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Trauer, Tod und AOK, wenn sterben zur Geduldsprobe wird 

 

Mein Vater ist gestorben. Und wie das dann so ist, kümmert man sich erst einmal um alles, was erledigt werden muss. Papierkram, Behördengänge, Telefonate. Dinge, die man in so einer Situation eigentlich nicht auch noch gebrauchen kann.

 

Also dachte ich mir ganz optimistisch: „Machste digital. Geht bestimmt schneller.“

 

Sterbeurkunde in der Hand, rein in die AOK-App, Dokument hochgeladen, Sterbefall gemeldet und direkt dazugeschrieben, dass ich Ansprechpartnerin für weitere Fragen bin – inklusive Kontaktdaten. Vorbildlich organisiert, würde ich sagen.

 

Zwei Stunden später bekomme ich eine E-Mail:
„Sie haben eine neue Nachricht in Ihrem AOK-Postfach.“

 

Na wunderbar, denke ich. Läuft ja.

 

Also öffne ich die App, will mich einloggen – und stelle fest: Mein Zugang wurde inzwischen gesperrt. Natürlich direkt nach der Meldung des Sterbefalls.

 

Das hat fast schon etwas Poetisches. Erst eine Nachricht schicken und dann den Zugang dichtmachen. Warum? Das konnte mir am nächsten Morgen am Telefon auch niemand erklären. Dort erfuhr ich lediglich, dass die Sperrung des Zugangs eben der erste Schritt sei.

 

Was die Sache zusätzlich spannend macht: Ich habe im vergangenen Jahr mehrfach die Generalvollmacht meines Vaters vorgelegt. Persönlich in der Filiale. Mehrfach. Jedes Mal wurde mir freundlich erklärt, dass das jetzt selbstverständlich im System hinterlegt sei.

 

Dieses Hinterlegen hielt dann zuverlässig bis zum nächsten Telefonat.

 

Denn sobald ich bei der AOK anrufe, beginnt erst einmal die traditionelle Auftaktdiskussion darüber, ob man mir überhaupt Auskunft geben dürfe. Hintergrund: Meine Schwester steht in der Vollmacht an erster Stelle, ich an zweiter.

 

Dass ich ebenfalls bevollmächtigt bin und die Unterlagen mehrfach vorgelegt habe, sorgt dabei eher für einen dekorativen Effekt.

 

Solange ich noch Zugriff auf die App meines Vaters hatte, konnte ich diese Diskussion elegant umgehen. Seit der Zugang gesperrt wurde, verbringe ich nun die ersten Minuten jedes einzelnen Telefonats damit, wieder von vorne zu erklären, warum ich tatsächlich berechtigt bin, Auskünfte zu erhalten.

 

Gut. Dann eben telefonisch.

 

Mein Vater hatte mehrere Hilfsmittel über die Krankenkasse. Die müssen natürlich zurückgegeben werden. Ich ging naiverweise davon aus, dass die Krankenkasse ihre eigenen Verträge und Partner kennt und vielleicht selbst organisiert, wer was abholt.

 

Wie süß von mir.

 

Stattdessen erklärte man mir, ich müsse mich selbst mit allen Sanitätshäusern in Verbindung setzen. Kontaktdaten gäbe es nicht, aber die Namen der Firmen könne man mir nennen.

 

Also verbrachte ich meinen Vormittag damit, vier verschiedene Sanitätshäuser zu googeln und dort anzurufen. Bei zwei davon durfte ich zunächst mit einer KI chatten, bevor ich irgendwann zu einem echten Menschen durchgestellt wurde. Auch eine Erfahrung.

 

Die Gespräche waren durchaus lehrreich. Zum Beispiel erfuhr ich dort von weiteren Hilfsmitteln, die zurückgegeben werden müssen – von denen mir die AOK bisher nichts erzählt hatte.

 

Mein persönliches Highlight war allerdings das Skala Kombi, eine mobile Treppensteighilfe.

