Blinde Eltern sind in manchen Situationen auf die Hilfe sehender Mitmenschen angewiesen. Art und Häufigkeit der Hilfeleistung sind beispielsweise abhängig von:
– Alter der Kinder.
– Persönliche Lebenssituation.
– Soziales Umfeld.
Fast in allen Familien gibt es Spannungen zwischen den Generationen. Diese entstehen durch die erlebten Erfahrungen und den unterschiedlichen Schlüssen, die von den Beteiligten daraus gezogen werden. Blinde Eltern erfahren solche Gegebenheiten häufig als bevormundend. Denn die Hilfeleistungen der Eltern blinder Eltern werden als bestimmend erlebt und auch als Eingriff in die eigenen Vorstellungen von Erziehung und Familienleben. Dankbarkeitserwartungen auf der einen und Schuldgefühle auf der anderen Seite belasten die Beziehungen weiter und machen einen selbstbestimmten und sicheren Umgang nahezu unmöglich.
Der Ausweg aus dieser Situation ist durch die „Elternassistenz“ gegeben. Sie fasst die erforderlichen Hilfestellungen zusammen, die blinde Eltern bzw. Elternteile benötigen, um
– auch in der Elternrolle selbstbestimmt zu sein und ihr Familienleben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten;
– ihre Kinder vor Ausgrenzung zu schützen;
– bei benötigter Hilfe nicht als Bittsteller gegenüber Behörden und Ämtern auftreten zu müssen.
Hier nur einige Beispiele …
1 Im Baby und Kleinkindbereich
Im Allgemeinen kann ein blindes Elternteil ein Baby ohne fremde Hilfe versorgen, Arztbesuche wahrnehmen oder spazieren gehen. Hierzu müssen entsprechende Voraussetzungen gegeben sein. Dazu gehört ein bekanntes Umfeld, wie z. B. die eigene Wohnung, bekannte Wegstrecken und gute Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Barrierefreiheit). Ist diese Anbindung nicht vorhanden, werden häufiger Hilfen benötigt (z.B. durch selbstorganisierte Autofahrten).
Solange ein Baby noch nicht krabbelt, bleibt es da liegen wo man es abgelegt hat. Für blinde Eltern ist es somit kein Problem, ein Baby zu wickeln, Babynahrung zuzubereiten oder es umzuziehen, solange dies in der gewohnten Umgebung geschieht. Ansonsten ist Hilfe nötig, um die fremde Umgebung kennen zu lernen bzw. bei der Orientierung zu unterstützen.
Das Fortbewegen mit Baby im Kinderwagen ist ziemlich schwierig. Denn ein blinder Mensch kann nicht wahrnehmen, was vor dem Kinderwagen ist. Deshalb muss der Kinderwagen hinterher gezogen werden. Das ist aber bei längeren Strecken sehr anstrengend. Die meisten blinden Eltern tragen deshalb ihr Baby im Tragetuch bzw. mit einer Bauch – oder Rückentrage am Körper. Um auch hin und wieder entspannt mit dem Baby im Kinderwagen spazieren zu gehen, ist eine sehende Hilfe unerlässlich.
Richtig spannend wird es dann, wenn die Kinder laufen lernen und anfangen, auch draußen die Welt entdecken zu wollen. Während sehende Eltern das Geschehen optisch verfolgen, ist ein blindes Elternteil hier auf Hilfe angewiesen. Denn die Beaufsichtigung eines Kleinkinds im Freien ist schwierig und in unbekanntem Gelände fast unmöglich. Dabei geht es nicht unbedingt darum zu ermitteln, wo sich das Kind gegenwärtig aufhält, sondern eher darum, ob es möglicherweise gerade etwas Gefährliches in den Mund nimmt. Als blindes Elternteil kann ich nicht aus der Ferne ausmachen, ob mein Kind gerade einen Hundehaufen, eine Glasscherbe oder einen Kieselstein untersucht.
Kinder wachsen in die Behinderung der Eltern hinein und können recht bald damit ganz normal umgehen.
