irgendwelche Sondervereinbarungen trainieren zu lassen.
Im Übrigen steht nirgendwo geschrieben, dass jemandem aufgrund seiner Einschränkung die Mitgliedschaft verwehrt werden darf. Alle Welt spricht von Inklusion und Gleichbehandlung. Und dennoch tauchen immer wieder Fälle in den Medien auf, wo Menschen mit einer Behinderung der Zutritt ins Schwimmbad, Fitnessstudio oder Sauna verwehrt wird. Angeblich weil diese eine höhere Eigengefährdung oder Fremdgefährdung darstellen. Die Erfahrung zeigt, dass diejenigen, die solche Entscheidungen treffen, kaum Berührungspunkte mit unserem Personenkreis haben. Und hier gibt es die rechtlichen Grundlagen dazu, die ich der Seite von RBM, Rechte behinderter Menschen, entnommen habe.
Mir geht es nicht darum, die Geschichte von der armen Blinden und dem bösen Fitnessstudio zu erzählen. Mir geht es vielmehr darum, anhand dieses konkreten Beispiels zu erklären, dass auch Menschen mit einer Sehbehinderung erwachsen werden und genauso auch behandelt werden möchten. Wenn also ein blinder Mensch durch ein Fitnessstudio läuft, dann hat er genau zwei Optionen. Entweder sein Sehrest ist ausreichend, um Gegenstände am Boden auszumachen und sie zu umlaufen, oder er nimmt einen Blindenstock in die Hand, mit dessen Hilfe er nicht darüber stolpert. Von einem erwachsenen Menschen erwartet man, dass er für sich selbst die Verantwortung trägt. Und das gilt auch für sehbehinderte Menschen. Oder würde man bei einem normal sehenden anders verfahren, nur weil er mal in die Luft geschaut hat und über eine herumliegende Hantel gestolpert ist? Ich glaube nicht!

Ich lade alle ein, in den Kommentaren über diesen Artikel zu diskutieren.