 

Der Anbieter sagt:
„Das müssen Sie mit der Krankenkasse klären.“

 

Die Krankenkasse sagt:
„Das müssen Sie mit dem Anbieter klären.“

 

Also rufe ich wieder beim Anbieter an, erkläre erneut alles von vorne und bekomme wieder dieselbe Antwort:
„Nein, das muss die Krankenkasse regeln.“

 

An dieser Stelle habe ich beschlossen, auszusteigen. Wenn die Krankenkasse ihr Gerät zurückhaben möchte, muss sie vielleicht doch ein kleines bisschen Eigeninitiative entwickeln. Ich habe überall meine Kontaktdaten hinterlassen. Mehr Servicegedanke war von meiner Seite wirklich nicht mehr möglich.

 

Besonders spannend finde ich generell den fehlenden Pragmatismus. Eine Sammelinformation an alle beteiligten Sanitätshäuser schicken? Offenbar undenkbar. Stattdessen telefoniert sich der Angehörige nach einem Todesfall einmal quer durchs Gesundheitssystem.

 

Per E-Mail erreichbar ist die AOK übrigens auch nicht mehr. Kommunikation läuft im Wesentlichen über Website, Hotline und digitales Hoffen. Und über die digitale Barrierefreiheit der Seite sprechen wir lieber gar nicht erst.

 

Sechs Wochen später war – bis auf ein Pflegebett – übrigens noch nichts abgeholt worden. Auch das Skala Kombi stand weiterhin bei uns herum, obwohl solche Geräte dringend gebraucht werden.

 

Also wieder Anruf bei der Krankenkasse.

 

Die Mitarbeiterin am Telefon war hörbar überrascht, dass der Auftrag offenbar noch immer nicht geschrieben oder bearbeitet worden war. Man werde sich „sofort kümmern“. Außerdem werde jetzt ein Eilauftrag erstellt.

 

Eile mit Weile, nehme ich an.

 

Eine Woche später kam dann tatsächlich ein Termin zur Abholung des Skala Kombi und eines weiteren Hilfsmittels. Immerhin ein kleiner Fortschritt.

 

Das Problem: Inzwischen hatten wir massiven Zeitdruck. Der Vermieter möchte das Haus sanieren, die Mieter werden vorübergehend anderweitig untergebracht, Möbel und Gegenstände eingelagert. Bedeutet: Bald kommt man an viele Dinge gar nicht mehr heran.

 

Also erneut bei der Krankenkasse angerufen, erneut erklärt, dass die Situation inzwischen wirklich dringend ist. Wieder verständnisvolles Kopfschütteln. Wieder die Zusage, einen Eilauftrag zu schreiben.

 

Zum Schluss wurden noch die Telefonnummern abgeglichen:
meine aktuelle Nummer – und die alte Nummer meines verstorbenen Vaters.

 

„Wir können ja beide probieren“, sagte die Mitarbeiterin.

 

Ich konnte mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass man bei der alten Nummer dann allerdings schon die Fähigkeit besitzen müsste, mit dem Jenseits zu kommunizieren.

 

Update: Inzwischen sind zwei Monate vergangen. Ich habe nichts Weiteres von der Krankenkasse gehört. Die Würfel sind gefallen. Mehr als informieren, telefonieren und erinnern kann ich nicht tun.

 

Was ich ehrlich gesagt nicht verstehe:
Warum dauert die Abwicklung eines Sterbefalls so lange?

 

Als hinterbliebene Person hat man irgendwann auch noch andere Dinge zu tun, als die Krankenkasse regelmäßig daran zu erinnern, sich um ihr eigenes Eigentum zu kümmern.

 

Und irgendwann möchte man mit so etwas auch einfach abschließen können. Solange das nicht erledigt ist, liegt es einem immer noch auf der Seele und beschäftigt einen. Zumindest geht es mir so. Und genau das will in meinen pragmatisch denkenden Kopf einfach nicht hinein.

 

Update: Etwa zwei Monate später klingelt es an der Haustür. Davor steht eine Dame, die meinen Vater begutachten möchte – zwecks Erhöhung seines Pflegegrades.

 

Meine Schwester erklärt ihr, dass unser Vater bereits verstorben ist.

 

Die Antwort lautet:

„Aber wir haben doch einen Termin.“

 

Ohne Worte.

