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Sport und Freizeit unterwegs

Nur fliegen ist schöner

Im November 2015 flog ich für fast drei Wochen nach Jordanien. Dazu telefonierte ich mit dem Ticketverkäufer meines Vertrauens und besprach alles Nötige. Ich finde mich auf dem Frankfurter Flughafen nicht alleine zurecht. Daher meldete ich den Bedarf einer Assistenz an, die mich zum Flieger begleitet. Im Flugzeug wollte ich einen Sitz am Gang. Zum einen brauche ich keinen Fensterplatz, zum zweiten empfinde ich es leichter mit den Flugbegleitern zu kommunizieren, wenn ich dies nicht über zwei Passagiere hinweg machen muss. Und weiter brauche ich eine Begleitung, die mich In Jordanien am Flieger abholt, durch den Flughafen begleitet, mit mir das Gepäck abholt und mich zur Ankunftshalle bringt. Dort würde ich dann abgeholt werden. Auf dem Rückflug nach Deutschland brauchte ich das gleiche Spiel in umgekehrter Reihenfolge. Ich betonte noch einmal, dass ich keinen Rollstuhl brauche, sondern lediglich eine sehende Begleitung, die mir den Weg zeigte. Der Flug wurde gebucht, das Ticket bezahlt und ich bekam das Ganze per E-Mail bestätigt. Nun konnte es also losgehen.
Ich packte also meinen Koffer, verstaute die Dinge, die ich diesem nicht überlassen wollte in einem Rucksack, fertig. Diesmal verzichtete ich darauf mich zum Flughafen begleiten zu lassen, da es eine direkte Busverbindung gibt. Außerdem habe ich mein Gepäck so zusammengestellt, dass ich damit ohne fremde Hilfe zurechtkomme. Meinen Rollkoffer hatte ich für die linke Hand vorgesehen, auf dem Rücken den Rucksack, und die rechte Hand war dem Blindenstock vorbehalten. Diesen brauche ich, um mir meinen Weg zu ertasten. Wenn ich doch mal eine freie Hand brauche, dann kann ich mir den Stock auch mal unter den Arm klemmen. Jedenfalls solange ich nicht laufe. Schließlich möchte ich keine unliebsamen Bekanntschaften mit Laternenpfählen und so weiter machen. 😊
Eine Hürde ist für mich der Umstieg am Busbahnhof des Flughafens. Mein Bus kommt am Terminal 1 an. Und ich muss zum Terminal 2. Aber bekanntlich sind Menschen oft nett, wenn man sie lässt. Ich habe oft die Erfahrung gemacht, dass es Mitreisende mit gleichem Ziel gibt, denen man sich anschließen kann. Und so war es auch diesmal. So war ich also in der riesigen Ankunftshalle. Ich sprach den nächstbesten Passanten an, um zu erfahren in welchem Bereich ich mich befand. So wusste ich in welche Richtung ich mich bewegen musste. Irgendwann sprach mich ein Mitarbeiter des Flughafens an. Er bot mir an mich zum Check-in zu begleiten, was ich gerne annahm.
Und jetzt wurde es erst mal etwas problematisch. Der Mitarbeiter erklärte mir, dass ich nicht am Gang sitzen dürfte. Blinde würden aus Sicherheitsgründen grundsätzlich am Fenster sitzen. Ich hatte davon noch nie etwas gehört, was ich auch entsprechend äußerte. Es wurde jemand anderes hinzu geholt, der mir erklärte, dass dies Vorschrift sei. Ich erklärte den beiden in ruhigem und sachlichen Ton, dass es viel gefährlicher sei, wenn die Flugbegleitung bei der Geräuschkulisse nicht vernünftig mit dem Blinden kommunizieren könne. Schließlich fallen Gestik und Mimik hier vollständig aus. Und wenn ich erst einmal über zwei Passagiere klettern muss, um zur Toilette zu kommen, wäre dies eine Stolperfalle. Es wurde sich besprochen. Und dann bekam ich meinen gewünschten Sitzplatz.
Die gewünschte Assistenz kam und brachte den schon obligatorischen Rollstuhl mit. Nun, dann konnte ich den auch als Gepäckablage benutzen. 😊 Ich wurde in die Wartelounge gebracht. Die Dame erklärte mir wo ich mich hinwenden soll, wenn ich etwas brauche. Später wurde ich abgeholt. Mit einem Elektroauto ging es dann Richtung Flieger.
In Amman wurde ich von zwei Mitarbeitern abgeholt. Während ich mich noch fragte warum die zu zweit kommen mussten, merkte ich, dass noch eine Rollstuhlfahrerin begleitet werden musste. Es ging nicht auf dem direkten Weg zu den Sicherheitskontrollen, da noch eine weitere Dame mit Assistenzbedarf von einem anderen Flieger abgeholt werden musste. Das kostete uns noch mal gut 20 Minuten. Beide Damen hatten eine Begleitperson dabei. Mit der großen Gruppe waren wir sicher der Hingucker schlechthin. Da ich als Einzige aus der Gruppe ein Visum brauchte, setzte sich einer der Mitarbeiter mit mir ab. Alles Weitere lief reibungslos. Ich hatte mir meinen Koffer mit einem glitzernden Band markiert, damit meine Assistenz ihn unter den vielen Gepäckstücken der Mitreisenden wiederfinden konnte. Eine weitere Alternative wäre den Koffer zuhause zu fotografieren. Bei Bedarf kann ich dann das Foto auf meinem Smartphone zeigen.

