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Kreuzfahrtanbieter diskriminiert blinde Fahrgäste

In diesem Jahr wollten wir eine andere Form von Urlaub ausprobieren, nämlich eine Woche Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer. Der Anbieter Costa Cruises wirbt damit, dass blinde Menschen mit dem Merkzeichen B eine Begleitperson kostenlos mitnehmen dürfen. Für diese Begleitung entstehen lediglich die Transfer- und flugkosten. Entsprechend wurden wir an der Hotline von einem Mitarbeiter beraten. Wir buchten für uns Erwachsene mit jeweils einem Kind als Begleitperson. Die Kinder waren zum Zeitpunkt siebzehneinhalb und fast 19 Jahre alt.
Vier Tage später kam die Ernüchterung. Unser Sohn wurde nicht als Begleitperson akzeptiert, da er noch nicht volljährig ist. Der Reiseanbieter verlangte von uns eine volljährige Begleitperson für jeden Blinden mitzunehmen, oder die Reise zu verschieben, bis unser Sohn volljährig sein wird.
Ich habe über einen Zeitraum von einer Woche mehrere E-Mails geschrieben, um die Mitarbeiter zum Umdenken zu bewegen. Danach habe ich die Reise storniert.
Costa Cruises verlangt für blinde, gehörlose und gehbehinderte Reisende eine volljährige und gesunde Begleitperson. Diese muss mit dem behinderten Gast gemeinsam in einer barrierefreien Kabine reisen. Der Anbieter begründet das wie folgt: Im Fall einer medizinischen Notausschiffung muss die Begleitperson in der Lage sein für den behinderten Reisenden die entsprechenden Dokumente zu unterzeichnen. Hier ein Einblick in die Reisebedingungen für Menschen mit Behinderung bei
Costa Cruises.

Welche Hilfe brauchen mein Mann und ich?

  • Hilfe beim Erlernen neuer Wegstrecken
  • Hilfe beim Zusammenstellen der Mahlzeit auf einem Büfett.
  • Hilfe beim Lesen von Aushängen.
  • Hilfe bei der Orientierung auf neuen Wegstrecken.

Bei diesen Aufgaben handelt die Begleitperson nach meinen Anweisungen. Sie trägt also keinerlei Verantwortung, die eine Volljährigkeit voraussetzt.
Meine Kinder mussten bisher noch nie Dokumente für meinen Mann und mich unterschreiben. Dürfen sie auch nicht. Es sei denn, sie haben eine entsprechende Vollmacht von uns. Ich brauche weder eine Betreuung, noch eine Pflegekraft. Ich brauche lediglich hin und wieder jemanden, der mir quasi ein Auge leiht.

Blinde werden diskriminiert.

Bei mir sind es nur die Augen, die nicht funktionieren. Ich weiß was ich kann, und wo meine Grenzen sind. Ich habe eine sichtbare Sinnesbehinderung, daher empfinde ich es als Diskriminierung, wenn mich der Reiseanbieter auf dieselbe Stufe stellt, wie ein minderjähriges Kind. Bei Senioren wird doch auch nicht gefragt, ob diese körperlich in guter Verfassung sind. Und was ist mit Passagieren, die ihre Erkrankung nicht angeben? Was ist mit Passagieren, die aufgrund von Alkohol- oder dem Einfluss von Medikamenten stehen?

Was ich gern möchte

Ich möchte gern an die Öffentlichkeit bringen, dass dieser Reiseanbieter zwar damit wirbt Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson zu gewähren, jedoch diese quasi entmündigt. Inklusion sieht anders aus.
Doch nicht nur Costa Cruises legt ein solches Verhalten an den Tag. Auch Der Anbieter TUI Cruises verbietet unserem Personenkreis das Tendern. Das heißt, dass blinde, gehörlose und körperlich eingeschränkte Passagiere an Bord bleiben müssen, wenn an kleineren Häfen angelegt wird, und der Umstieg auf kleinere Boote erforderlich ist. Hier kann man die Bedingungen zum
Landgang für Menschen mit Behinderung nachlesen. Auch hier besteht der Anbieter auf eine volljährige Begleitperson in der barrierefreien Kabine. Trotz mehrfacher Versuche den Anbieter zum Umdenken zu bewegen erweist auch er sich als hartnäckig lernresistent.