 

Wieder einige Wochen später erreicht uns Post von der AOK. Darin wird uns mitgeteilt, dass wir unserer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen seien und noch Unterlagen fehlen würden.

 

An diesem Punkt reicht es mir endgültig.

 

Also rufe ich erneut an und erkläre der Mitarbeiterin, dass wir keine Unterlagen mehr haben, die die AOK nicht bereits mehrfach erhalten hat. Und selbst wenn noch etwas fehlen sollte, würde es dem Verstorbenen inzwischen auch nicht mehr helfen.

 

Ich sage ihr auch, dass ich diesen Vorgang irgendwann gerne abschließen möchte. Nicht nur organisatorisch, sondern auch persönlich.

 

Die Mitarbeiterin hört sich alles an und verspricht, die Angelegenheit an die Pflegeabteilung weiterzuleiten.

 

Man darf gespannt sein.

 

Habt ihr ähnliche Erfahrungen machen müssen? Wenn ja, dann lade ich euch herzlich ein, in den Kommentaren darüber zu schreiben. Was lief gut? Was hätte besser laufen können?

 

Auf eure Beiträge freut sich jetzt schon
eure Lydia

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Allgemein Zu Gast auf lydiaswelt

Stoppt die Ablehnungspraxis der Krankenkassen

Heute begrüße ich Gastautorin Andrea, die schon einmal unter dem Titel Ich will mich nicht immer rechtfertigen zu Gast auf meinem Blog war. Diesmal geht es um ein Thema, welches alle Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und deren pflegende Angehörige oder andere Helfer angeht.

Stoppt die Blockade der Krankenkassen bei der Versorgung Schwerstbehinderter Menschen – eine längst überfällige Petition

Die meisten Menschen mit angeborenen oder erworbenen Behinderungen brauchen behinderungsbedingt medizinische oder technische Hilfsmittel, die sie bei den Krankenkassen beantragen können / müssen. Ich selbst bin von Geburt an blind und gehöre zu dieser Menschengruppe, die sich nach jeder Antragsstellung darauf einstellen muss, dass das beantragte Hilfsmittel zuerst einmal abgelehnt wird und es auf einen Rechtsstreit mit der Krankenkasse hinauslaufen kann. Das ist jedes Mal eine nervliche Zerreißprobe, die einem unter anderem auch schlaflose Nächte bereiten kann.
Dass es auch medizinische Hilfsmittel für Menschen mit Pflegebedarf gibt, die von den Krankenkassen übernommen werden müssen, darüber hatte ich mir keine Gedanken gemacht, bis mir eine Freundin erzählte, dass ihr kognitiv eingeschränkter Sohn Windeln trägt, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden müssen, die nur die Kosten für Billigwindeln übernehmen, die ihren Zweck nicht erfüllen. Möchte man qualitativ höhere Windeln, müsse man die Mehrkosten selbst tragen, so die Schilderungen inzwischen einiger Betroffener. Damals war ich schockiert darüber, dass man sich als Mutter eines behinderten Kindes sogar um die Qualität und die Kostenübernahme von Windeln mit den Krankenkassen auseinandersetzen muss. Ab diesem Zeitpunkt wurde mir klar, dass ich über meinen eigenen, bisher „nur“ blindheitsbezogenen Tellerrand hinausschauen möchte.
Mehr als ein Jahr später schrie mir eine Petition in meiner mittlerweile um etliche Facebook-Gruppen erweiterten Blase entgegen, die uns alle angeht: diejenigen, die, völlig unerheblich mit welcher Behinderung, mit oder ohne Assistenz, ein selbstbestimmtes Leben führen, diejenigen, die in einem Heim untergebracht sind, in einer betreuten WG wohnen und / oder in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, Arbeitslose, AkademikerInnen, PolitikerInnen und die vielen Angehörigen von behinderten Kindern, die keine Lobby haben und von außen kaum wahrgenommen werden. Diese Petition vereint uns alle, egal ob arm oder reich, und sie eröffnet uns allen die Chance, auf die ich persönlich schon lange gewartet hatte, nämlich die Option, uns gegen das seit Jahrzehnte herrschende Ungleichgewicht zwischen den Krankenkassen und uns, den KundInnen, zu wehren.