Auf dem Rückflug hatte ich wieder die Diskussion mit dem Rollstuhl zu führen. Irgendwo haben sich wohl alle Flughäfen dieser Welt darauf verschworen Menschen mit Behinderung in einen Rollstuhl zu setzen. Da mein Arabisch längst nicht so gut ist wie mein Deutsch, ist es jedes Mal eine Herausforderung den Mitarbeitern klarzumachen, dass ich mich definitiv nicht in diesen Rollstuhl setzen werde. Der Mann verlegte sich auf das Bitten. So nach dem Motto: „Höre auf Deinen großen Bruder“. Keine Chance. Er hat irgendwann selbst eingesehen, dass es zwecklos ist. Ich kann manchmal ziemlich stur sein. 😊 Und wenn ich nicht in einem Rollstuhl sitzen möchte, dann möchte ich, dass man das respektiert. Das gehört für mich zu einem selbstbestimmten Leben.
Dafür gab es keine Diskussion ob Gang oder Fenster. Besonders toll fand ich, dass mir die Sicherheitsmaßnahmen separat gezeigt wurden. Auch wurde mir beim Essen das Tablett erklärt und alles andere. Zwischendurch kam auch mal jemand und fragte nach ob ich noch etwas brauche. Ich erwähne das, weil das nicht selbstverständlich ist. Ich habe auch schon anderes erlebt.

Sommer 2007. Mein Sohn war sechs und meine Tochter fast acht Jahre, als ich zum ersten Mal mit beiden Kindern nach Jordanien flog. Ich hatte die begleitende Assistenz bei der Buchung angefordert. Wir wurden wie vereinbart am Check-in abgeholt und wie geplant zum Flieger begleitet. Anschließend kam der Kabinenchef zu mir, und erklärte mir, dass er uns aus Sicherheitsgründen gar nicht mitnehmen dürfe. Denn ich könnte meine Kinder nicht begleiten. Als Alternative zum sofortigen Ausstieg ließ er mich ein Formular unterschreiben, dass es sich um unbegleitete Kinder handelte. Damals fehlte mir die Erfahrung, um dem etwas entgegenzusetzen. Also unterschrieb ich. Ich hatte es so verstanden, dass man dann auch ein Auge auf uns haben würde. Dem war aber nicht so. Auch nicht, als mein Sohn Angst bekam. Die Folge war eine ordentliche Beschwerde. Bisher die einzige von meiner Seite.

Zum obligatorischen Rollstuhl fällt mir noch eine kleine Geschichte ein. Meine Kinder und ich waren gerade aus dem Urlaub gekommen. Nach der Landung am Frankfurter Flughafen wurden wir von einer Dame abgeholt, die mir ebenfalls den Rollstuhl anbot. Ich wollte lieber laufen. Meine Kinder fragten, ob sie sich mal reinsetzen dürften. Die Dame erlaubte es ihnen. Mein nein wurde von allen Seiten ignoriert. Also setzte sich einer rein, während der andere schob. Doch wurde dies auf die Dauer etwas langweilig. Und beide Kinder hatten nach dem langen Flug Bewegungsdrang. Also probierten sie aus was das Teil hergab. Geschwindigkeit, Kurven, Bremsen. Hauptsache Action. Und auf dem glatten Boden funktioniert das nun mal erschreckend gut. Unsere Begleiterin sah sehr schnell ein, dass das keine gute Idee mehr war.
Wenn ich einen Flug buche, dann sage ich dazu, dass ich keinen Rollstuhl möchte. Ich sage was ich brauche. Denn schließlich bin ich die Expertin für meine Behinderung. Und ich wünsche mir, dass meine Bedürfnisse, die ich klar geäußert habe, berücksichtigt werden. Im Marketing heißt es: Der Kunde ist König. Warum bitte soll das für Menschen mit Behinderung nicht ebenso gelten?