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Allgemein blinde Eltern unterwegs

Vom blind fliegen und behindert werden

Anfang der neunziger Jahre erzählte mir ein Freund von einem blinden Fluggast, der bei der Buchung um eine Assistenz gebeten hatte, die ihn aus dem Flugzeug führt und bis zur Ankunftshalle begleitet. Aus welchen Gründen auch immer rückte die Flughafenfeuerwehr mit einer Trage an.
Ich war bis dahin noch nie alleine geflogen. Und so lachte ich erst einmal herzhaft über diese Geschichte. Ich konnte mir einfach nicht vorstellen, dass tatsächlich jemand eine Trage für einen blinden Fluggast angefordert hatte. Heute kann ich mir durchaus vorstellen, dass an der Geschichte wenigstens ein bisschen Wahrheit dran ist. Denn blinde Menschen werden immer wieder gern als hilflose Wesen dargestellt, für die alles gemacht und entschieden werden muss.
Als ich 1994 am Frankfurter Flughafen landete, holte mich eine Mitarbeiterin ab, die einen Rollstuhl mitbrachte. Sie bestand darauf, dass ich mich in eben diesen Rollstuhl setzte. Sonst würde sie mich nicht mitnehmen. Ich war damals Anfang zwanzig, und war bisher kaum alleine geflogen. Ich hatte einen anstrengenden Tag hinter mir, und wollte nur noch nach Hause. Daher gab ich irgendwann meinen Protest auf, und setzte mich in diesen Rollstuhl. Denn es schien damals die einzige Möglichkeit für mich zum Ausgang begleitet zu werden.
Das Thema Rollstuhl hat mich seitdem immer wieder begleitet. Immer dann, wenn ich eine Begleitung durch den Flughafen buche, wird in neunzig Prozent aller Fälle der obligatorische Rollstuhl mitgebracht. Auch wenn ich angebe, dass ich lediglich sehende Begleitung zur Orientierung brauche, und keine Gehbehinderung habe. Bisher konnte mir keiner sagen wo im Informationsfluss dieses wichtige Detail verschwindet. Allerdings habe ich längst begriffen, dass kein Mitarbeiter mich dazu zwingen darf im Rollstuhl Platz zu nehmen.
Vor etwa zwei Jahren flog ein blindes Elternpaar mit zwei sehenden Kindern in den Urlaub. Der Flug wurde dadurch getrübt, dass den Kindern untersagt wurde am Fenster zu sitzen. Hier hatten die blinden Eltern zu sitzen. So wollten es die Sicherheitsbestimmungen. Denn Menschen mit Behinderung haben aus Sicherheitsgründen am Fenster zu sitzen.
Ich mag Fensterplätze im Flugzeug überhaupt nicht. Zum einen erschwert es die Kommunikation mit den Flugbegleitern am Gang, da es im Flugzeug ziemlich laut sein kann. Und da Gestik und Mimik für mich als Werkzeug zur Verständigung ausfällt, bin ich auf das gesprochene Wort angewiesen. Das fängt bei den Sicherheitsmaßnahmen an, und geht weiter über die Essensverteilung und andere Anliegen. Außerdem ist es schwierig für mich an ein oder zwei Fluggästen vorbeizukommen, um zur Toilette zu gehen.
Getoppt wurde das von einem Kabinenchef der jordanischen Fluggesellschaft. Ich flog 2007 mit meinen Kindern, sechs und acht Jahre alt, von Frankfurt nach Amman. Dafür hatte ich Begleitung zum Flugzeug angefordert, die auch reibungslos klappte. Im Flugzeug kam dann der Kabinenchef auf mich zu, und erklärte mir, dass ich meine Kinder aufgrund meiner Sehbehinderung nicht im Flugzeug begleiten darf. Er forderte mich auf ein Formular zu unterschreiben, dass es sich bei meinen Kindern um unbegleitete Kinder handelt. Wenn ich das nicht tat, dann dürfte er uns gar nicht mitnehmen. Ich kannte diese Vorschrift nicht, und unterschrieb dieses Formular. Denn ich wollte nicht riskieren, dass wir wieder aussteigen mussten. Danach kümmerte sich das Personal während des ganzen Flugs nicht mehr um uns. Den Service für unbegleitete Kinder hatte ich mir anders vorgestellt. Das war das einzige Mal, dass ich mich über die Behandlung an oberster Stelle beschwert habe. Denn es gibt keine Vorschrift, die Eltern mit Behinderung die Mitnahme ihrer Kinder im Flugzeug verbietet. Erst recht nicht, da ich bei der Buchung meine Behinderung angegeben hatte.
Abschließen möchte ich mit einen sehr schönen Erlebnis. Als meine Tochter zehn Monate alt war, flog ich mit Lufthansa über Nacht von Frankfurt nach Amman. Ich wurde von einer Mitarbeiterin abgeholt, die auch den Kinderwagen schob. Dieser fand sogar in der Kabine Platz, so dass ich ihn bei der Ankunft sofort hatte. Während des Flugs schaute eine Flugbegleiterin regelmäßig nach uns. Und als ich einmal zur Toilette ging, blieb eine Kollegin bei meinem Baby, während die andere mich begleitete. Bei der Ankunft wurden wir von einem Mitarbeiter abgeholt, der den Kinderwagen schob, und mir seinen Arm bot. Es war einfach ein toller Service.