Das wird in der Phase des Sprechen Lernens besonders deutlich. Während ein Kind sehender Eltern einen Gegenstand nur anzuschauen braucht, bekommt es erklärt wie dieser Gegenstand genannt wird. Bei Kindern blinder Eltern erfolgt diese Reaktion nicht. Diese Kinder lernen rasch, dass ihnen der Gegenstand erst dann erklärt/benannt wird, wenn sie ihn dem blinden Elternteil beispielsweise in die Hand geben. Blickkontakt, Gestik und Mimik spielen in der Kommunikation zwischen Kind und blindem Elternteil keine oder nur eine untergeordnete Rolle, während Sprache und Körperkontakt ganz wesentlich sind. Daher lernen Kinder blinder Eltern früher, sich verbal zu artikulieren; aus dem Bedürfnis heraus sich ihren Eltern mitzuteilen und richtig verstanden zu werden.
2 Kindergarten und Vorschulalter
Kommt ein Kind in den Kindergarten, so bringt das für Eltern und Kind einige Veränderungen mit sich. Diese dürfen aber nicht durch die Behinderung der Eltern bestimmt werden.
Bilderbücher, Basteln usw. gewinnen immer mehr an Bedeutung. Und hier stoßen blinde Eltern oft an ihre Grenzen. Auch gibt es meistens das Lieblingsbilderbuch nicht in Braille, so dass es in der Regel kostenpflichtig von einer sehenden Hilfe übertragen werden muss. Ein spontanes Schmökern in der Kinderabteilung der ansässigen Stadtbücherei ist ohne fremde Hilfe ausgeschlossen.
Besonders beliebt in den Kindereinrichtungen sind Bastelnachmittage. Eltern und Kinder sollen gemeinsam mit den Erziehern für Ostern, Weihnachten oder andere Anlässe basteln. Da viele Bastelarbeiten optisch ausgelegt sind, ist eine sehende Hilfe nötig, damit die Beziehung zu Erziehern und anderen Eltern nicht zu stark strapaziert wird.
Informationen an die Elternschaft werden entweder per Elternbrief oder per Aushang am schwarzen Brett weitergegeben. Kindergärten handhaben dies völlig unterschiedlich. Und ebenso unterschiedlich ist die Bereitschaft, blinden Eltern solche Informationen per E-Mail zukommen zu lassen oder beim Bringen oder Abholen des Kindes diese kurz mitzuteilen. Die Erfahrung zeigt auch hier, dass eine sehende Hilfe unerlässlich ist, um in regelmäßigen Abständen nach Info-Aushängen, anstehenden Terminen, Bekanntgabe kurzfristiger Schließungszeiten usw. zu schauen.
Auch gewinnen im Kindergartenalter Ausflüge immer mehr an Bedeutung. Wie z.B. Schwimmbad, Indor-Spielplatz, rodeln oder Kirmes. Für ein blindes Elternteil ist es sehr schwer bis unmöglich, ein Kind im Kindergarten- oder Vorschulalter bei solchen Unternehmungen zu betreuen. Denn das Gelände dort ist fast immer unbekannt/“unüberschaubar“ und die starke Geräuschkulisse ist eine weitere fast unüberwindbare Hürde, sein Kind ohne Risiko beaufsichtigen zu können oder auch nur wieder zu finden. Auch hier wird die Wichtigkeit sehender Unterstützung sehr deutlich.
Das Sprichwort sagt: „Kleider machen Leute“. Damit ein Kind nicht ausgegrenzt wird, müssen Kleidungsstücke regelmäßig optisch kontrolliert werden. Blinde Menschen können zwar ertasten, ob die Bekleidung ihrer Kinder in Ordnung ist, nicht aber eine Verschmutzung. Ob möglicherweise noch Flecken in der Kleidung sind, die beim Waschen nicht heraus gingen oder die Kleidungsstücke verwaschen und abgenutzt aussehen, können blinde Eltern nicht beurteilen. Ein Kind in diesem Alter sieht solche Dinge in der Regel noch nicht; selbst wenn man es danach fragt. Denn deren Urteil entspricht hier noch längst nicht dem, was unter Erwachsenen als angemessen und in Ordnung gilt.