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Allgemein Alltag blinde Eltern

Blinde Eltern, sehende Kinder, Teil 1 – die ersten Jahre

In den ersten 9 Monaten brauchte ich nur wenig sehende Hilfe im Alltag. Ich hatte eine richtig tolle nachsorgende Hebamme, die mir die Handgriffe und Tricks zeigte, die bei der Säuglingspflege wichtig sind. Dies passierte in meiner vertrauten Umgebung, so dass ich all das Erlernte direkt umsetzen konnte. Außerdem sorgte sie dafür, dass ihre Patienten Kontakt zueinander hatten, wenn sie das wollten. Das war eine große Hilfe für uns alle. Gerade während der ersten Jahre.
Nachdem sich unser Alltag eingespielt hatte kam ich sehr gut zurecht. In meiner Wohnung kannte ich mich aus. Und wo man ein Baby ablegt, da bleibt es liegen bis man es wieder abholt. Jedenfalls in den ersten Monaten.
Die erste Veränderung kam, als meine Tochter begann sich mehr zu bewegen und sich zu drehen. Ab da habe ich sie beispielsweise nur noch auf dem Boden gewickelt. So war ein Herunterfallen ausgeschlossen. Außerdem hatte ich immer eine Hand am Kind. So hatte ich Windel, Kind und Platz im Griff. Vor dem Wickeln oder Umziehen habe ich mir mein Aktionsfeld vorbereitet, so dass ich nicht zwischendurch irgendwo irgendwas holen brauchte.
Wenn ich mit meinem Baby unterwegs war, gebrauchte ich ein Tragetuch, welches ich mir so band, dass meine Tochter direkt vor meinem Bauch war. Anfangs platzierte ich sie so, dass sie mit dem Gesicht zu mir lag. Später, als die Wachfasen länger wurden, trug ich sie mit dem Gesicht nach vorne vor mir her. Das war für sie wie Fernsehen. Auf diese Weise konnte ich auch das Problem mit den visuellen Eindrücken und dem Aufbau von Blickkontakt lösen. Da sie ein sehr kommunikatives Baby war, war das für mich sehr entspannend. Während andere Babys im Kinderwagen aus Langeweile quengelten, betrachtete meine Tochter die Umgebung und alles und jeden, der sich bewegte.
Als meine Tochter 5 Monate alt war, meldete ich uns in einer Mutterkindgruppe an. Der Schwerpunkt lag auf gemeinsames Singen, Spielen und Erfahrungsaustausch. Außerdem besuchte ich gemeinsam mit einer Freundin einen freien Babytreff. Hier half man mir auch mal beim Füttern mit dem Löffel, da das anfangs noch nicht so recht klappen wollte. Meine Tochter vertrat lange Zeit den Standpunkt, dass ich nun mal die Brust sei und verweigerte alles andere, was ich ihr anbot. Und da ich den Standpunkt vertrete, dass Essen Freude machen sollte, akzeptierte ich das erst einmal so.
Ich achtete darauf, dass wir viel unter andere Eltern und Kinder kamen. Da meine Tochter auf Action stand, war sie dadurch ausgeglichener. Für mich war es der Lösungsweg, um ihr Dinge wie Gestik und Mimik näher zu bringen.
Schwierig wurde es erst, als sie das Laufen erlernte, und anfing draußen die Welt zu entdecken. Wir wohnten damals in einer Gegend, in welcher die Sandkisten und Wiesen schon mal Hundehaufen oder Glasscherben enthalten konnten. Freies Spielen auf dem Spielplatz war daher nur mit Hilfe einer sehenden Begleitung möglich.
Fragen, Telefonate usw. Ergebnis war, dass ich auf dem Sozialamt einen Antrag auf Assistenz gestellt habe. Man prüfte unsere finanzielle Situation, um mir nach einiger Zeit mitzuteilen, dass uns keine Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Auch von anderen Stellen gab es keine Hilfe, allenfalls einen Verweis auf den ansässigen Blindenverein oder das Blindengeld. Wenn ich also eine Hilfe brauchte, dann war dies mit viel Organisation, viel Bitten oder selbst zahlen verbunden. Kurz gesagt, es musste eine kreative Lösung her.
Mein Mann, der etwas mehr sieht als ich, konnte solche Aufgaben schon mal übernehmen. Eine andere Lösung war sich mit Freunden zu verabreden, deren Kinder im Alter meiner Tochter waren. Einmal in der Woche besuchten wir meine Eltern und Geschwister, die gern mit meiner Tochter draußen waren.