Hier ein paar Beispiele an Absurditäten, mit denen Antragsteller von medizinischen Hilfsmitteln von ihrer Krankenkasse schikaniert werden:
Eltern, die für ihr Kind, das sich behinderungsbedingt verbal nicht ausdrücken kann, einen „Talker“ beantragten, der dem Kind die Möglichkeit der unterstützten Kommunikation bieten würde, wurde das Gerät mit der Begründung, das Kind sei nur zu schüchtern zum Sprechen, abgelehnt.
Einem anderen Kind wurden sogenannte „Stubbies“, Schützer für die Beinstümpfe, mit denen sich das Kind frei bewegen könnte, nicht genehmigt, weil, wie sich später heraus stellte, der für das Kind zuständige Sachbearbeiter der Krankenkasse dieses Hilfsmittel nicht kannte. Dabei wäre es ein leichtes gewesen, zum Telefon zu greifen und bei den Eltern die Funktion von „Stubbies“ zu erfragen.

Viele Eltern pflegebedürftiger Jugendlicher und Erwachsener beklagen, dass deren eigene körperliche Unversehrtheit, die durch die Pflege ihrer Angehörigen in Mitleidenschaft gezogen wird, zu wenig in die Entscheidung zur Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln einbezogen wird, weshalb viele von ihnen an ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen. Burnout vorprogrammiert, sagen sie.

Die Mutter eines 16jährigen Jugendlichen, der das Angelmannsyndrom hat (eine körperliche und geistige Einschränkung mit Gleichgewichtsstörungen, Epilepsie, Inkontinenz und atypischem Autismus), musste ihren 85 Kilogramm schweren Sohn, der sich seit mehreren Hüftoperationen nicht mehr selbstständig auf den Beinen halten kann, morgens vom Bett in den Rollstuhl und abends wieder ins Bett zurück heben, weil ein Patientenlifter nicht genehmigt worden war. Weil der Sohn zu schwer wurde, schlief die Mutter mit ihm zwei Jahre lang im Wohnzimmer. Die Familie badete den jungen Mann in einem Schlauchboot und duschte ihn mit einer Gießkanne ab. Es ist für mich völlig unverständlich, dass mitten in Deutschland eine Familie durch die Versäumnisse einer Krankenkasse auf eine solche Weise improvisieren muss.

Eine andere Mutter erzählt, dass für ihr Kind notwendige Therapien abgelehnt werden, die zuvor mehrmals genehmigt worden waren, mit der Begründung, es sei wissenschaftlich nicht erwiesen, dass die Therapie überhaupt etwas bringt. Und das, obwohl die Eltern Fortschritte beim Kind wahrnehmen. Durch die Verzögerung der Therapie baut das Kind allerdings erworbene Kompetenzen wieder ab.

Das sind nur wenige Beispiele der Alltagswidrigkeiten, die pflegenden Angehörigen von behinderten Kindern und Jugendlichen widerfahren.

Auch wir blinden und sehbehinderten Menschen, die ein weitgehend selbstständiges Leben führen können, müssen uns unter diesen erschwerten Bedingungen durch den Alltagswahnsinn kämpfen. Einer Dame wurde der Blindenführhund mit der Begründung, sie könne sich in einem Radius von 500 Metern mit dem Blindenlangstock gut orientieren, was für die Erfüllung der Grundbedürfnisse ausreiche. Erst nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde ihr der Blindenführhund zugesprochen.