3 Schulkinder
Sowohl herkömmliche Schulen als auch Ganztagsklassen kommen nicht ohne aktive Mitarbeit der Eltern aus. Zwar wird von Lehrerseite erklärt, dass die Kinder an das selbständige Arbeiten und erledigen ihrer Hausaufgaben herangeführt werden sollen, jedoch mit dem Hinweis, auch die Eltern haben dabei Verpflichtungen zu übernehmen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Schulmaterialien vollständig sind, die Hausaufgaben zumindest überwacht und regelmäßig die Mitteilungen aus der Elternmappe durchgesehen werden sowie die Schultasche hin und wieder in Ordnung zu bringen ist. Alles Dinge, die allein nur äußerst mühsam bis gar nicht machbar sind.
Lesen üben mit einem Leseanfänger ist auch für ein sehendes Elternteil recht zeitaufwändig. Erst recht, wenn das Kind selbst Schwierigkeiten damit hat. Es ist schwer zu erfassen, ob das Kind rät, einen Text auswendig hersagt oder an einer bestimmten Stelle einfach nur hängt. Hort oder Schülerladen können das in der Regel personell nicht leisten. Deshalb ist auch hier eine sehende Hilfe unverzichtbar. Das gleiche gilt für die regelmäßige Kontrolle des Schriftbilds. Dies ist nur auf optischem Wege möglich.
Lehrer und Erzieher weisen zu Beginn eines Schuljahres darauf hin, dass Kinderbekleidung möglichst mit einem Namen versehen werden soll, da Kinder oft ihre Sachen irgendwo ablegen und es anschließend einfach vergessen. Nun, hier sind blinde Eltern oft ebenso nachlässig wie nicht blinde Eltern. Erschwerend kommt noch dazu, jemanden zu finden, der einem diese Arbeit abnimmt. Spannend wird es dann, wenn man als blindes Elternteil mit seinem Kind verlorene Kleidungsstücke auf dem Schulgelände suchen soll. Ohne sehende Hilfe ist dieses Unterfangen oftmals sehr zweifelhaft und frustrierend obendrein.
In vielen Schulen werden aufgefundene Kleidungsstücke usw. zentral gesammelt. Dort kann man dann in einem großen Karton nach vermissten Gegenständen wühlen. Auch das ist ohne sehende Hilfe eine langwierige und entmutigende Angelegenheit. Und erst recht auch dann, wenn man ein ganz normales Kind hat. Also eines, das Ordnung nicht gerade zu seinen liebsten Freunden zählt.
4 Altersübergreifendes
Gerade wenn es darum geht, Gegenden mit starker Geräuschkulisse und/oder schlechter Verkehrsanbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besuchen zu wollen/zu müssen, ist man regelmäßig auf ein Auto und eine sehende Begleitung angewiesen. Denn man will und muss schließlich auch als blinde Eltern der Aufsichtspflicht nachkommen.
Kinder, deren Eltern stets mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, nehmen ihre Umwelt völlig anders wahr. Sie sind sehr früh in der Lage, sich im öffentlichen Nahverkehr zu orientieren, Fahrpläne zu lesen und zu lernen, welche grundsätzlichen Regeln beachtet werden sollen, bevor man in einen ankommenden Bus oder Zug einsteigt. Es ist nicht selbstverständlich, dass ein Kind im Alter von vier Jahren den Busfahrer fragt, welcher Bus das gerade ist. Auch bin ich der festen Überzeugung, dass Kinder blinder Eltern, denen nur selten ein Auto zur Verfügung steht, schneller die Regeln der Verkehrserziehung verstehen/beherrschen. Dafür fallen ihnen aber alle Themen rund ums Auto schwerer.
Manche Ärzte oder Therapien liegen so ungünstig, dass diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer oder gar nicht erreichbar sind. Für Kinder, welche regelmäßig eine Therapie besuchen müssen, wird es dann richtig stressig. Denn Krankenkassen übernehmen die Kosten für Autofahrten zu beispielsweise Psychotherapie oder Logopädie usw. nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich Dialyse- und Leukämiepatienten. Will man also sein Kind vor und nach der Therapiestunde nicht dem zeitaufwändigen Bring- und Abholstress aussetzen, muss man die Kosten selber tragen.