Und jetzt lade ich Euch ein in den Kommentaren über Eure Flugerfahrungen zu berichten.

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Allgemein Alltag blinde Eltern unterwegs

Die blinde Mutter und der Autokauf

Ich habe mich nie besonders für Autos interessiert. Für mich war das ein Gehäuse auf vier Rädern. Auch die meisten Autotypen sagten mir wenig. Ich glaube, ich hatte ebenso viel Ahnung von den Eigenschaften eines Autos wie ein normal sehender Mensch von den Unterschieden bei der Brailleschrift.
Als ich klein war, hatten wir ein Auto in der Familie, welches von meinem Vater gefahren wurde. Meine Mutter erledigte ihren Alltag komplett ohne Auto. Und auch ich lernte ohne Auto zu denken. Und wenn ich doch mal einen Ort erreichen musste, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar war, nahm ich mir ein Taxi, oder organisierte mir ein Auto inklusive Fahrer. Als meine Kinder im Vorschulalter waren, wurde das Auto noch mal interessant. Ich bezahlte eine Assistenz dafür mit mir den Familieneinkauf, den ich alleine nicht nach Hause tragen konnte, zu erledigen. Und wenn mein Sohn am Wochenende zu einem Treffpunkt für sein Fußballspiel musste, dann war ich auf die Hilfe von anderen Eltern angewiesen, oder ich bezahlte ein Taxi.
Auch meine Kinder lernten ohne Auto zu denken. Während ihrer Grundschulzeit war alles in meiner Heimatstadt zu Fuß erreichbar. Und als sie älter wurden, durften sie das Fahrrad benutzen. Dadurch erweiterte sich ihr Aktionsradius. Denn die weiterführende Schule war in der Nachbarstadt. Bei gutem Wetter fuhren sie mit dem Fahrrad hin, während sie im Winter den Bus nahmen. Wenn es mal richtig stark regnete, dann fanden wir entweder andere Miteltern, die meine Kinder mitnahmen, oder ich bestellte ihnen ein Taxi.
Mit 17 Jahren machte meine Tochter ihren Motorradführerschein. Dadurch erweiterte sich ihr Aktionsradius noch mal. Für sie war das wichtig, da das Einzugsgebiet ihrer aktuellen Schule sich vergrößert hatte, und der ÖPNV in manchen Situationen sehr zeitaufwändig war. Jetzt war es auch mal möglich für vier Freistunden nach Hause zu fahren, was mit dem Bus kompletter Unsinn war.
Anfang 2018 bekam sie nun ihren PKW-Führerschein. Endlich hatten wir jemanden in der Familie, der ein Auto fahren durfte. Aber woher jetzt ein Auto bekommen? Mein Mann und ich hatten versäumt uns mit der Materie Auto auseinanderzusetzen. Und jetzt bekamen wir die Rechnung präsentiert. Wir brauchten jemanden, der gemeinsam mit uns nach einem passenden PKW suchte. Und hier lag das Problem. Auf einmal hatten wir im sozialen Umfeld ganz viele selbst ernannte Experten, die