Der jüngste von vier Kindern der Familie Lechleuthner ist drei Jahre und nach Hirnschäden unklarer Ursache schwerstbehindert. Der Kleine braucht vielerlei Hilfsmittel, und bei nahezu allen Anträgen kam es zu zeitlichen Verzögerungen bis zur Genehmigung. Letztlich wollte dies die Familie nicht länger hinnehmen und startete eine Online-Petition, um eine Änderung der derzeitigen Gesetzeslage zu erwirken. Ein Artikel des Donaukurier verdeutlicht die Situation der Familie. Beide Eltern sind Ärzte und möchten unter anderem nicht länger dabei zusehen, dass medizinisch nicht ausgebildete Krankenkassenmitarbeiter über eine verordnete Therapie entscheiden dürfen. Der medizinische Dienst, der aus ärztlichen, jedoch fachfremden Mitarbeitern besteht, wird von den Krankenkassen zu einer Begründung von Hilfsmittel-Ablehnungen herangezogen.
Die ärztlichen Mitarbeiter fertigen ihre Gutachten meistens nur nach Aktenlage an, ohne den jeweiligen Betroffenen jemals gesehen zu haben, was sehr oft zur Ablehnung des beantragten Hilfsmittels führt. Ein Rollstuhl, ein Pflegebett, eine Braille-Zeile, ein Blindenführhund oder ein Hörgerät wird also mit praxisfremden Begründungen abgelehnt, oder es werden vom Antragsteller nacheinander schriftliche Erklärungen für den schon längst plausibel begründeten Antrag auf das jeweilige Hilfsmittel eingefordert, die von Ärzten, Mobilitätstrainern oder Hilfsmittelfirmen erst einmal formuliert und vom Antragssteller nachgereicht werden müssen, während der einer enormen psychischen Belastung unterliegt und ohne sein Hilfsmittel nur eingeschränkt am öffentlichen Leben teilhaben kann.

Wir, die wir monatlich ordnungsgemäß unseren Versicherungsbeitrag bezahlen, werden von unseren Krankenkassen nicht wie Kunden oder Patienten, sondern wie Bittsteller behandelt.

Das sind Alltagsdiskriminierungen, die die Petitionsstarter und deren Unterstützer nicht länger hinnehmen wollen.

Mit der Petition “Stoppt die Blockade der Krankenkassen bei der Versorgung Schwerstbehinderter Kinder und Erwachsener” fordern sie

• keine systematische Infragestellung ärztlich eingeleiteter Therapien oder Verordnungen durch Krankenkassen
• direkte Kostenübernahme verordneter Hilfsmittel
• ausnahmslose Kostenübernahme fachärztlich verordneter Medikamente
• keine fachfremden Gutachten durch den MDK
• keine Gutachten nur nach Aktenlage
• keine Verzögerung der Therapien durch lange Bearbeitungszeiten der Krankenkassen
• Reformierung des MDK (Interessenskonflikt bei vollständiger Finanzierung durch Kranken- und Pflegekassen!)

Die Petition wird u.a. von, der Sprecherin für Behindertenpolitik und Bürgerangelegenheiten der Grünen-Bundestagsfraktion Corinna Rüffer, unterstützt, tausende haben sich bereits angeschlossen. Derzeit werden über 20.000 Unterschriften gezählt, angestrebt werden 50.000, um eine öffentliche Debatte im Deutschen Bundestag beantragen zu können.
Hier ist der Link zur Petition, deren Fortgang Ihr auf dem dazugehörigen Blog verfolgen könnt.

Danke Dir, Andrea, für diesen Beitrag, der in abgewandelter Form auf Kobinet-Nachrichten erschienen ist.

Ich wünsche mir, dass möglichst viele Unterschriften zusammenkommen. Bitte unterschreibt, wenn Ihr unser Herzensprojekt mit unterstützen wollt. Und natürlich dürft Ihr diesen Beitrag teilen, rebloggen oder auf andere Weise weiterempfehlen. Oder Ihr schreibt Euren eigenen Beitrag über dieses Thema. Wichtig ist, dass wir es schaffen möglichst viele Unterstützer zu gewinnen, damit diejenigen, die ein Hilfsmittel brauchen, dieses ohne ständige Rechtfertigungen, Bürokratie oder fachfremde Ablehnungen bekommen.

Ansonsten freue ich mich auf eine fruchtbare Diskussion in den Kommentaren.

