Über meine ersten Jahre in Deutschland hatte ich bereits geschrieben. Heute geht es um meine ersten Schuljahre.
Ich war inzwischen sieben Jahre alt, als sich die Frage nach der Schule stellte. Ich war mit sechs Jahren in einen Kindergarten gekommen, der ein blindes Kind aufnehmen wollte. Hier hatte ich durch den täglichen Kontakt mit anderen Kindern ausreichend Deutsch gelernt, um mich ganz normal unterhalten zu können. Außerhalb des Kindergartens wurde nach wie vor arabisch gesprochen.
Meine Eltern wussten damals nicht, dass es spezielle Schulen für blinde Kinder gibt. Irgendwer hatte ihnen gesagt, dass es so etwas in Frankfurt gäbe. Und so wurde ich dort angemeldet. Meine Eltern und ich wussten lange Zeit nicht, dass es sich um eine Schule für Sehbehinderte und nicht für Blinde handelte.
Zur Erklärung. Als gesetzlich blind gilt man, wenn man auf dem besseren Auge höchstens über 2 % Restsehvermögen verfügt. Bis 5 % spricht man von hochgradiger Sehbehinderung. Und ab da nur noch von Sehbehinderung.