uns mit so vielen Ratschlägen bombardierten, dass mir jedes Mal der Kopf schwirrte. Wir fuhren Gebrauchtwagenhändler ab, machten Termine mit verschiedenen Privatleuten, die Autos verkauften, um dann festzustellen, dass das Angebot sich vom tatsächlichen Objekt unterschied. Hurra, es lebe die Bildbearbeitung! Ein Verkäufer wollte uns sogar weiß machen, er habe das falsche Auto fotografiert. Schade, dass ich zu dem Zeitpunkt keine Visitenkarte vom ansässigen Blindenverband dabeihatte.
Mit dem Autokauf fühlte ich mich völlig überfordert. Vielleicht könnte man das mit einem nicht blinden Menschen vergleichen, der eine geeignete Braillezeile für einen Blinden aussuchen soll. Dabei konnte es doch kein Hexenwerk sein, ein Auto zu kaufen. Oder vielleicht doch? Und so langsam lief uns die Zeit davon.
Irgendwann telefonierte ich mit einem Bekannten, und sprach das Thema an. Dieser kannte sich aus, und hatte Freunde im Autohandel, die er fragen würde. Wir brauchten einen Gebrauchtwagen, der fahrtüchtig und ohne Bastelbedarf war. Eine Woche später fuhren meine Tochter und ich zu ihm nach Düsseldorf, wo wir eine Auswahl in Frage kommender Autos fanden. Wir entschieden uns für eines, und wurden handelseinig. Ich würde die Hälfte des Geldes überweisen, danach würden die Fahrzeugpapiere zu uns geschickt, und der Kaufvertrag aufgesetzt. Danach konnten wir hier das Auto versichern, anmelden, und anschließend in Düsseldorf abholen.
Es dauerte eine Woche, bis wir die Unterlagen hatten und eine Versicherung gefunden hatten.
Jetzt musste das Auto noch von Düsseldorf nach Frankfurt. Meine Tochter war Fahranfängerin. Daher wollte ich nicht, dass sie diese Strecke allein fuhr. Für 300 € hätte der Händler es uns auch geliefert. Doch wollte ich das Geld nicht ausgeben. Am Ende konnte ich eine Freundin der Familie dafür gewinnen das Auto gemeinsam mit mir zu fahren.
Diese Freundin fuhr mit mir zur Zulassungsstelle nach Langen, um das Auto anzumelden. Die dortigen Mitarbeiter hatten wohl noch nie einen blinden Menschen live und in Farbe gesehen. Jedenfalls erfüllten sie alle gängigen Klischees. Sie sprachen mit meiner sehenden Begleiterin, wenn sie etwas wissen wollten. Einige starrten mich an, als hätte ich eine neue Warze auf der Nase. Und gleich mehrere Mitarbeiter stellten meiner Freundin die Frage, ob sie mir bei der Unterschrift die Hand führen würde. Nein, tut sie nicht. Sie zeigt mir wo die Unterschrift hin soll.
Am nächsten Tag fuhren wir mit dem Zug nach Düsseldorf, und holten das Auto ab. Ein kleines Auto, das für uns alle Platz bietet, und meinen Kindern einen größeren Aktionsradius ermöglicht.