Meine Elternzeit endete, als mein Kind ein Jahr alt wurde. Wir gaben Sie zu einer Tagesmutter, während ich wieder arbeiten ging. Die Kosten trugen wir selbst. Diese Tagesmutter betreute meist vier Tageskinder im Alter von ein bis zwei Jahren. Mit diesen war sie viel draußen, einkaufen usw. Wir sahen es als Krabbelstube mit einem erhöhten Betreuungsschlüssel an.
Da es damals weder eine Anlaufstelle für blinde Eltern, noch eine Möglichkeit gab sich auszutauschen, wusste ich auch nicht, dass es für Kinder behinderter Eltern eine Frühförderung gibt. Diese würde dem Kind in meinem Fall die Dinge vermitteln, die ich nicht sehe. Ich kann keinem sehenden Kleinkind Farben benennen, da ich diese nicht sehe. Daher sprach ich das Thema bei unserer Tagesmutter an, damit sie darauf achtete, dass meine Tochter keine Defizite aufwies.
Mein Sohn wurde geboren, als meine Tochter 17 Monate alt war. Ich ging erneut in Elternzeit. Mein Mann und ich entschieden uns dafür unsere Tochter weiter zur Tagesmutter gehen zu lassen, da diese ihr mehr Förderung bieten konnte, und sie sich dort sehr wohl fühlte.
Zum ersten Mal bekam ich den Assistenzbedarf richtig zu spüren, als mein Sohn ein halbes Jahr alt war, und meine Tochter zwei Jahre. Zu dem Zeitpunkt hatte unsere Tagesmutter einen dreiwöchigen Urlaub während der Sommerferien genommen. Meine Freundin, welche Kinder im Alter meiner beiden hatte, zog weg, so dass wir uns nicht mehr so oft verabreden konnten, und Aktivitäten für Eltern mit kleinen Kindern waren mir nicht bekannt. Zuhause mit einem Baby und einem Kleinkind, welches so gerne auf den Spielplatz wollte, und nicht durfte. Und dass weil die blinde Mutter nicht verantworten wollte, dass ihr Kind genüsslich an einer Glasscherbe des Sandkastens lutschte. Das war ein ganz schreckliches Gefühl für mich.
Zeitweise bezahlte ich eine Schülerin aus der Nachbarschaft dafür, dass sie mit meiner Tochter auf den nahegelegenen Spielplatz ging. Irgendwann machte mich eine Bekannte auf ein Projekt aufmerksam, wo an drei Tagen in der Woche zwei oder drei Stunden lang Aufsicht auf einem Spielplatz in Frankfurt Bockenheim gemacht wurde. Hier konnte man Kleinkinder zum Spielen abgeben. Es war wohl für Eltern gedacht, die eben mal schnell ohne Kinder einkaufen oder Termine wahrnehmen wollten. Und für mich kam das wie gerufen. Ich konnte mit meinen Kindern ganz entspannt auf den Spielplatz und hatte jemanden, der für mich schaute.
Im Herbst 2001 stellten wir einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tagesmutter, der bewilligt wurde. Warum weiß ich bis heute nicht. Auch ist mir unverständlich, dass mir die Tagesmutter bewilligt wurde, die ein Vielfaches mehr kostete als eine Honorarkraft, welche mir zuhause hätte zur Hand gehen können. Zeitgleich hätte ich einen Platz in einer Kindertagesstätte haben können, der ebenfalls weniger gekostet hätte als die Tagesmutter. Aber der wurde nicht bewilligt, da ich nicht arbeitete, und meine Tochter unter drei Jahre alt war.
Als mein Sohn ein Jahr alt wurde, ging auch er an zwei Vormittagen zur Tagesmutter. Ich nutzte die Zeit meist, um mit meiner Tochter einen Minikindergarten zu besuchen, in welchem auch geturnt und gebastelt wurde. Und zwar ohne aktive Mitarbeit der Eltern, wie es sonst in Kleinkindergruppen üblich ist. Auf diese Weise hatte ich eine Aktivität, die ich problemlos mit ihr machen konnte.
Meine Tochter besuchte die Tagesmutter etwa eineinhalb Jahre lang. Danach zogen wir von Frankfurt weg. Sie hat in dieser Zeit vieles gelernt, was ich ihr nicht hätte beibringen können. Ganz wichtig war mir die Verkehrserziehung. Sie hat gelernt wohin sie schauen musste, wenn sie eine Ampel überqueren wollte. Und sie hat einen ganz normalen Umgang in einer visuell orientierten Gesellschaft gelernt.

