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Kreuzfahrtanbieter diskriminiert blinde Fahrgäste

Viele Reiseanbieter knüpfen die Mitnahme von Menschen mit Behinderung an Bedingungen, die diese auf dieselbe Stufe wie minderjährige Kinder stellen. Hier mein Erfahrungsbericht.

In diesem Jahr wollten wir eine andere Form von Urlaub ausprobieren, nämlich eine Woche Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer. Der Anbieter Costa Cruises wirbt damit, dass blinde Menschen mit dem Merkzeichen B eine Begleitperson kostenlos mitnehmen dürfen. Für diese Begleitung entstehen lediglich die Transfer- und flugkosten. Entsprechend wurden wir an der Hotline von einem Mitarbeiter beraten. Wir buchten für uns Erwachsene mit jeweils einem Kind als Begleitperson. Die Kinder waren zum Zeitpunkt siebzehneinhalb und fast 19 Jahre alt.
Vier Tage später kam die Ernüchterung. Unser Sohn wurde nicht als Begleitperson akzeptiert, da er noch nicht volljährig ist. Der Reiseanbieter verlangte von uns eine volljährige Begleitperson für jeden Blinden mitzunehmen, oder die Reise zu verschieben, bis unser Sohn volljährig sein wird.
Ich habe über einen Zeitraum von einer Woche mehrere E-Mails geschrieben, um die Mitarbeiter zum Umdenken zu bewegen. Danach habe ich die Reise storniert.
Costa Cruises verlangt für blinde, gehörlose und gehbehinderte Reisende eine volljährige und gesunde Begleitperson. Diese muss mit dem behinderten Gast gemeinsam in einer barrierefreien Kabine reisen. Der Anbieter begründet das wie folgt: Im Fall einer medizinischen Notausschiffung muss die Begleitperson in der Lage sein für den behinderten Reisenden die entsprechenden Dokumente zu unterzeichnen. Hier ein Einblick in die Reisebedingungen für Menschen mit Behinderung bei
Costa Cruises.

Welche Hilfe brauchen mein Mann und ich?

  • Hilfe beim Erlernen neuer Wegstrecken
  • Hilfe beim Zusammenstellen der Mahlzeit auf einem Büfett.
  • Hilfe beim Lesen von Aushängen.
  • Hilfe bei der Orientierung auf neuen Wegstrecken.

Bei diesen Aufgaben handelt die Begleitperson nach meinen Anweisungen. Sie trägt also keinerlei Verantwortung, die eine Volljährigkeit voraussetzt.
Meine Kinder mussten bisher noch nie Dokumente für meinen Mann und mich unterschreiben. Dürfen sie auch nicht. Es sei denn, sie haben eine entsprechende Vollmacht von uns. Ich brauche weder eine Betreuung, noch eine Pflegekraft. Ich brauche lediglich hin und wieder jemanden, der mir quasi ein Auge leiht.

Blinde werden diskriminiert.

Bei mir sind es nur die Augen, die nicht funktionieren. Ich weiß was ich kann, und wo meine Grenzen sind. Ich habe eine sichtbare Sinnesbehinderung, daher empfinde ich es als Diskriminierung, wenn mich der Reiseanbieter auf dieselbe Stufe stellt, wie ein minderjähriges Kind. Bei Senioren wird doch auch nicht gefragt, ob diese körperlich in guter Verfassung sind. Und was ist mit Passagieren, die ihre Erkrankung nicht angeben? Was ist mit Passagieren, die aufgrund von Alkohol- oder dem Einfluss von Medikamenten stehen?

Was ich gern möchte

Ich möchte gern an die Öffentlichkeit bringen, dass dieser Reiseanbieter zwar damit wirbt Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson zu gewähren, jedoch diese quasi entmündigt. Inklusion sieht anders aus.
Doch nicht nur Costa Cruises legt ein solches Verhalten an den Tag. Auch Der Anbieter TUI Cruises verbietet unserem Personenkreis das Tendern. Das heißt, dass blinde, gehörlose und körperlich eingeschränkte Passagiere an Bord bleiben müssen, wenn an kleineren Häfen angelegt wird, und der Umstieg auf kleinere Boote erforderlich ist. Hier kann man die Bedingungen zum
Landgang für Menschen mit Behinderung nachlesen. Auch hier besteht der Anbieter auf eine volljährige Begleitperson in der barrierefreien Kabine. Trotz mehrfacher Versuche den Anbieter zum Umdenken zu bewegen erweist auch er sich als hartnäckig lernresistent.

Von lydiaswelt

Ich bin blinde Mutter von zwei Kindern. Beiträge aus meinem Alltag und dem meiner Gastautoren finden hier eine Plattform.

22 Antworten auf „Kreuzfahrtanbieter diskriminiert blinde Fahrgäste“

Unglaublich! Die erwarten eine volljährige Begleitperson, die zudem auch noch in derselben Kabine nächtigen soll!? Was wäre, wenn ihr ganz normal für 2+2 gebucht hättet? Würden sie euch an Land lassen, da ihr ja keine volljährigen „Augen“ dabei hättet?