Was hat sich für mich seitdem geändert
In meinem Alltag hat sich nicht viel geändert. Ich bewege mich nach wie vor ohne Auto durch meinen Alltag. Die Ausnahme bildet der Großeinkauf, den wir jetzt mit dem Auto erledigen können. Außerdem können wir hin und wieder mal einen Ausflug an einen der naheliegenden Baggerseen machen. Diese sind für mich ohne Auto oder Fahrrad unerreichbar. Und wenn wir unterwegs sind, brauche ich mir keine Gedanken zu machen, dass ich zu jeder Zeit mein Gepäck selbst tragen können muss. Das Auto ist ein kleines Bonbon für meine Familie. Aber es wird nie meinen Alltag beherrschen. Dafür liebe ich meine Mobilität und Unabhängigkeit zu sehr.

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Allgemein blinde Eltern unterwegs

Die Begleitperson muss nicht erwachsen sein

Gemeinsam mit unseren sehenden Kindern im Alter von siebzehneinhalb und fast neunzehn Jahren wollen wir eine Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer unternehmen. Der Reiseanbieter gewährt Menschen mit Behinderung, welche das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis haben, die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson. Entsprechend wurden wir an der Hotline beraten. Wir buchten also für uns blinde Eltern und zwei Begleitpersonen, nämlich unsere Kinder. Für letztere würden nur noch die Kosten für den Transfer und der übliche Kleinkram anfallen. Ebenso schickten wir eine Kopie der Schwerbehindertenausweise an den Reiseanbieter, und warteten auf die Bestätigung.
Vier Tage später kam die Ernüchterung. Die Zentrale in Italien habe unsere Buchung bestätigt. Allerdings wollte man uns die Ermäßigung für eine Begleitperson nicht gewähren. Als Grund wurde angegeben, dass der Sohn das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet habe, und mich somit also nicht begleiten dürfe. Für ihn würden also noch mal fast 700 € zusätzliche Kosten anfallen. Das wollte ich so nicht stehen lassen, und schrieb eine entsprechende E-Mail an den Anbieter. Ich erklärte ihm meinen Standpunkt und dass ich diese Reise unter diesen Bedingungen nicht antreten möchte. Eine Antwort habe ich noch nicht bekommen, werde jedoch gern in einem späteren Beitrag über den Ausgang berichten. Auch fand ich keine Altersangabe der Begleitperson in den AGBs des Reiseanbieters.
Das Merkzeichen B auf dem Schwerbehindertenausweis berechtigt den Inhaber zur Mitnahme einer Begleitperson. Daran sind hier in Deutschland keine Bedingungen geknüpft. Und das aus gutem Grund. Denn die Anforderung an eine Begleitperson ist bei jeder Behinderung unterschiedlich. Ich kann also die Begleitperson mitnehmen, die ich als Mensch mit Behinderung für geeignet halte. Im Idealfall überlege ich mir also welche Hilfestellung ich brauche, und wähle aus welche Begleitung ich mitnehmen möchte.
In der Praxis heißt das, dass ich als blinde Frau auf einem Kreuzfahrtschiff jemanden brauche, der mir die Wege, die ich brauche zeigt, mir bei einem Büfett hilft mein Essen zusammenzustellen, oder bei der Suche eines Liegestuhls hilft oder mal einen Aushang vorliest. Das sind Tätigkeiten, die auf meine Anweisung hin passieren. Gleiches gilt für Ausflüge, an denen ich teilnehmen möchte.
Die Begleitperson begleitet und assistiert. Sie hilft mir meine Sinnesbehinderung, also die Blindheit ein stückweit zu kompensieren. Sie trägt keinerlei Verantwortung für mein Handeln. Der Einzige, der Verantwortung trägt, bin ich. Und zwar sowohl für mich, als auch für mein noch minderjähriges Kind. Und ich kann das, was ich meinen Kindern zumute, sehr gut verantworten.
Auch wenn es mir nicht schmeckt, habe ich gelernt damit zu leben, dass das Weltbild nicht blinder Personen in Bezug auf unseren Personenkreis oft sehr viele Missverständnisse beinhaltet. Hieraus resultieren Entscheidungen von nicht betroffenen Verantwortlichen, die absolut ungerechtfertigt sind. Hier eine kleine Auswahl von Diskriminierungen im Alltag, welche darauf basieren, dass blinden Menschen kein eigenverantwortliches Handeln zugetraut wird:
– Blinde dürfen keine Fahrgeschäfte vieler Freizeitparks nutzen,
wie Freizeitparknutzung durch blinde Menschen
und Freizeitparks, Blinde müssen draußen bleigen.
– Fitnessstudios, die blinden die Mitgliedschaft verwehren,
wie in Blinde Neu-Isenburgerin fühlt sich von Fitnessstudio ausgeschlossen,
und Als ich versuchte in einem Fittnessstudio zu trainieren.
– Zutrittsverweigerung einer blinden Mutter ins Schwimmbad.

Ich kann mir gut vorstellen, dass so mancher Zeitgenosse den früheren Wortlaut, „Eine ständige Begleitung des Schwerbehinderten ist nachgewiesen“ oder so ähnlich verinnerlicht hat. Das wurde irgendwann geändert, nachdem unbegleiteten blinden Personen die Mitfahrt in manchen Bussen oder der Zutritt zu Einrichtungen verwehrt wurde. Manchmal scheint es, als habe die Ausgabestelle für gesunden Menschenverstand, Empathie und sozialer Kompetenz schon länger geschlossen.

So, Ihr kennt nun meine Sicht der Dinge. Jetzt bin ich gespannt auf Eure.

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Allgemein blinde Eltern

Elternassistenz, Wofür ist das gut?