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Allgemein Alltag blinde Eltern

Erklärungen zum Thema Elternassistenz

Blinde Eltern sind in manchen Situationen auf die Hilfe sehender Mitmenschen angewiesen.  Art und Häufigkeit der Hilfeleistung sind beispielsweise abhängig von:
– Alter der Kinder.
– Persönliche Lebenssituation.
– Soziales Umfeld.
Fast in allen Familien gibt es Spannungen zwischen den Generationen. Diese entstehen durch die erlebten Erfahrungen und den unterschiedlichen Schlüssen, die von den Beteiligten daraus gezogen werden. Blinde Eltern erfahren solche Gegebenheiten häufig als bevormundend. Denn die Hilfeleistungen der Eltern blinder Eltern werden als bestimmend erlebt und auch als Eingriff in die eigenen Vorstellungen von Erziehung und Familienleben. Dankbarkeitserwartungen auf der einen und Schuldgefühle auf der anderen Seite belasten die Beziehungen weiter und machen einen selbstbestimmten und sicheren Umgang nahezu unmöglich.
Der Ausweg aus dieser Situation ist durch die „Elternassistenz“ gegeben. Sie fasst die erforderlichen Hilfestellungen zusammen, die blinde Eltern bzw. Elternteile benötigen, um
– auch in der Elternrolle selbstbestimmt zu sein und ihr Familienleben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten;
– ihre Kinder vor Ausgrenzung zu schützen;
– bei benötigter Hilfe nicht als Bittsteller gegenüber Behörden und Ämtern auftreten zu müssen.

Hier nur einige Beispiele …

1 Im Baby und Kleinkindbereich
Im Allgemeinen kann ein blindes Elternteil ein Baby ohne fremde Hilfe versorgen, Arztbesuche wahrnehmen oder spazieren gehen. Hierzu müssen entsprechende Voraussetzungen gegeben sein. Dazu gehört ein bekanntes Umfeld, wie z. B. die eigene Wohnung, bekannte Wegstrecken und gute Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Barrierefreiheit). Ist diese Anbindung nicht vorhanden, werden häufiger Hilfen benötigt (z.B. durch selbstorganisierte Autofahrten).
Solange ein Baby noch nicht krabbelt, bleibt es da liegen wo man es abgelegt hat. Für blinde Eltern ist es somit kein Problem, ein Baby zu wickeln, Babynahrung zuzubereiten oder es umzuziehen, solange dies in der gewohnten Umgebung geschieht. Ansonsten ist Hilfe nötig, um die fremde Umgebung kennen zu lernen bzw. bei der Orientierung zu unterstützen.
Das Fortbewegen mit Baby im Kinderwagen ist ziemlich schwierig. Denn ein blinder Mensch kann nicht wahrnehmen, was vor dem Kinderwagen ist. Deshalb muss der Kinderwagen hinterher gezogen werden. Das ist aber bei längeren Strecken sehr anstrengend. Die meisten blinden Eltern tragen deshalb ihr Baby im Tragetuch bzw. mit einer Bauch – oder Rückentrage am Körper. Um auch hin und wieder entspannt mit dem Baby im Kinderwagen spazieren zu gehen, ist eine sehende Hilfe unerlässlich.
Richtig spannend wird es dann, wenn die Kinder laufen lernen und anfangen, auch draußen die Welt entdecken zu wollen. Während sehende Eltern das Geschehen optisch verfolgen, ist ein blindes Elternteil hier auf Hilfe angewiesen. Denn die Beaufsichtigung eines Kleinkinds im Freien ist schwierig und in unbekanntem Gelände fast unmöglich. Dabei geht es nicht unbedingt darum zu ermitteln, wo sich das Kind gegenwärtig aufhält, sondern eher darum, ob es möglicherweise gerade etwas Gefährliches in den Mund nimmt. Als blindes Elternteil kann ich nicht aus der Ferne ausmachen, ob mein Kind gerade einen Hundehaufen, eine Glasscherbe oder einen Kieselstein untersucht.
Kinder wachsen in die Behinderung der Eltern hinein und können recht bald damit ganz normal umgehen.
Das wird in der Phase des Sprechen Lernens besonders deutlich. Während ein Kind sehender Eltern einen Gegenstand nur anzuschauen braucht, bekommt es erklärt wie dieser Gegenstand genannt wird. Bei Kindern blinder Eltern erfolgt diese Reaktion nicht. Diese Kinder lernen rasch, dass ihnen der Gegenstand erst dann erklärt/benannt wird, wenn sie ihn dem blinden Elternteil beispielsweise in die Hand geben. Blickkontakt, Gestik und Mimik spielen in der Kommunikation zwischen Kind und blindem Elternteil keine oder nur eine untergeordnete Rolle, während Sprache und Körperkontakt ganz wesentlich sind. Daher lernen Kinder blinder Eltern früher, sich verbal zu artikulieren; aus dem Bedürfnis heraus sich ihren Eltern mitzuteilen und richtig verstanden zu werden.