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Ich weiß, wir haben darüber schon einmal diskutiert, ich finde sehr, sehr mutig, was du hier tust/schreibst, denn in Wirklichkeit ist es sicher massiv an der Grenze an übler Nachrede, denn dein Sohn wurde nicht mitgenommen, gratis, weil er dafür ein Faktum nicht erfüllt: Volljährigkeit.
Es wäre schließlich auch keine Diskriminierung, wenn unsere Kinder anstelle von uns nicht Autofahren dürfen, schließlich sind sie ja noch nicht 18…
Die Diskriminierung sehe ich da wirklich absolut nicht, beziehungsweise würde ich mich wirklich gut erkundigen, ob du hier nicht in übler Nachrede endest.

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Du hast vollkommen Recht. Wenn Passagiere sturz betrunken sind, werden sie nicht entmündigt. Wenn sie Krankheiten verschweigen ebenfalls nicht. Wenn Jemand mit Gibsarm oder Gibsbein an Bord ist, wird er wie ein „vollwertiger Mensch“ behandelt. Aber hat mann eine Behinderung ist man automatisch unfähig selbst zu entscheiden. Es ist noch ein langer Weg bis unsere Gesellschaft den Schritt vom denken zum nachdenken schaffen wird.

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Wäre es seitens des Kreuzfahrtanbieters möglich gewesen, die Reise auch ohne Begleitperson anzutreten? Oder muss man eine Begleitperson mitnehmen?

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Da möchte ich gerne widersprechen. Auf den Hurtigruten (original Postschiffreise) war meine Sehbehinderung (fast blind) kein Problem. Ich reiste ganz alleine in einer normalen Kabine und habe auch nicht auf Landausflüge verzichtet.

OK beim Check-in gab’s dann schon mal eine heftige Diskussion. Allerdings hatte die Mitarbeiterin nicht damit gerechnet, dass ich mich mit ihr in Landessprache unterhalten kann und das ganze endete mit einer Entschuldigung und einem Upgrade für mich 🙂

Die Reise an sich verlief ohne jegliche Probleme und der Unterstützungsbedarf war erwartungsgemäss = 0. Mir wurde zwar seitens der Crew immer wieder Hilfe angeboten, diese konnte ich aber dankend ablehnen.

Einige Mitreisende haben natürlich mitgekriegt, was da beim Check-in abgelaufen ist und haben die Crew (und auch mich) darauf angesprochen. Ich denke die gegenseitigen Feedbacks haben allen gut getan und aufgezeigt dass Probleme auch nur in den Köpfen bestehen können.

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Ich freue mich, das Du einen Reiseanbieter hattest, der damit kein Problem hat. Die meisten Anbieter haben das, was ich geschildert habe, in ihren AGBs stehen.

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Aber wo steht denn, dass man unbedingt eine Begleitperson mitnehmen muss? Ich habe nichts davon in den Bedingungen gefunden… Dein Link der das angeblich belegen soll führt zu keiner Seite. Es heißt nur, Seite wurde nicht gefunden…

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Ich Reise sehr oft mit Blinden. Fast immer mit Costa Kreuzfahrten. Ich finde es sehr großzügig, daß die Begleitperson gratis mitfahren darf. Wenn ich als Begleiter in der Kabine des Blinden sein muss, so kann ich diese Maßnahme der Reederei gut verstehen und auch gut akzeptieren. Und wenn das Alter des Begleiters an die Volljährigkeit geknüpft ist, so kann ich auch dafür dem Kreuzfahrtunternehmen keinen Vorwurf machen. Erinnern sie sich an das Unglück mit der „Costa Concordia“. Was wäre, wenn….(Fersicherungsstreit vorprogrammiert!!!).

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Das sehe ich als blinde Frau mit blindem Ehemann ein bisschen anders. Ich habe ein Recht darauf selbst zu bestimmen mit wem ich meine Kabine teile. Ebenso bin ich für mich selbst verantwortlich, und nicht meine Begleitperson. Abgesehen davon glaube ich nicht, dass der Prozess des Erwachsenwerdens sich mit dem 18. Geburtstag vollzieht. Wir reden hier nicht von einem Schalter, der einfach so von Kind zum Erwachsensein umgelegt wird. Ich suche mir dann lieber einen Anbieter, der Menschen mit Behinderung nicht so diskriminiert, wie Costa das nun einmal tut. Das ist mir der Aufpreis für eine Begleitperson wert.

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Zur Kenntnis genommen. Sie müssen dann aber Äpfel mit Äpfel vergleichen. Das heißt wenn sie bereit sind, für die Begleitung den Fahrpreis zu bezahlen, so fällt auch bei Costa Kreuzfahrten die Diskrimminierung weg. Kann ich aus Erfahrung sagen.
Lg Werner

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Das stimmt so nicht. Eine erwachsene Begleitperson in derselben Kabine ist Grundvoraussetzung für die Mitnahme von Menschen mit Behinderung. Heißt also: Keine volljährige Begleitperson ist gleich keine Kreuzfahrt.

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Ich wünschte ich wäre erschüttert, doch als Mutter einer Tochter mit Behinderung erlebe ich seit Jahren was sich Firmen, Behörden und sonstige Leute sich Regeln zusammenzimmern in denen Menschen mit Behinderung extrem diskriminiert werden und das unter dem Deckmantel der Fürsorge.

Martina von Jolinas Welt

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