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DAK – Sparen, auch wenn es mehr kostet

Als mobilitätseingeschränkte Patientin bekomme ich das Taxi in die nächstgelegene Augenklinik bezahlt. Ist diese etwas weiter weg, muss der behandelnde Arzt diese Fahrt begründen und verordnen. In Meinem Fall reden wir über eine einfache Wegstrecke von etwa 300 km, also 600 km für die Hin- und Rückfahrt.
Die Alternativen, die von der Krankenkasse übernommen werden, sind die Fahrt mit dem Zug oder mit dem eigenen PKW.
Als meine Kinder noch kein Auto hatten, habe ich die Fahrt mit dem Zug und dem Taxi vom Bahnhof zur Klinik eingereicht. Das hatte zur Folge, dass die entsprechende Abrechnung mehrmals korrigiert werden musste. Denn es gab nur eine Fahrt mit dem Zug oder mit dem Taxi. Und da jede Komponente dieser Fahrt einzeln berechnet wurde, blieb ich auf den Zuzahlungen sitzen. Seitdem habe ich der Einfachheitshalber die Fahrt mit dem PKW berechnet.
Eine Fahrt mit dem Taxi ist für mich als blinde Patientin nur wenig hilfreich. Die Fahrt endet vor dem Klinikeingang, oder wenn der Fahrer besonders nett ist, beim Pförtner der Klinik. Und genau hier werde ich am Ende wieder abgeholt. Wer die Besuche in Augenkliniken kennt, weiß, dass es sich hier meist um eine Ganztagsveranstaltung handelt. Ich bin also für mehrere Stunden komplett auf mich allein gestellt. Ich kenne mich in der Klinik, in der es regelmäßig Veränderungen in den Räumlichkeiten gibt, nicht gut genug aus, um alleine von einem zum anderen Untersuchungsraum zu kommen. Dort werden Nummern gezogen, die auf einer optischen Anzeige erscheinen. Diese kann ich nicht ohne fremde Hilfe lesen. Und wenn ein Augenarzt eine Untersuchung ansetzt, die in einem anderen Stockwerk stattfindet, muss ich warten, bis jemand von den Mitarbeitern Zeit hat mich zu begleiten. Bei der langen Wartezeit habe ich dieselben Bedürfnisse wie andere Patienten auch. Einen Kaffee holen, zur Toilette zu gehen oder mich in das WLAN der Klinik einbuchen. Auch dafür brauche ich eine sehende Hilfe.
Anfangs war es so, dass ich mir eine Begleitung aus dem sozialen Umfeld mitnehmen konnte, die das für ein gutes Essen oder eine andere Anerkennung machte. Da ich aber immer öfter in diese Klinik musste, war das irgendwann nicht mehr möglich. Also ging ich dazu über die Menschen, die mich begleiteten mit 10 € je Stunde zu bezahlen. Diese reichte ich bei der Krankenkasse ein. Dazu bekam ich vom Augenarzt eine entsprechende Begründung für die Notwendigkeit einer Begleitperson in die Klinik.
Eine ganze Weile musste ich mich mit der Kasse um jede Fahrt streiten, bekam sie aber dann doch im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bezahlt. Vor etwa zwei Jahren bekam ich einen Anruf von einer Mitarbeiterin, die verstand warum ich diese Kosten geltend machte, und vermerkte in meinem Datensatz, dass ich diese Fahrten inklusive Begleitperson genehmigt bekomme.
Vor etwas mehr als einem Jahr setzte mich die DAK Gesundheit davon in Kenntnis, dass sie die Kosten für die Begleitperson nicht mehr übernehmen würde. Ein Widerspruch blieb erfolglos, und eine Klage hat keine Aussicht auf Erfolg. Denn ich habe nie eine schriftliche Zusage über diese Vereinbarung bekommen. Ich war naiv genug der DAK Gesundheit zu vertrauen. Das Taxi würde mir als blinde Patientin anstandslos bezahlt. Die sehende Begleitung, die nur einen Bruchteil dieses Betrags kosten würde, lehnt die Kasse ab. Ein solches Verhalten mir, die ich gelernt habe mit meinen und den mir anvertrauten Geldern achtsam umzugehen, einfach unbegreiflich. Für mich gehen die Bestimmungen eindeutig an den Bedürfnissen der Patienten vorbei.

Und, habt Ihr schon ähnliche Kuriositäten erlebt? Dann schreibt sie bitte in die Kommentare.