2 Kindergarten und Vorschulalter
Kommt ein Kind in den Kindergarten, so bringt das für Eltern und Kind einige Veränderungen mit sich. Diese dürfen aber nicht durch die Behinderung der Eltern bestimmt werden.
Bilderbücher, Basteln usw. gewinnen immer mehr an Bedeutung. Und hier stoßen blinde Eltern oft an ihre Grenzen. Auch gibt es meistens das Lieblingsbilderbuch nicht in Braille, so dass es in der Regel kostenpflichtig von einer sehenden Hilfe übertragen werden muss. Ein spontanes Schmökern in der Kinderabteilung der ansässigen Stadtbücherei ist ohne fremde Hilfe ausgeschlossen.
Besonders beliebt in den Kindereinrichtungen sind Bastelnachmittage. Eltern und Kinder sollen gemeinsam mit den Erziehern für Ostern, Weihnachten oder andere Anlässe basteln. Da viele Bastelarbeiten optisch ausgelegt sind, ist eine sehende Hilfe nötig, damit die Beziehung zu Erziehern und anderen Eltern nicht zu stark strapaziert wird.
Informationen an die Elternschaft werden entweder per Elternbrief oder per Aushang am schwarzen Brett weitergegeben. Kindergärten handhaben dies völlig unterschiedlich. Und ebenso unterschiedlich ist die Bereitschaft, blinden Eltern solche Informationen per E-Mail zukommen zu lassen oder beim Bringen oder Abholen des Kindes diese kurz mitzuteilen. Die Erfahrung zeigt auch hier, dass eine sehende Hilfe unerlässlich ist, um in regelmäßigen Abständen nach Info-Aushängen, anstehenden Terminen, Bekanntgabe kurzfristiger Schließungszeiten usw. zu schauen.
Auch gewinnen im Kindergartenalter Ausflüge immer mehr an Bedeutung. Wie z.B. Schwimmbad, Indor-Spielplatz, rodeln oder Kirmes. Für ein blindes Elternteil ist es sehr schwer bis unmöglich, ein Kind im Kindergarten- oder Vorschulalter bei solchen Unternehmungen zu betreuen. Denn das Gelände dort ist fast immer unbekannt/“unüberschaubar“ und die starke Geräuschkulisse ist eine weitere fast unüberwindbare Hürde, sein Kind ohne Risiko beaufsichtigen zu können oder auch nur wieder zu finden. Auch hier wird die Wichtigkeit sehender Unterstützung sehr deutlich.
Das Sprichwort sagt: „Kleider machen Leute“. Damit ein Kind nicht ausgegrenzt wird, müssen Kleidungsstücke regelmäßig optisch kontrolliert werden. Blinde Menschen können zwar ertasten, ob die Bekleidung ihrer Kinder in Ordnung ist, nicht aber eine Verschmutzung. Ob möglicherweise noch Flecken in der Kleidung sind, die beim Waschen nicht heraus gingen oder die Kleidungsstücke verwaschen und abgenutzt aussehen, können blinde Eltern nicht beurteilen. Ein Kind in diesem Alter sieht solche Dinge in der Regel noch nicht; selbst wenn man es danach fragt. Denn deren Urteil entspricht hier noch längst nicht dem, was unter Erwachsenen als angemessen und in Ordnung gilt.