Die meisten meiner Gastautoren finde ich über soziale Netzwerke. In einem Post über Facebook suche ich nach blinden Eltern, denen aufgrund der Sehbehinderung Elternassistenz bewilligt wurde. Einige Stunden später schaue ich nach, ob sich jemand gemeldet hat. Und siehe da, eine sehbehinderte Mutter hat einen Kommentar hinterlassen. Allerdings hält sich meine Begeisterung in Grenzen, da dieser etwas abfällig ist. So als sei jeder, der zugibt Hilfe bei der Teilhabe seiner Kinder zu benötigen nur zu doof. Sie bekommt dann auch eine dementsprechende Antwort von mir. Denn ich finde, dass sich niemand dafür rechtfertigen braucht, wenn er oder sie Hilfe in Anspruch nimmt. Und schon gar nicht in den eigenen Reihen. Daher habe ich mich zu dem folgenden Statement entschlossen.
Fangen wir mal mit dem Begriff der Elternassistenz an. Das ist Assistenz, also Hilfe bei den Dingen, welche jemand aufgrund seiner Behinderung nicht alleine erledigen kann. Und da nicht alle Menschen identisch sind, sind blinde Eltern es auch nicht.
Ich habe eine gute Orientierung und bin mit dem Blindenstock mobil genug, um mit meinen Kindern rausgehen zu können. Daher habe ich meine Kinder erst im Tragetuch getragen, und später an die Hand genommen. Allerdings habe ich mir Hilfe geholt, wenn mir die Gegend nicht vertraut war, oder wenn es darum ging kleine Kinder auf dem Spielplatz im Auge zu behalten. Und ich habe mir gern sehende Hilfe organisiert, wenn ich auf Schulfesten war, da mir die Geräuschkulisse mit hunderten von Eltern und Kindern Schwierigkeiten bereitet. Und nicht immer war es möglich sich mit anderen Eltern zu verabreden.
Solange ein Ziel mit Bus und Bahn erreichbar war, kamen wir alleine zurecht. Als eines meiner Kinder jedoch einen Therapietermin hatte, der zu knapp für öffentliche Verkehrsmittel war, ließ ich mir von einer Assistenz mit Auto helfen. Da wo ich wohne gibt es ein gut ausgebautes Verkehrsnetz. Wohnen blinde Eltern irgendwo, wo das nicht so ist, dann brauchen sie mehr Hilfe, um von A nach B zu kommen.
Sehr oft werden Eltern mit einer Behinderung auf den nicht behinderten Partner oder auf das soziale Umfeld verwiesen. Dabei ist der sehende Partner in erster Linie der Partner, und nicht der permanente Assistent. Tja, und ein gutes soziales Umfeld hat nicht jeder. Das ist wie im normalen Leben. Das familiäre Umfeld ist nicht immer mit der Art einverstanden, wie man seinen Nachwuchs erzieht. Und da bin ich nicht anders als andere Eltern ohne Behinderung. Ich erziehe meine Kinder selbst, ganz gleich ob meine Familie, meine Bekannten oder Freunde das gut finden oder nicht. Ich habe kein Problem mit einem guten Meinungsaustausch. Aber an dem Punkt, an dem jemand meinen Kindern ohne mein Einverständnis Anweisungen erteilt, ist Schluss mit der Hilfe. Diesen Menschen rate ich gern, dass sie doch bitte ihren eigenen Nachwuchs erziehen sollen.
Es gibt aber auch Menschen mit Behinderung, die ein gut funktionierendes soziales Umfeld haben. Diesen Menschen gilt mein Respekt. Denn es ist sicher nicht einfach die Grenzen zwischen effektiver Hilfe und Bevormundung zu ziehen.
Ich habe mich in vielen Fällen mit bezahlter Assistenz wohler gefühlt. Da gab es klare Vereinbarungen über den Zeitpunkt, die Leistung und die Zuständigkeiten. Und ganz wichtig, man muss irgendwie auch zusammenpassen. Und eine Assistenz, die ich selbst bezahle, kann ich mir als Arbeitgeber aussuchen, das familiäre Umfeld nicht.
Das Thema Elternassistenz wird selbst in den eigenen Reihen der Behindertenverbände etwas belächelt und eher stiefmütterlich behandelt. Das liegt daran, dass Eltern mit Behinderung nicht so stark vertreten sind wie Kinderlose Menschen mit einer Behinderung. Vieles können wir selbst bewerkstelligen. Aber es gibt nun einmal Dinge, die gehen nicht alleine. Und das ist nicht nur, dass blinde Eltern kein Auto fahren können. Ein sehr anschauliches Beispiel habe ich für Anja von „Die Kellerbande“ hier beschrieben.

Und nun lade ich Euch ein in den Kommentaren über diesen Beitrag zu diskutieren.