5 Beispiele
Ein Beispiel für dringenden Unterstützungsbedarf möchte ich wie folgt veranschaulichen:
Es sind die Kopfläuse, die inzwischen häufig von den Kindertagesstätten und Schulen mit nach Hause gebracht werden. In der Kita hängt dann meist ein Zettel an der Pinnwand oder an der Außentür, auf dem zu lesen steht: „Wir haben Läuse im Haus“.
Sowohl ausgewachsene Kopfläuse als auch Nissen sind so gut wie gar nicht fühlbar. Erst recht nicht bei dickerer Haarstruktur oder Locken. Ein blindes Elternteil ist somit nicht in der Lage, diese durch ertasten wahrzunehmen. In den Kindertagesstätten ist es den Erziehern und auch den Lehrern in den Schulen untersagt, Reihenuntersuchungen durchzuführen, um die von Kopfläusen befallenen Kinder heimzuschicken. Eine Erzieherin darf beispielsweise ein Kind nur dann untersuchen, wenn es sich verdächtig oft juckt oder eine Kopflaus sozusagen sichtbar aus den Haaren fällt. Dann werden die Eltern informiert, müssen ihr Kind abholen und entsprechend behandeln.
Die Behandlung kann ein blindes Elternteil selbst durchführen, die Kontrolle jedoch nicht. Blinde Eltern stehen diesem Problem meist hilflos gegenüber. Bevor ein blindes Elternteil merkt, dass sich Kopfläuse eingenistet haben, ist meist schon ein Großteil der Familie befallen. Dies wiederum bedeutet, dass nicht nur sämtliche Textilien usw. im Haushalt zu reinigen sind, sondern auch die Läusebekämpfung für mehrere Familienmitglieder zu organisieren ist.
Bei berufstätigen Eltern kann diese Situation nicht nur Verdienstausfall bedeuten, sondern auch noch wegen entsprechender Fehlzeiten zur Gefährdung des Arbeitsplatzes führen. Eine weitere Konsequenz ist die drohende Ausgrenzung der befallenen Kinder. Denn bis heute halten viele Menschen Kopfläuse noch immer für eine Folge unhygienischer Verhältnisse. Betroffene Familien werden voreilig als asozial stigmatisiert. Für blinde Eltern bedeutet dies einen erheblichen psychischen Stress und ein Gefühl der Machtlosigkeit.
Sowohl Jugendamt als auch allgemeiner Sozialdienst und Gesundheitsamt können hier nicht helfen. Es wird lediglich auf die ansässige Blindenorganisation hingewiesen oder auf den Kinderarzt. Der Kinderarzt kann aber nur kontrollieren und nicht bei der Behandlung helfen.
Für die Läusebekämpfung selbst gibt es leider kein Patentrezept. Denn die meisten Menschen – erst recht familienfremde Personen – fürchten sich vor der Läusebekämpfung wie der Teufel das Weihwasser.
Zwar kann man bezahlte Assistenz (z.B. ambulante Pflegedienste) damit beauftragen, die erforderliche Arbeit zu tun. Der Stundenlohn hierfür bewegt sich allerdings im zweistelligen Bereich pro Kopf und Stunde – zuzüglich An- und Abfahrt. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Fazit:
Elternassistenz ist erforderlich. Sie sichert blinden Eltern eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ebenso wird damit ein wichtiger Beitrag zur Inklusion geleistet. Denn ein selbstverständliches Dazugehören ist nur möglich durch selbstständiges und selbstbestimmtes Entscheiden und Handeln. Eine Elternassistenz gibt die hierfür erforderlichen Freiräume und Gestaltungsalternativen. Dadurch wechselt die Betrachtungsweise von „was ist Aufgrund meiner behinderungsbedingten Einschränkungen möglich und machbar“ zu „was will ich tun und wie kann ich meinem Kind gute Entwicklungsmöglichkeiten bieten“. Damit auch blinde Eltern einen wirkungsvollen Einfluss nehmen können, ihre Kinder mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in die gesellschaftlichen Bezüge hineinwachsen zu lassen.