3 Schulkinder
Sowohl herkömmliche Schulen als auch Ganztagsklassen kommen nicht ohne aktive Mitarbeit der Eltern aus. Zwar wird von Lehrerseite erklärt, dass die Kinder an das selbständige Arbeiten und erledigen ihrer Hausaufgaben herangeführt werden sollen, jedoch mit dem Hinweis, auch die Eltern haben dabei Verpflichtungen zu übernehmen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Schulmaterialien vollständig sind, die Hausaufgaben zumindest überwacht und regelmäßig die Mitteilungen aus der Elternmappe durchgesehen werden sowie die Schultasche hin und wieder in Ordnung zu bringen ist. Alles Dinge, die allein nur äußerst mühsam bis gar nicht machbar sind.
Lesen üben mit einem Leseanfänger ist auch für ein sehendes Elternteil recht zeitaufwändig. Erst recht, wenn das Kind selbst Schwierigkeiten damit hat. Es ist schwer zu erfassen, ob das Kind rät, einen Text auswendig hersagt oder an einer bestimmten Stelle einfach nur hängt. Hort oder Schülerladen können das in der Regel personell nicht leisten. Deshalb ist auch hier eine sehende Hilfe unverzichtbar. Das gleiche gilt für die regelmäßige Kontrolle des Schriftbilds. Dies ist nur auf optischem Wege möglich.
Lehrer und Erzieher weisen zu Beginn eines Schuljahres darauf hin, dass Kinderbekleidung möglichst mit einem Namen versehen werden soll, da Kinder oft ihre Sachen irgendwo ablegen und es anschließend einfach vergessen. Nun, hier sind blinde Eltern oft ebenso nachlässig wie nicht blinde Eltern. Erschwerend kommt noch dazu, jemanden zu finden, der einem diese Arbeit abnimmt. Spannend wird es dann, wenn man als blindes Elternteil mit seinem Kind verlorene Kleidungsstücke auf dem Schulgelände suchen soll. Ohne sehende Hilfe ist dieses Unterfangen oftmals sehr zweifelhaft und frustrierend obendrein.
In vielen Schulen werden aufgefundene Kleidungsstücke usw. zentral gesammelt. Dort kann man dann in einem großen Karton nach vermissten Gegenständen wühlen. Auch das ist ohne sehende Hilfe eine langwierige und entmutigende Angelegenheit. Und erst recht auch dann, wenn man ein ganz normales Kind hat. Also eines, das Ordnung nicht gerade zu seinen liebsten Freunden zählt.

4 Altersübergreifendes
Gerade wenn es darum geht, Gegenden mit starker Geräuschkulisse und/oder schlechter Verkehrsanbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besuchen zu wollen/zu müssen, ist man regelmäßig auf ein Auto und eine sehende Begleitung angewiesen. Denn man will und muss schließlich auch als blinde Eltern der Aufsichtspflicht nachkommen.
Kinder, deren Eltern stets mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, nehmen ihre Umwelt völlig anders wahr. Sie sind sehr früh in der Lage, sich im öffentlichen Nahverkehr zu orientieren, Fahrpläne zu lesen und zu lernen, welche grundsätzlichen Regeln beachtet werden sollen, bevor man in einen ankommenden Bus oder Zug einsteigt. Es ist nicht selbstverständlich, dass ein Kind im Alter von vier Jahren den Busfahrer fragt, welcher Bus das gerade ist. Auch bin ich der festen Überzeugung, dass Kinder blinder Eltern, denen nur selten ein Auto zur Verfügung steht, schneller die Regeln der Verkehrserziehung verstehen/beherrschen. Dafür fallen ihnen aber alle Themen rund ums Auto schwerer.
Manche Ärzte oder Therapien liegen so ungünstig, dass diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer oder gar nicht erreichbar sind. Für Kinder, welche regelmäßig eine Therapie besuchen müssen, wird es dann richtig stressig. Denn Krankenkassen übernehmen die Kosten für Autofahrten zu beispielsweise Psychotherapie oder Logopädie usw. nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich Dialyse- und Leukämiepatienten. Will man also sein Kind vor und nach der Therapiestunde nicht dem zeitaufwändigen Bring- und Abholstress aussetzen, muss man die Kosten selber tragen.

5 Beispiele
Ein Beispiel für dringenden Unterstützungsbedarf möchte ich wie folgt veranschaulichen:
Es sind die Kopfläuse, die inzwischen häufig von den Kindertagesstätten und Schulen mit nach Hause gebracht werden. In der Kita hängt dann meist ein Zettel an der Pinnwand oder an der Außentür, auf dem zu lesen steht: „Wir haben Läuse im Haus“.
Sowohl ausgewachsene Kopfläuse als auch Nissen sind so gut wie gar nicht fühlbar. Erst recht nicht bei dickerer Haarstruktur oder Locken. Ein blindes Elternteil ist somit nicht in der Lage, diese durch ertasten wahrzunehmen. In den Kindertagesstätten ist es den Erziehern und auch den Lehrern in den Schulen untersagt, Reihenuntersuchungen durchzuführen, um die von Kopfläusen befallenen Kinder heimzuschicken. Eine Erzieherin darf beispielsweise ein Kind nur dann untersuchen, wenn es sich verdächtig oft juckt oder eine Kopflaus sozusagen sichtbar aus den Haaren fällt. Dann werden die Eltern informiert, müssen ihr Kind abholen und entsprechend behandeln.
Die Behandlung kann ein blindes Elternteil selbst durchführen, die Kontrolle jedoch nicht. Blinde Eltern stehen diesem Problem meist hilflos gegenüber. Bevor ein blindes Elternteil merkt, dass sich Kopfläuse eingenistet haben, ist meist schon ein Großteil der Familie befallen. Dies wiederum bedeutet, dass nicht nur sämtliche Textilien usw. im Haushalt zu reinigen sind, sondern auch die Läusebekämpfung für mehrere Familienmitglieder zu organisieren ist.
Bei berufstätigen Eltern kann diese Situation nicht nur Verdienstausfall bedeuten, sondern auch noch wegen entsprechender Fehlzeiten zur Gefährdung des Arbeitsplatzes führen. Eine weitere Konsequenz ist die drohende Ausgrenzung der befallenen Kinder. Denn bis heute halten viele Menschen Kopfläuse noch immer für eine Folge unhygienischer Verhältnisse. Betroffene Familien werden voreilig als asozial stigmatisiert. Für blinde Eltern bedeutet dies einen erheblichen psychischen Stress und ein Gefühl der Machtlosigkeit.
Sowohl Jugendamt als auch allgemeiner Sozialdienst und Gesundheitsamt können hier nicht helfen. Es wird lediglich auf die ansässige Blindenorganisation hingewiesen oder auf den Kinderarzt. Der Kinderarzt kann aber nur kontrollieren und nicht bei der Behandlung helfen.
Für die Läusebekämpfung selbst gibt es leider kein Patentrezept. Denn die meisten Menschen – erst recht familienfremde Personen – fürchten sich vor der Läusebekämpfung wie der Teufel das Weihwasser.
Zwar kann man bezahlte Assistenz (z.B. ambulante Pflegedienste) damit beauftragen, die erforderliche Arbeit zu tun. Der Stundenlohn hierfür bewegt sich allerdings im zweistelligen Bereich pro Kopf und Stunde – zuzüglich An- und Abfahrt. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Fazit:
Elternassistenz ist erforderlich. Sie sichert blinden Eltern eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ebenso wird damit ein wichtiger Beitrag zur Inklusion geleistet. Denn ein selbstverständliches Dazugehören ist nur möglich durch selbstständiges und selbstbestimmtes Entscheiden und Handeln. Eine Elternassistenz gibt die hierfür erforderlichen Freiräume und Gestaltungsalternativen. Dadurch wechselt die Betrachtungsweise von „was ist Aufgrund meiner behinderungsbedingten Einschränkungen möglich und machbar“ zu „was will ich tun und wie kann ich meinem Kind gute Entwicklungsmöglichkeiten bieten“. Damit auch blinde Eltern einen wirkungsvollen Einfluss nehmen können, ihre Kinder mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in die gesellschaftlichen Bezüge hineinwachsen zu lassen.